Austausch von Erfahrungen in Sachen Berufsgesundheit und -sicherheit-01
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von AChuan am 14.12.2016 um 13:11 bearbeitet. Austausch von Erfahrungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – 01: Ich starte eine neue Veranstaltung zum Austausch von Erfahrungen in diesem Bereich; ich fasse alle zwei Wochen die Ergebnisse zusammen. Es handelt sich um Zusammenfassungen von Erfahrungen, Praktiken sowie Unfällen, Vorfällen, unsicheren Verhaltensweisen und Zuständen im Bereich der Arbeitssicherheit, die von den Betroffenen selbst erlebt oder beobachtet wurden. Diese werden in einem bestimmten Rahmen vorgestellt und erläutert, um das Bewusstsein sowie die Fähigkeiten zur Selbstschutz- und Präventionsmaßnahmen zu verbessern – damit man sich so gut wie möglich vor Verletzungen schützen kann. Jeder kann seine eigenen Meinungen äußern oder Beispiele vorstellen.Wu ist ein angestellter Arbeiter in einer Instrumenten-GmbH. Er arbeitet in der Montageabteilung des Unternehmens an der Stelle zur Überprüfung von Ölmanometern und erhält tatsächlich ein Stücklohn. Am 28. Februar dieses Jahres sah Wu während der Arbeitszeit, dass es in seiner Abteilung an Personal für die Arbeit mit Schraubenverschlüssen mangelte. Dadurch wurde der Ablauf seiner eigenen Arbeit beeinträchtigt. Deshalb ging er hin, um zu helfen. Bei dieser Tätigkeit wurde seine rechte Hand durch eine Maschine verletzt, wodurch er behindert wurde. 1. Ohne Genehmigung darf man während der Arbeitszeit die eigene Arbeitsstation nicht verlassen.
2. Die Arbeitsanweisungen sind strikt einzuhalten.
3. Die Regeln des Arbeitsplatzmanagements müssen befolgt werden
3.1 Überwachung der Arbeitsgesundheit
Die Überwachung der Arbeitsgesundheit dient der Prävention. Dabei werden aufgrund der beruflichen Exposition der Arbeitnehmer regelmäßige oder unregelmäßige medizinische Untersuchungen sowie die Erfassung gesundheitsrelevanter Daten durchgeführt. Dadurch wird der Gesundheitszustand der Arbeitnehmer kontinuierlich überwacht. Es wird außerdem analysiert, in welchem Zusammenhang Veränderungen im Gesundheitszustand der Arbeitnehmer mit den gefährlichen Arbeitsbedingungen stehen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Analysen werden rechtzeitig an den Arbeitgeber sowie an die Arbeitnehmer selbst weitergegeben, damit geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsschutz ergriffen werden können. Die berufliche Gesundheitsvorsorge umfasst hauptsächlich berufliche Gesundheitsuntersuchungen sowie die Verwaltung von Unterlagen zur beruflichen Gesundheitsvorsorge. Arbeitsmedizinische Untersuchungen umfassen vor dem Eintritt in den Arbeitsverhältnis, während der Tätigkeit, beim Verlassen des Arbeitsplatzes sowie nach dem Verlassen des Arbeitsplatzes durchgeführte medizinische Kontrollen sowie Notfalluntersuchungen. II. Volksrepublik China – **Berufsgesundheitsstandards GBZ/T 225–2010 „Leitfaden für die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten in Arbeitgeberbetrieben“**: Im gesamten Text gibt es keine eigenständige Definition für „Berufsgesundheit“. Es existieren jedoch Definitionen für „Berufsgesundheitsüberwachung“, „Arbeitsmedizinische Untersuchungen“ sowie „Berufsgesundheitsakten“. Drei, Verordnung des Gesundheitsministeriums der Volksrepublik China Nr. 23 „Vorschriften zur Verwaltung der beruflichen Gesundheitsüberwachung“: Artikel 2: Unter der beruflichen Gesundheitsüberwachung sind im Rahmen dieser Vorschriften vor allem die beruflichen Gesundheitsuntersuchungen sowie die Verwaltung der dazugehörigen Akten zu verstehen. Arbeitsmedizinische Untersuchungen umfassen Untersuchungen vor dem Eintritt in den Arbeitsverhältnis, während der Arbeitszeit, beim Verlassen des Arbeitsplatzes sowie im Notfall. Artikel 3: Der Arbeitgeber hat ein umfassendes System zur Arbeitsgesundheitsüberwachung einzurichten und sicherzustellen, dass die Maßnahmen der Arbeitsgesundheitsüberwachung umgesetzt werden. Artikel 4: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer, die beruflich mit gesundheitsschädlichen Gefahren in Verbindung stehen, eine arbeitsmedizinische Untersuchung erhalten. IV. Im gesamten Text des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten kommt der Begriff „Berufsgesundheit“ 21 Mal vor. Es werden auch Begriffe wie „Bewusstsein für die Berufsgesundheit“, „Risiken im Bereich der Berufsgesundheit“, „Untersuchungen zur Berufsgesundheit“ sowie „Überwachung der Berufsgesundheit“ verwendet. Der Begriff „Berufsgesundheit“ allein kommt jedoch nicht vor.