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Die Kessel stehen kurz vor dem Betriebsbeginn – welche Berichte über die Erfüllung der Leistungsanforderungen, ausgestellt von unabhängigen Prüfstellen, muss die Kesselfabrik bereitstellen? In welchen Zeitfenstern jeweils?
Der Prüfbericht für Druckbehälter muss bei der Auslieferung bereitgestellt werden.
Der Prüfbericht für Druckbehälter wird von der Kesselherstellungsfirma bereitgestellt. Ich benötige hingegen einen Prüfbericht von einer unabhängigen Prüfstelle
Prüfbericht der örtlichen Prüfstelle für Installationen
Bericht über die Überwachung bei der Installation – möglicherweise ist auch ein Bericht zur Wasserqualitätsanalyse erforderlich
Von welchem Department wird der Wasserqualitätsbericht erstellt?
Wird der Prüfbericht zur Überwachung der Kesselinstallation nach dem Drucktest des Kessels ausgestellt oder in der Abnahmephase?
Der Prüfbericht zur Überwachung der Kesselinstallation wird von der zuständigen Prüfstelle ausgestellt, nachdem die Installation abgeschlossen ist und die installierende Firma die entsprechenden Unterlagen bei dieser Prüfstelle eingereicht hat. Dies geschieht in der Regel nach dem Drucktest. Ob ein Bericht über die Wasserqualität erforderlich ist sowie wer ihn ausstellen kann, kann man bei der zuständigen Prüfstelle erfragen. Außerdem sind ein Prüfbericht für die Sicherheitsventile sowie ein Prüfbericht für die Druckmessgeräte notwendig. Wenn man über die nötigen Qualifikationen verfügt, kann man diese Berichte selbst ausstellen; ansonsten sollte man sich an die zuständige Prüfstelle wenden
Berichte zur Wasserqualitätsanalyse werden in der Regel zusammen mit den Prüfergebnissen des Kessels ausgestellt
Bericht über die Überwachungsinspektion bei der Installation, Ausstellung einer Betriebsgenehmigung; bei Druckrohren ist außerdem eine Ultraschalluntersuchung erforderlich