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Bekanntmachung der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit zur Informationswoche zum Gesetz über die Prävention von Berufskrankheiten im Jahr 2016

2016-05-02View Original

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Bekanntmachung der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit bezüglich der Kampagnenwoche zum Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten im Jahr 2016 – Schreiben des Staatsamtes für Gesundheit und Familienplanung Nr. 375/2016. An die Gesundheits- und Familienplanungsausschüsse der Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte, an die Abteilungen für Personalwesen und Soziales, an die Behörden für Arbeitssicherheit sowie an die Gewerkschaften sowie an das Gesundheitsamt, die Abteilungen für Personalwesen und Soziales sowie die Behörden für Arbeitssicherheit des Xinjiang Production and Construction Corps sowie an die Gewerkschaften sowie an das Chinesische Zentrum für Krankheitskontrolle: Vom 25. April bis zum 1. Mai 2016 findet die 14. Kampagnenwoche zum Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten statt. Um dieses Gesetz besser bekannt zu machen, um Kenntnisse zur Prävention von Berufskrankheiten weiter zu verbreiten und eine positive gesellschaftliche Atmosphäre zu schaffen, haben das Gesundheits- und Familienplanungsteam, das Ministerium für Personalwesen und Soziales, die Generalverwaltung für Arbeitssicherheit sowie die nationale Gewerkschaftsorganisation beschlossen, gemeinsam die Kampagnenwoche zum Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten im Jahr 2016 durchzuführen. Das Motto dieser Kampagne lautet „Gesundes China – Gesundheit bei der Arbeit steht an erster Stelle“. Hiermit werden die relevanten Informationen wie folgt mitgeteilt: Erstens müssen die zuständigen Behörden in den verschiedenen Regionen die Bedeutung der Durchführung der Informationswoche zum „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ vollständig erkennen. Die Informationskampagnen sollten als wichtiger Bestandteil zur Prävention, Kontrolle und Beseitigung von Gefahren durch Berufskrankheiten sowie zum Schutz der beruflichen Gesundheit der Arbeitnehmer angesehen werden. Es ist notwendig, eine starke Führung zu gewährleisten, gründlich zu planen, die Aktionen sorgfältig umzusetzen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Es darf nicht nur Formsache sein – vielmehr müssen konkrete Umsetzungspläne unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten erstellt werden, damit die Informationswoche tatsächlich Wirkung zeigt. Zu den Schwerpunkten der Aufklärung gehören: Gesetze und Vorschriften wie das Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten sowie die dazugehörigen Regelungen und Standards, die gesetzlichen Pflichten der Arbeitgeber bei der Prävention von Berufskrankheiten und die Überwachung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der Arbeitssicherheit, die Rechte der Arbeitnehmer auf Schutz in Bezug auf die Arbeitssicherheit gemäß dem Gesetz, Systeme zur Untersuchung der Arbeitsgesundheit, zur Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie zur Diagnose und Identifizierung von Berufskrankheiten, die Leistungen im Rahmen der Unfallversicherung für Personen mit Berufskrankheiten, allgemeine Informationen zur Prävention häufiger Berufskrankheiten sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer. Zweitens sollten die verschiedenen Regionen eine Kombination aus gezielten Werbemaßnahmen und kontinuierlicher Aufklärung anwenden. Dabei sollen die Vorteile der traditionellen Medien wie Radio, Fernsehen und Zeitungen voll ausgenutzt werden. Gleichzeitig sollten neue Plattformen und Kanäle wie das Internet, Weibo, WeChat sowie die Hotline 12320 genutzt werden, um Informationen über die Prävention von Berufskrankheiten sowie Kenntnisse zum Thema Berufsgesundheit zu verbreiten. Dadurch soll die Aufklärung über die Prävention von Berufskrankheiten zugänglicher und allgemeiner gemacht werden (siehe Anhang 1). Arbeitgeber sollten im Rahmen der Schaffung einer gesunden Arbeitsumgebung sowie von gesunden Unternehmen die elektronischen Anzeigeflächen, Informationswände, Spruchbänder, interne Webseiten und Mobilfunknachrichten nutzen, um für diese Aktivitäten zu werben und die Beteiligung der Mitarbeiter zu steigern. Dadurch kann die Reichweite und Wirkung dieser Aktivitäten erweitert werden. Die Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten in den verschiedenen Regionen, die Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Berufsgesundheit, die Gemeinschaftsgesundheitszentren (Stationen) sowie die Gesundheitszentren auf Gemeindeebene sollten aktiv an den Aufklärungsbemühungen teilnehmen. Dabei sollten die täglichen Aufgaben im Bereich der Berufsgesundheit mit den Aufklärungsaktivitäten organisch verbunden werden. Zudem sollten sie aktiv an den Aktivitäten rund um die nationale Woche zur Förderung des Gesetzes zur Prävention von Berufskrankheiten teilnehmen. Drittens müssen die jeweiligen Regionen sich eng an das Werbethema halten, die Schwerpunkte hervorheben und auf praktische Ergebnisse achten. Unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sollen innovative Werbemethoden entwickelt werden, um geeignete Strategien für die Aufklärung zu erstellen. Es ist wichtig, die Aufklärungsarbeit bezüglich der gefährlichen Berufskrankheiten sowie der betroffenen Bevölkerungsgruppen und Branchen in der Region zu verstärken. Zudem sollte ein nachhaltiges System zur Aufklärung etabliert werden. Insbesondere sollten Aufklärungsmaßnahmen in Unternehmen, Bahnhöfen und Märkten durchgeführt werden, wo sich viele Menschen aufhalten. Dadurch soll das Bewusstsein für das „Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten“ in der gesamten Gesellschaft gesteigert werden. Nach Abschluss der Veranstaltungen sollten die jeweiligen Regionen darauf achten, die Ergebnisse, Erfahrungen und Probleme der Informationskampagnen zusammenzufassen. Es ist wichtig, die besten Praktiken herauszustellen und diese zu verbreiten. Zudem sollte die Übermittlung von Informationen verstärkt werden. Bis zum 10. Juni 2016 müssen die Ergebnisse der Informationskampagnen sowie die entsprechenden Statistiken (siehe Anhang 2) an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Die Durchführung der Werbekampagnen in der Kampagnenwoche wird als Indikator zur Bewertung der Arbeit bei der Prävention von Berufskrankheiten in der Region herangezogen. **Kontaktperson beim Ministerium für Gesundheit und Familienplanung: Tian Fang, Telefon: 010-68791820
Kontaktperson beim Ministerium für Personalwesen und Soziales: Qiu Mingyue, Telefon: 010-84208257
Kontaktperson bei der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht: Li Jing, Telefon: 010-64463002
Kontaktperson bei der Nationalen Gewerkschaftsorganisation: Gao Feng, Telefon: 010-68591847
Büro des Ministeriums für Gesundheit und Familienplanung, Büro des Ministeriums für Personalwesen und Soziales, Büro der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht, Büro der Nationalen Gewerkschaftsorganisation
14. April 2016
Reply #22016-05-02
Habe keine Werbung gesehen – hat jemand Informationen oder Materialien zur Werbung gefunden? Bitte teilt sie mit.
Reply #32016-05-02
Den Schutz vor Berufskrankheiten muss als Teil der täglichen Arbeit angesehen werden; Aufklärung dient nur dazu, dies landesweit durchzusetzen
Reply #42016-05-02
Es gibt einen Werbespot! Ich habe nicht einmal ein Banner aufgehängt
Reply #52016-05-02
Danke an die Überarbeitung, dass wir rechtzeitig informiert werden.

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