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Im „Leitfaden zur Sicherheitsprüfung von Chemieunternehmen (**Chemikalienunternehmen)**“ wird darauf hingewiesen, dass bei Anlagen, in denen gefährliche chemische Prozesse ablaufen oder bei denen besonders streng kontrollierte **Chemikalien** verwendet werden, keine automatisierten Steuerungssysteme vorhanden sind; Oder große Chemieanlagen, bei denen gefährliche chemische Prozesse ablaufen, verfügen nicht über ein Notstopp-System. Verstoß gegen die Vorschriften: Artikel 9 der „Vorschriften zur Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten in Unternehmen der Chemieindustrie“ (Verordnung der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht Nr. 41). Rechtsgrundlage für die Sanktionen: Artikel 99 des „Gesetzes über sicheres Arbeiten“: Wenn ein Unternehmen keine Maßnahmen ergreift, um potenzielle Unfallgefahren zu beseitigen, muss es dazu aufgefordert werden, dies umgehend oder innerhalb einer bestimmten Frist zu tun ; Werden die Betriebe, die für die Produktion und den Betrieb verantwortlich sind, dieser Anordnung nicht nachkommen, so wird ihnen eine Sperrung des Betriebs zur Korrektur der Situation auferlegt. Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 100.000 Yuan und maximal 500.000 Yuan verhängt. Den direkt Verantwortlichen sowie anderen Personen, die eine direkte Verantwortung tragen, wird eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 20.000 Yuan und maximal 50.000 Yuan auferlegt. Die Frage ist: Welche Größe gilt als eine große chemische Anlage? Welche Kriterien?
Ich erinnere mich, dass es wohl auf 80.000 Tonnen beruhte; die genauen Angaben kann ich mir nicht mehr genau merken. Man kann das bei Baidu nachschauen
Es scheint, als gehörten auch die Öllager der Klassen eins, zwei und drei zu den großen chemischen Anlagen – es handelt sich dabei um Bereiche, die dringend modernisiert werden müssen
Ich habe herausgefunden: Erstens bezeichnen die „Vorschriften zur Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten in Chemieunternehmen“ (Verordnung der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht Nr. 41) unter „großen chemischen Anlagen“ jene chemischen Produktionsanlagen, die gemäß der „Tabelle zur Einstufung der Größe von Projekten im Bereich Chemie, Petrochemie und Pharmazie“ in den „Standards für die Qualifikationen bei der Projektplanung“ des ehemaligen Bauministeriums (Bauamt Nr. 86) als große Projekte eingestuft werden.