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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 14.05.2016 um 19:05 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Die Volksbehörden auf Kreisebene und höher ( ) überwachen und prüfen die Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten gemäß den Gesetzen und Vorschriften zur Prävention von Berufskrankheiten sowie den Standards und Anforderungen im Bereich der Arbeitsgesundheit – und zwar entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. A Behörde für die Überwachung der Arbeitsgesundheit B Behörde für die Überwachung der Sicherheit A
A Behörden für die Überwachung und Kontrolle der Arbeitsgesundheit
A Behörden für die Überwachung und Kontrolle der Arbeitsgesundheit
Die Volksbehörden auf Kreisebene und höher (A) überwachen und prüfen die Prävention von Berufskrankheiten gemäß den Gesetzen und Vorschriften zur Prävention von Berufskrankheiten sowie den Standards und Anforderungen im Bereich der Arbeitsgesundheit. Dabei orientieren sie sich an ihren jeweiligen Zuständigkeiten. A Behörde für die Überwachung der Arbeitsgesundheit B Behörde für die Überwachung der Sicherheit
Die Volksbehörden auf Kreisebene und höher (A) überwachen und prüfen die Prävention von Berufskrankheiten gemäß den Gesetzen und Vorschriften zur Prävention von Berufskrankheiten sowie den Standards und Anforderungen im Bereich der Arbeitsgesundheit. Dabei orientieren sie sich an ihren jeweiligen Zuständigkeiten. A Behörde für die Überwachung der Arbeitsgesundheit B Behörde für die Überwachung der Sicherheit