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Zu dem Problem des Schutzes der Dichtflächen an Flanschen bei Verzinkung

2016-11-24View Original

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Sehr geehrte Experten, bei der Bauausführung benötigen wir häufig verzinkte Stahlrohre sowie Flansche (einschließlich thermisch verzinkter). Aber bei der Zinkbeschichtung (Wärmebehandlung mit Zink) – muss die Dichtfläche der Flansche dann geschützt werden? Gibt es irgendwelche Vorschriften? Die von mir gesehenen Konstruktionen sind manchmal geschützt, manchmal sind auch die Dichtflächen mit Zink überzogen – gibt es dazu vorgeschriebene Normen?
Reply #22016-11-24
Wir haben jetzt auch dieses Problem. Es wird gesagt, dass die Temperatur im Bad zur Zinkimmersion 300 Grad beträgt, während wiederum angegeben wird, dass die Schmelztemperatur von Zink 419,5 Grad ist. Wenn die Dichtflächen der Flansche geschützt werden sollen, womit wird dann geschützt? Die Anforderung, der wir uns jetzt gegenübersehen, ist, dass bei verzinkten Dichtflächen die Bearbeitung der Flanschwasserlinien erneut durchgeführt werden muss.
Reply #32016-11-24
Einfach etwas Farbe auftragen – das reicht schon. Ein oder zwei Flansche machen keinen Unterschied. P
Reply #42016-11-24
Und was ist mit den Vorschriften – welche Anforderungen gibt es? Es reicht auch, den Normnamen oder die Normnummer anzugeben. . .
Reply #52016-11-24
Bitte geben Sie das entsprechende Stockwerk an, damit die andere Person es sehen und eine Kommunikation aufnehmen kann.
Reply #62016-11-24
Ich denke, es sollten keine besonderen Anforderungen geben. Wir haben das letzte Mal einfach mit einem Pinsel gearbeitet, soweit ich mich erinnere
Reply #72016-11-24
Für dieses Teil reicht eine direkte Zinkbeschichtung aus – es ist keine zusätzliche Schutzmaßnahme notwendig. In der Regel werden flanschierte Teile, die mit Zink beschichtet sind, für mittlere und niedrige Drücke verwendet; bei hohen Drücken ist diese Beschichtung nicht geeignet. Der Zweck dieser Beschichtung besteht lediglich darin, Rostbildung zu verhindern
Reply #82017-05-25
Es liegen keine eindeutigen Vorschriften vor, die eine Verzinkung der Dichtflächen vorschreiben; solange die Anschlussflansche den Standards entsprechen, spielt es keine Rolle, ob sie verzinnt sind oder nicht.
Reply #92021-11-16
Mit Flanschgummi-Abdeckungen ist das möglich
Reply #102021-11-17
Ich persönlich halte es für notwendig – die Dichtflächen aus Flanschen müssen eine bestimmte Rauheit aufweisen. Wenn nach dem Verzinken diese Rauheit nicht den Anforderungen entspricht, kann das die Dichtigkeit beeinträchtigen.

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