Sicherheitstechnische Austauschversion – Frage des Tages (2016.5.6)
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Typ: LückenfüllfrageFrage: 【Sicherheitstechnik bei Arbeiten mit brennbaren Stoffen】 Die Zulassungskriterien für die Analyse brennbarer Stoffe sind wie folgt: 1. Wenn der Explosionsgrenzwert des zu prüfenden Gases oder Dampfs 4 % oder mehr beträgt, darf seine Konzentration nicht höher als ____ sein (in Volumenprozenten); 2. Wenn der Explosionsgrenzwert des zu prüfenden Gases oder Dampfs unter 4 % liegt, darf seine Konzentration nicht höher als ____ sein (in Volumenprozenten). Antwort: 0,5% ; 0,2%