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Kann die Zentrale sowie die Steuerkabine in den Räumen für Kategorie-A-Anlagen untergebracht werden? Welche Vorschriften müssen erfüllt werden, damit es freigegeben werden kann? ? ? ? Dringend, dringend, dringend.
Schauen Sie sich GB 50016-2014 „Vorschriften für die Brandbekämpfung in Gebäuden“ an
Es gibt klare Angaben in den Bauvorschriften und den Vorschriften für die Petrochemieindustrie
Habe gerade eine ähnliche Frage gestellt. Laut den Bauvorschriften müssen die Bereiche mit Brandschutzwänden voneinander getrennt werden.
Die Zentrale sowie die Steuerräume dürfen nicht in Räumen für Kategorie-A-Anlagen untergebracht werden. Sie müssen stattdessen direkt neben diesen Räumen angeordnet werden, wobei eine explosionsgeschützte Trennwand zwischen ihnen vorhanden sein muss.
Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Werkstattsteuerung oder um eine Zentraleinrichtung handelt. Im Allgemeinen muss ein Brandschutzbereich eingehalten werden. Wenn es nicht anders geht, kann der Kontrollraum der Werkstatt neben einer Werkstatt der Klasse A liegen, muss jedoch durch eine Feuerwand abgetrennt und explosionsgeschützt sein.
Es ist zweifellos notwendig, die Bereiche mit einer Firewall voneinander zu trennen – doch das reicht nicht aus. Denn die Türen des Kontrollraums können schließlich nicht in Bereiche führen, die vor Explosionen geschützt sein müssen. Dieses Problem kann durch Maßnahmen zur Erzeugung eines Überdrucks gelöst werden.