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Unser Unternehmen ist ein Hersteller von Druckbehältern in der Provinz Shandong. Wir verfügen über die Zertifizierungen für die Fertigung nach den Standards A1 und A2 sowie über die Zertifizierungen für das Design nach den Standards D1 und D2. Jetzt möchten wir ein neues Unternehmen gründen. Der Inhaber des Unternehmens ändert sich, doch die Adresse bleibt unverändert. Auch das Personal, das für die Qualitätssicherung zuständig ist, sowie die Schweißer bleiben gleich. Ich möchte gerne wissen, ob das neue Unternehmen die Fertigungs- und Designzertifizierungen des alten Unternehmens nutzen kann. Falls ja, wie muss dies geregelt werden? Welche Abteilungen müssen kontaktiert werden und welche Unterlagen sind erforderlich? Vielen Dank!!!
Dafür ist es notwendig, mit den Experten der zuständigen Stelle für die Überprüfung des Umtauschs zu sprechen. Auch viele Unternehmen, die in der Vergangenheit umstrukturiert wurden, wechselten ihren Namen sowie ihren gesetzlichen Vertreter – vermutlich ist auch in diesem Fall eine Prüfung vor Ort durch Experten erforderlich.
Dafür müssen Sie die Abteilung für Genehmigungen der Sonderabteilung der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle um Erlaubnis bitten. . Nur der Rechtsforminhaber wird geändert, der Firmenname bleibt unverändert. Es sollte keine erneute Überprüfung erforderlich sein. .
Kontaktnummern der Zulassungsstelle: 010-59068673, 59068678, 59068966, 010-82261763 (Anfragen bezüglich der Einreichung und Prüfung von Unterlagen)
Auf diese Frage gibt es hier keine genaue Antwort. Rufen Sie einfach an und fragen Sie bei der Abteilung für Genehmigungen des Generalamts für Qualitätskontrolle nach – schließlich sind sie es, die dafür zuständig sind. Sie werden Ihnen sagen, was zu tun ist!