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Ich frage die Kollegen im Meer: Müssen bei den Innenbrandhydranten sowohl die Feuerlöschschläuche als auch die Schlauchrollen vorhanden sein?
Ich habe nur Schlauchleitungen und Sprinkler gesehen, die aufgerollt im Feuerwassertank gelagert wurden.
Ich habe noch nie gesehen, dass beides gleichzeitig konfiguriert wird. Feuerlöscherrohre und Schlauchpistolen müssen gleichzeitig vorhanden sein.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von register891 am 1.5.2016 um 09:04 bearbeitet. Sowohl die Löschschläuche als auch die Löschschlauchrollen befinden sich in der Feuerwehrkiste. Solange es im Gebäude ein Feuerlöschsystem gibt, sind auch Feuerlöscher vorhanden. Feuerlöschschläuche werden in der Regel nur in größeren öffentlichen Gebäuden verwendet – wie hochwertigen Bürogebäuden, großen Einkaufszentren oder Hotels mit Sternenbewertung. In gewöhnlichen Wohnhäusern gibt es nur Feuerlöscher mit Schläuchen, aber keine Schlauchrollen. Der Durchmesser des Schlauchrollenrohrs beträgt 19 mm, der Durchmesser des Feuerlöschschlauchs liegt bei 65 mm.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wang*nhua77020 am 2016-5-2 09:15 bearbeitet. Das ist nicht unbedingt der Fall – das Schlauchrollenmodell hat eine geringe Wassermenge, ist einfach und leicht zu bedienen. Es handelt sich dabei um eine feste Verbindungsmethode. Bei der Brandbekämpfung wird der Ventilverschluss geöffnet, der Schlauch wird herausgezogen und zum Brandort gebracht. Anschließend wird die Düse geöffnet, um den Brand zu löschen. Auch Frauen können dieses Gerät bedienen. Bei den Schlauchsystemen muss der Schlauch vorübergehend abgelegt werden, um die Feuerwehrhydranten sowie die Spritzen miteinander zu verbinden (ohne Schalter). Anschließend wird der Ventilverschluss geöffnet und der Schlauch zum Brandort geführt, um das Feuer zu löschen. Ohne Ausbildung ist es schwierig, dies geschickt zu bewältigen – außerdem entsteht ein großer Rückstoß, den nur Männer gut handhaben können ; Konkret kann dies gemäß den Anforderungen der Norm für Brandschutz in Gebäuden GB50016-2014 festgelegt werden ; 8.2 Innenbrandlöschsysteme 8.2.1 In den folgenden Gebäuden oder Anlagen müssen Innenbrandlöschsysteme installiert werden: 1 Fabriken und Lagerhäuser mit einer Grundfläche von mehr als 300 m² ; 2 Hochhäuser sowie Wohngebäude mit einer Höhe von mehr als 21 m ; Hinweis: Bei Wohngebäuden mit einer Bauhöhe von maximal 27 m, bei denen es schwierig ist, ein internes Löschwassersystem einzurichten, kann stattdessen nur ein trockenes Löschrohrsystem sowie interne Wasserhähne mit einem Durchmesser von DN65 ohne Schrank für die Wasserhähne verwendet werden. 3 Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude wie Bahnhöfe, Häfen, Wartungsgebäude für Schiffe und Flugzeuge an Flughäfen, Ausstellungsbauten, Geschäftshäuser, Hotels, medizinische Einrichtungen und Bibliotheken mit einem Volumen von mehr als 5000 m³ ; 4 Erste- und erste-Klasse-Theater, Theater und Kinos anderer Klassen mit mehr als 800 Sitzplätzen sowie Mehrfach- und Einfamilienhäuser wie Aulaen und Sporthallen mit mehr als 1200 Sitzplätzen ; 5 Bürogebäude, Lehrgebäude sowie andere ein- oder mehrstöckige Wohngebäude mit einer Bauhöhe von mehr als 15 m oder einem Volumen von mehr als 10.000 m³. 8.2.2 Bei Gebäuden oder Anlagen, die nicht in Absatz 8.2.1 dieser Norm geregelt sind, sowie bei den folgenden Gebäuden oder Anlagen, die den Anforderungen von Absatz 8.2.1 dieser Norm entsprechen, muss kein Innenbrandlöschsystem installiert werden. Es ist jedoch ratsam, einen Feuerlöscher mit Schlauch oder eine leichte Feuerlöschpumpe bereitzustellen: 1 Ein- und mehrstöckige Fabriken (Lagerhäuser) der Klassen D und E mit einer Brandwiderstandsklasse von eins oder zwei sowie mit geringer Menge an brennbaren Stoffen ; 2 Fabrikgebäude der Klasse D mit einer Feuerwiderstandsklasse von drei oder vier, deren Volumen 3000 m³ nicht übersteigt ; Gebäude der Klasse V mit einer Brandwiderstandsklasse von drei oder vier, deren Volumen 5000 m³ nicht übersteigt (Fabriken/Lagerhäuser) ; 3 Getreidelager, Tresore – eigenständige Gebäude, die weit von den Städten entfernt sind und nicht bewacht werden ; 4 Gebäude, in denen sich Gegenstände befinden, deren Berührung mit Wasser zu einem Brand oder einer Explosion führen kann ; 5 In Innenräumen gibt es keine Leitungen für die Versorgung mit Wasser zur Produktion oder zum täglichen Gebrauch. Das Wasser für die Brandbekämpfung stammt aus Reservoirs. Es handelt sich dabei um andere Gebäude, deren Volumen 5000 m³ nicht überschreitet. 8.2.3 In historischen Gebäuden mit Ziegel- oder Holzbauweise, die als geschützte Kulturgüter eingestuft sind, sollte ein internes Löschwassersystem vorhanden sein. 8.2.4 In stark frequentierten öffentlichen Gebäuden, Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 100 m sowie in Geschäftsräumen mit einer Fläche von mehr als 200 m² müssen Feuerlöschschläuche oder leichte Feuerlöscher vorhanden sein. In Hochhauswohnungen sollten leichte Feuerlöscher vorhanden sein. Detaillierte Vorgaben zur Anlage von Feuerrohren und Feuerschläuchen