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Aufgrund des Platzmangels gibt es jetzt keinen Platz mehr für die Schaltstelle. Ist es möglich, die chemischen Anlagen im 1. Stock des Gebäudes unterzubringen, den Kabelraum im 2. Stock und die Schaltstelle im 3. Stock? Könnte bitte jemand helfen, nachzusehen, ob es entsprechende Vorschriften und Richtlinien gibt, die eine solche Einstellung ermöglichen? ? ? ?
Chemische Anlagen dürfen nicht zusammen mit Verteilräumen untergebracht werden, das ist zu gefährlich.
Die Verteilereinrichtung muss in einem nicht-explosiven Bereich errichtet werden. Große Schalteinrichtungen können nicht über eine große Fläche hinweg explosionssicher hergestellt werden. Bitte haben Sie Respekt vor sich selbst.
Im Werksgelände befinden sich keine explosiven oder brennbaren Stoffe. Die einzige mögliche Katastrophe wäre ein Versagen der Rohrleitungen – doch der Druck bleibt dabei unter 20 Bar; Es gibt wirklich keinen Platz mehr. Der Eigentümer besteht darauf, es so zu machen, aber wir können keine Vorschriften finden, mit denen wir ihm widersprechen könnten – das ist wirklich problematisch.
Im Allgemeinen sollte es in einem nicht-produktiven Bereich untergebracht werden. Es steht nicht fest, dass es nicht auf dem Boden platziert werden darf. In Gebäuden wird es in der Regel im Keller untergebracht – und das nur, um mehr Häuser verkaufen und mehr Gewinn erzielen zu können
Die Verteilereinrichtung darf nicht in der Werkhalle untergebracht werden. Selbst wenn man sie in einen explosionsgeschützten Raum umwandelt, bleibt das unsicher. Es ist besser, sie von der Werkhalle fernzuhalten – bei der Sicherheit geht es vor allem um Prävention.
Ich gehe – das ist bei uns völlig normal. Im Privatsektor werden große Anlagen betrieben; die Verteilräume befinden sich in den Fabrikgebäuden, an jedem beliebigen Ort. Solange die Erdung ordnungsgemäß erfolgt, gibt es kein Problem
Es ist besser, sich von den Produktionsbereichen fernzuhalten