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Der Innendurchmesser muss kleiner als 150 mm sein, die Temperatur muss unter dem Siedepunkt liegen – wie niedrig darf der Druck sein? Muss all das erfüllt werden, oder reicht es aus, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist? Neulinge fragen vielleicht unprofessionell – bitte entschuldigen Sie
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hy_0619 am 30.11.2016 um 12:30 geändert. In den technischen Vorschriften sind detaillierte Anforderungen festgelegt: 1. Die Betriebsdruck (PW) muss ≥ 0,1 MPa betragen (ohne die statische Flüssigkeitsdruckkraft). 2. Der innere Durchmesser (bei einer nicht kreisförmigen Querschnittsfläche gilt die größte Dimension) muss ≥ 0,15 M betragen, und das Volumen V muss ≥ 0,025 M³ sein. 3. Das Medium in der Behälterung ist ein Gas, ein verflüssigtes Gas oder eine Flüssigkeit, deren maximale Betriebstemperatur gleich oder höher als der Standardkochpunkt ist. Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, handelt es sich um einen Druckbehälter – und solche Druckbehälter müssen regelmäßig überprüft werden
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ldx2008 am 1.12.2016 um 07:53 bearbeitet. Darüber hinaus erlauben die neuesten Vorschriften einen Druck von weniger als 0,1 MPa sowie ein Volumen von weniger als 30 Litern. Es reicht aus, wenn eine Bedingung erfüllt wird
Im Chemiebereich muss man sich an die Vorschriften halten
Lesen Sie die Spezifikationen sorgfältig durch; bei Produkten, die nicht in den Geltungsbereich der Spezifikationen fallen, ist keine Überwachung erforderlich.
Verkäufer, gerade im Beruf angefangen :D
Die zu überwachenden Geräte müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen: 1. Der Betriebsdruck muss mindestens 0,1 MPa betragen, 2. Das Volumen muss mindestens 0,030 m³ betragen, und 3. Der Innendurchmesser muss mindestens 150 mm betragen; 3 Die Trägmedien sind Gase, flüssige Gase sowie Flüssigkeiten, deren maximale Betriebstemperatur höher oder gleich ihrem Standardkochpunkt ist
Lernen Sie etwas über die TSG 21-2016 „Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von fest installierten Druckbehältern“!