Sicherheits- und Brandschutz-Frage des Tages (12.15)
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1. Bei Öltanks: Wenn das in den Tanks gelagerte Öl in Brand gerät, kommt es nicht zu ( ) A. Verdampfungsbrand B. Schwelbrand C. Zündbrand D. Wärmewellen2. Welche der folgenden Aussagen bezüglich der Brandschutzausstattung sowie der vorhandenen Löschmittel an Tankstellen ist falsch? ( ) A. An Gasfüllstationen sollten tragbare Pulverlöschgeräte vorhanden sein. B. An Tankstellen der zweiten Klasse sollten 3 Löschdecken sowie 2 m³ Sand zur Verfügung stehen. C. In gemeinsam genutzten Anlagen sollten für die oberirdischen LPG-Anlagen ein Brandschutzwassersystem vorhanden sein. D. In gemeinsam genutzten Anlagen muss kein Brandschutzwassersystem vorhanden sein, wenn das Gesamtvolumen der oberirdischen LPG-Tanks 60 m³ nicht überschreitet.
Antworten: B, Schwelbrand; B, An Tankstellen der zweiten Klasse sollten 5 Löschdecken vorhanden sein