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Bestimmungen zur Untersuchung und Bewältigung versteckter Gefahren bei Produktionssicherheitsunfällen (früher bekannt als: Vorläufige Bestimmungen zur Untersuchung und Kontrolle versteckter Gefahren von Produktionssicherheitsunfällen) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Um die Untersuchung und Bewältigung versteckter Gefahren von Produktionssicherheitsunfällen (im Folgenden „versteckte Unfallgefahren“ genannt) zu stärken, die Hauptverantwortung der Produktions- und Betriebseinheiten für die sichere Produktion umzusetzen, Produktionssicherheitsunfälle zu verhindern und zu reduzieren und das Leben, die Gesundheit und die Eigentumssicherheit der Menschen zu schützen, werden diese Vorschriften in Übereinstimmung mit dem „Arbeitssicherheitsgesetz der Volksrepublik China“ formuliert China“ und andere Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Artikel 2 Diese Vorschriften gelten für die Überwachung und Inspektion durch die Produktions- und Betriebseinheit, die Untersuchung und Verwaltung von Unfallgefahren, die Überwachungs- und Managementabteilungen für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsüberwachungsagenturen für Kohlengruben (im Folgenden zusammenfassend als Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilungen bezeichnet). Wenn einschlägige Gesetze und Vorschriften andere Bestimmungen zur Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren enthalten, haben diese Bestimmungen Vorrang. Artikel 3 Der in dieser Verordnung erwähnte Begriff „Unfallgefahr“ bezieht sich auf Produktions- und Geschäftseinheiten, die gegen Produktionssicherheitsgesetze, -vorschriften, -regeln, -normen, -verfahren und Sicherheitsproduktionsmanagementsysteme verstoßen oder unsicheres Verhalten von Personen, gefährliche Zustände von Objekten, unsichere Faktoren an Orten und Managementmängel aufweisen, die aufgrund anderer Faktoren in der Produktion und den Geschäftsaktivitäten zu Unfällen führen können. § 4 Unfallgefahren werden in allgemeine Unfallgefahren und schwere Unfallgefahren unterteilt. Als allgemeine Unfallgefahren werden Gefährdungen und Gefährdungen bezeichnet, die relativ schwer zu beheben sind und sofort nach ihrer Entdeckung behoben und beseitigt werden können. Unter schweren Unfallgefahren versteht man Gefahren und Gefährdungen, die schwer zu beheben sind und eine vollständige oder teilweise Stilllegung der Produktion und des Betriebs sowie einen bestimmten Zeitraum der Behebung und Behandlung erfordern, um die Gefährdung zu beseitigen, oder Gefährdungen, die aufgrund des Einflusses äußerer Faktoren von der Produktions- und Betriebseinheit selbst nur schwer beseitigt werden können. Artikel 5 Produktions- und Geschäftseinheiten sind die Hauptverantwortung für die Untersuchung, Bewältigung, Berichterstattung und Verhütung von Unfallgefahren. Sie sollten das Untersuchungs- und Managementsystem für Unfallgefahren einrichten und verbessern, den Managementmechanismus der Selbstinspektion, Selbstkorrektur und Selbstmeldung von Unfallgefahren verbessern, die Verantwortung für die Untersuchung, Verwaltung und Prävention und Kontrolle von Unfallgefahren von der Hauptverantwortlichen auf jeden Mitarbeiter übertragen und die Überwachung und Bewertung der Umsetzung verstärken, um die Umsetzung der Untersuchung und Verwaltung versteckter Gefahren sicherzustellen. Der Hauptverantwortliche der Produktions- und Geschäftseinheit trägt die volle Verantwortung für die Untersuchung und Bewältigung von Unfallgefahren in der Einheit, und die Person, die für jede Niederlassung verantwortlich ist, ist für die Untersuchung und Bewältigung von Unfallgefahren im Rahmen ihres jeweiligen Geschäfts verantwortlich. Artikel 6 Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen auf allen Ebenen müssen im Einklang mit ihren Aufgaben eine umfassende Überwachung und Verwaltung der Arbeiten zur Untersuchung und Kontrolle von Unfallgefahren der Produktions- und Geschäftseinheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen. ; Menschen auf allen Ebenen * * Die zuständigen Abteilungen überwachen und leiten die Arbeiten zur Untersuchung und Beherrschung von Unfallgefahren in Produktions- und Geschäftseinheiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen auf allen Ebenen sollten den Aufbau des Internets + des Systems zur Untersuchung und Verwaltung versteckter Gefahren stärken, die Einrichtung und Verbesserung von Systemen zur Untersuchung und Verwaltung versteckter Gefahren in Produktions- und Betriebseinheiten fördern und Informationstechnologie nutzen, um die Arbeit zur Untersuchung und Verwaltung versteckter Gefahren zu stärken. Artikel 7 Jede Einheit oder Einzelperson, die bei der Untersuchung und Behandlung versteckter Gefahren versteckte Gefahren bei Unfällen oder illegalen Aktivitäten entdeckt, hat das Recht, dies der Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung und den zuständigen Abteilungen zu melden. Nach Erhalt von Meldungen über potenzielle Unfallgefahren müssen die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilungen unverzüglich die Überprüfung veranlassen und diese entsprechend der Aufgabenverteilung untersuchen und behandeln. ; Wenn die gemeldete Unfallgefahr entdeckt wird und von anderen zuständigen Abteilungen bearbeitet werden sollte, sollte sie rechtzeitig weitergeleitet und zur späteren Bezugnahme aufgezeichnet werden. Wenn sich herausstellt, dass die Meldung schwerer Unfallgefahren oder illegaler Aktivitäten bei der Untersuchung und Behandlung versteckter Gefahren in Produktions- und Geschäftseinheiten korrekt ist, werden sie von der Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung und den zuständigen Abteilungen gemäß den Vorschriften belohnt. Artikel 8 Ermutigen und unterstützen Sie technische Managementdienste für Produktionssicherheit sowie registrierte Sicherheitsingenieure und anderes professionelles technisches Personal, sich an der Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren zu beteiligen, und stellen Sie Produktions- und Geschäftseinheiten Technologie- und Managementdienste für die Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren zur Verfügung. Kapitel 2 Untersuchung und Management versteckter Unfallgefahren Artikel 9 Produktions- und Geschäftseinheiten müssen ein System zur Untersuchung und Management versteckter Unfallgefahren einschließlich der folgenden Inhalte einrichten: (1) Klären Sie die Anforderungen, den Verantwortungsbereich sowie die Präventions- und Kontrollverantwortung des Hauptverantwortlichen, des Verantwortlichen, des Abteilungs- und Stellenpersonals für die Untersuchung und Bewältigung versteckter Gefahren ; (2) Grundlage * * , Industrie- und lokale Standards, Normen und Vorschriften zu Unfallgefahren, erstellen Sie eine Inspektionsliste für Unfallgefahren und klären und verfeinern Sie die Inspektionspunkte, spezifischen Inhalte und Inspektionszyklen für Unfallgefahren. ; (3) Klären Sie die Verfahren zur Identifizierung versteckter Gefahren und beurteilen Sie die in der Einheit bestehenden Gefahren schwerer Unfälle gemäß den Vorschriften ; (4) Klären Sie die Maßnahmen und Verfahren zum Umgang mit schweren Unfallgefahren und allgemeinen Unfallgefahren ; (5) Organisation der Auswertung der Ergebnisse des Gefahrenmanagements bei schweren Unfällen ; (6) Organisation und Durchführung entsprechender Schulungen, um die Fähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, versteckte Gefahren zu erkennen und zu bewältigen ; (7) Sonstige Inhalte, die enthalten sein sollten. § 10 Produktions- und Geschäftseinheiten stellen die für die Untersuchung und Bewältigung versteckter Unfallgefahren erforderlichen Mittel sicher und richten ein besonderes System für die Mittelverwendung ein. Artikel 11 Eine Produktions- und Geschäftsbetriebseinheit muss Sicherheitspersonal für das Produktionsmanagement, technische Techniker und anderes relevantes Personal organisieren, um die Unfallgefahren der Einheit gemäß den Standards und Checklisten zur Bestimmung von Unfallgefahren zu untersuchen. Die festgestellten Unfallgefahren sind entsprechend der Höhe der Unfallgefahren zu erfassen, Unfallgefahren-Informationsdateien anzulegen, die Überwachung und Verwaltung entsprechend der Aufgabenverteilung umzusetzen und die Mitarbeiter über die Untersuchung und Bewältigung von Unfallgefahren zu informieren. Artikel 12 Produktions- und Geschäftseinheiten müssen ein Anreiz- und Rückhaltesystem für die Untersuchung und Bewältigung versteckter Unfallgefahren einrichten und die Mitarbeiter ermutigen, versteckte Gefahren zu entdecken, zu melden und zu beseitigen. Sachliche Belohnungen oder Belobigungen werden denjenigen zuteil, die sich um die Entdeckung, Meldung und Beseitigung verborgener Unfallgefahren verdient gemacht haben. ; Wer versteckte Unfallgefahren verheimlicht oder es versäumt, sie zu untersuchen und zu bewältigen, wird entsprechend behandelt. Artikel 13 Wenn das Personal für das Produktionssicherheitsmanagement einer Produktions- und Geschäftsbetriebseinheit bei Inspektionen schwere Unfallgefahren entdeckt, muss es dies der zuständigen Person, die für die Einheit verantwortlich ist, melden, und die zuständige Person, die dafür verantwortlich ist, muss sich rechtzeitig darum kümmern. Wenn die zuständige Person die Angelegenheit nicht rechtzeitig bearbeitet, kann das Personal für das Produktionssicherheitsmanagement dies der Abteilung für Produktionssicherheitsüberwachung und -aufsicht sowie den zuständigen Abteilungen melden. Nach Erhalt des Berichts müssen die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung und die zuständigen Abteilungen ihn rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz bearbeiten. Artikel 14 Wenn eine Produktions- und Geschäftseinheit einen Vertrag über Produktions- und Geschäftsprojekte, Standorte und Ausrüstung abschließt oder mietet, muss sie mit der Vertrags- oder Leasingeinheit eine Produktionssicherheitsmanagementvereinbarung unterzeichnen und in der Vereinbarung die Managementverantwortung jeder Partei für die Untersuchung, Behandlung und Verhinderung versteckter Unfallgefahren festlegen. Produktions- und Geschäftseinheiten müssen die Untersuchung und Bewältigung versteckter Unfallgefahren von Vertrags- und Leasingeinheiten koordinieren und verwalten, regelmäßige Inspektionen durchführen und bei Entdeckung von Problemen umgehend auf Abhilfe drängen. Verweigert die Vertrags- oder Leasingeinheit die Durchführung von Nachbesserungen, kann die Produktions- und Betriebseinheit die Angelegenheit auf die in der Vereinbarung festgelegte Weise behandeln oder der Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung und den zuständigen Abteilungen Bericht erstatten. Artikel 15 Produktions- und Geschäftseinheiten führen jeden Monat statistische Analysen zur Untersuchung und Kontrolle versteckter Unfallgefahren in der Einheit durch und übermitteln diese der Sicherheitsüberwachungs- und Aufsichtsabteilung sowie den zuständigen Abteilungen gemäß der vorgeschriebenen Zeit und Form. Bei Gefahren schwerer Unfälle müssen Produktions- und Geschäftseinheiten zusätzlich zur Berichterstattung gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes schriftliche Unterlagen an die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung und die zuständigen Abteilungen übermitteln. Zu den Inhalten der Meldung schwerer Unfallgefahren sollte Folgendes gehören:: (1) Aktueller Stand versteckter Gefahren und deren Ursachen ; (2) Analyse des Schadensgrades und der Schwierigkeit der Beseitigung versteckter Gefahren ; (3) Managementplan für versteckte Gefahren. In Bereichen, in denen ein Informationssystem zur Untersuchung versteckter Gefahren und zum Management eingerichtet wurde, müssen Produktions- und Geschäftseinheiten die in den beiden vorhergehenden Absätzen genannten Inhalte über das Informationssystem übermitteln. Artikel 16 Bei allgemeinen Unfallgefahren muss der Verantwortliche der Produktions- und Betriebseinheit (Werkstatt, Zweigwerk, Bezirksteam usw.) oder das zuständige Personal unverzüglich die Behebung veranlassen. Bei schweren Unfallgefahren muss der Hauptverantwortliche der Produktions- und Betriebseinheit die Ausarbeitung und Umsetzung eines Unfallgefahrenmanagementplans organisieren. Der Gefahrenmanagementplan für schwere Unfälle sollte folgende Inhalte umfassen:: (1) Ziele und Aufgaben der Governance ; (2) Methoden und Maßnahmen ; (3) Einsatz von Mitteln und Materialien ; (4) Institutionen und Personal, die für die Governance verantwortlich sind ; (5) Fristen und Anforderungen an die Governance ; (6) Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne. Artikel 17 Im Rahmen des Managements versteckter Unfallgefahren müssen Produktions- und Geschäftseinheiten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um das Auftreten von Unfällen zu verhindern. Wenn die Sicherheit vor oder während der Beseitigung möglicher Unfallgefahren nicht gewährleistet werden kann, sollten das Bedienpersonal aus dem Gefahrenbereich und andere möglicherweise gefährdete Personen evakuiert, Warnschilder angebracht und die Produktion und der Betrieb vorübergehend eingestellt oder die Nutzung entsprechender Einrichtungen und Geräte eingestellt werden. ; Für relevante Anlagen und Geräte, bei denen es vorübergehend schwierig ist, die Produktion zu stoppen, oder bei denen es sehr wahrscheinlich ist, dass sie nach dem Stopp Produktionssicherheitsunfälle verursachen, sollten Wartung und Überwachung verstärkt werden, um Unfälle zu verhindern. Artikel 18 Bei versteckten Gefahren, die aufgrund von Naturkatastrophen zu Unfällen und Katastrophen führen können, müssen die Produktions- und Geschäftseinheiten versteckte Gefahren gemäß den Anforderungen der einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regeln, Standards und Verfahren untersuchen und bewältigen, zuverlässige Präventionsmaßnahmen ergreifen und Notfallpläne formulieren. Bei Erhalt relevanter Naturkatastrophenprognosen sind rechtzeitig Frühwarnmeldungen herauszugeben ; Wenn eine Naturkatastrophe eintritt, die die Sicherheit der Produktions- und Geschäftseinheiten sowie des Personals gefährden könnte, sollten Sicherheitsmaßnahmen wie die Einstellung des Betriebs, die Evakuierung des Personals und die Verstärkung der Überwachung ergriffen werden, und die Bevölkerung vor Ort sollte rechtzeitig informiert werden. * * und Berichte der zuständigen Abteilungen. Artikel 19 Nach Abschluss der Arbeiten zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle muss die Produktions- und Geschäftseinheit ihr eigenes technisches Personal und Experten organisieren, um die Bewältigung der Gefahren schwerer Unfälle zu bewerten, oder eine gemäß dem Gesetz eingerichtete Institution mit der Erbringung technischer und Managementdienstleistungen für die Produktionssicherheit beauftragen, um die Bewältigung der Gefahren schwerer Unfälle zu bewerten. Bei schweren Unfallgefahren, die von der Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung und den zuständigen Abteilungen während der Überwachung und Inspektion entdeckt und angeordnet wurden, die Produktion und den Betrieb ganz oder teilweise einzustellen, muss die Produktions- und Betriebseinheit, wenn sie die Behandlung abschließt und nach der Bewertung die Bedingungen für eine sichere Produktion erfüllt, einen schriftlichen Antrag an die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung und die relevanten Abteilungen für die Wiederaufnahme von Produktion und Betrieb stellen. Die Wiederaufnahme von Produktion und Betrieb ist erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Sicherheitsaufsicht und Aufsichtsabteilung sowie die zuständigen Fachabteilungen möglich. Die Bewerbungsunterlagen sollten den Inhalt des Governance-Plans, Berichte zur Bewertung der Projekt- und Governance-Situation usw. umfassen. Artikel 20 Wenn eine Produktions- und Geschäftsbetriebseinheit eine technische Managementdienstleistungsagentur mit der Erbringung von Dienstleistungen zur Untersuchung und Verwaltung von Unfallgefahren beauftragt, verbleibt die Verantwortung für die Untersuchung und Verwaltung von Unfallgefahren bei der Einheit. Technische Managementdienstleister sind für die von ihnen abgegebenen Berichte oder Stellungnahmen verantwortlich und tragen die entsprechende rechtliche Verantwortung. Kapitel 3 Überwachung und Management Artikel 21 Die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung leitet und überwacht die Untersuchung und Bewältigung versteckter Unfallgefahren in Produktions- und Geschäftseinheiten. Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen sollten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Vorschriften die relevanten Standards und Spezifikationen ständig verbessern, schrittweise ein mit Produktions- und Betriebseinheiten vernetztes Informationsmanagementsystem einrichten, den Arbeitsmechanismus verbessern, der Selbstinspektion, Selbstkorrektur, Selbstberichterstattung und Überwachung und Inspektion sowie Leistungsbeurteilung, Anreize und Zurückhaltung sowie andere damit verbundene Systeme kombiniert, und die Überwachung und Behebung schwerer Unfallgefahren hervorheben. Artikel 22 Die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung erstellt entsprechende spezielle Überwachungs- und Inspektionspläne auf der Grundlage der Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren. Die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen führen wie geplant eine differenzierte Überwachung und Inspektion zur Untersuchung und Bewältigung von Unfallgefahren in Produktions- und Geschäftseinheiten durch. ; Gezielte Inspektionen sollten verstärkt auf Produktions- und Geschäftseinheiten durchgeführt werden, bei denen ein hohes Unfallrisiko festgestellt wurde. Wenn die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilung während der Überwachung und Inspektion schwere Unfallrisiken entdeckt, die in den Zuständigkeitsbereich anderer relevanter Abteilungen fallen, leitet sie die relevanten Materialien unverzüglich an die zuständigen Abteilungen weiter und zeichnet sie zur späteren Bezugnahme auf. Artikel 23 Die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen sowie die zuständigen Abteilungen müssen ein System zur Überwachung und Bewältigung schwerer Unfallgefahren einrichten. Bei schwerwiegenden Unfallgefahren, die schwer zu beheben sind oder eine Koordinierung und Förderung durch die zuständigen Abteilungen erfordern, um die Beseitigung abzuschließen, muss die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung die zuständigen Personen benachrichtigen * * Aufsicht. Artikel 24 Kohlebergwerke, Nichtkohlebergwerke, * * Für Produktions- und Betriebseinheiten mit Sicherheitsproduktionslizenzen für Chemikalien, Feuerwerkskörper und Feuerwerkskörper sollten die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilungen die Überwachung und Inspektion verstärken, bevor die von ihnen überwachte Bewältigung schwerer Unfallgefahren abgeschlossen ist. Bei Bedarf kann die ursprüngliche Lizenz ausstellende Behörde gemäß dem Gesetz aufgefordert werden, ihre Produktionssicherheitslizenz vorübergehend zurückzuhalten. Artikel 25 Die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung weist die Produktions- und Geschäftseinheit an, potenzielle Unfallgefahren, die bei Inspektionen entdeckt werden, unverzüglich zu beseitigen. ; Wenn die Sicherheit vor oder während der Beseitigung schwerer Unfallgefahren nicht gewährleistet werden kann, müssen die Arbeitnehmer angewiesen werden, den Gefahrenbereich zu verlassen, die Produktion und den Betrieb vorübergehend einzustellen oder die Nutzung relevanter Einrichtungen und Geräte einzustellen. ; Nachdem die versteckten Gefahren schwerer Unfälle beseitigt sind, muss sich die Produktions- und Betriebseinheit der Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung zur Überprüfung und Genehmigung melden, bevor sie Produktion, Betrieb und Nutzung wieder aufnimmt. Artikel 26 Die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilung entscheidet in Übereinstimmung mit dem Gesetz, die Produktion und den Betrieb einzustellen, den Bau zu stoppen und die Nutzung relevanter Einrichtungen oder Ausrüstungen für Produktions- und Geschäftseinheiten mit erheblichen Unfallrisiken einzustellen. Produktions- und Geschäftseinheiten müssen diese gesetzeskonform umsetzen und Unfallrisiken rechtzeitig beseitigen. Wenn eine Produktions- und Betriebseinheit sich weigert, die Vorschriften einzuhalten, und ein tatsächliches Risiko eines Produktionssicherheitsunfalls besteht, kann die Abteilung für Sicherheitsüberwachung und -inspektion unter der Voraussetzung der Gewährleistung der Sicherheit und mit Zustimmung der Hauptverantwortlichen der Abteilung die entsprechende Einheit benachrichtigen, die Stromversorgung und die Lieferung ziviler Güter einzustellen. * * Produkte und andere Maßnahmen, um Produktions- und Geschäftseinheiten zur Umsetzung von Entscheidungen zu zwingen. Die Benachrichtigung muss in schriftlicher Form erfolgen und die zuständigen Stellen müssen kooperieren. Wenn die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes Maßnahmen zur Unterbrechung der Stromversorgung ergreift, muss sie die Produktions- und Geschäftseinheit 24 Stunden im Voraus benachrichtigen, es sei denn, es liegt eine Notsituation vor, die die Produktionssicherheit gefährdet. Wenn eine Produktions- und Betriebseinheit eine Verwaltungsentscheidung in Übereinstimmung mit dem Gesetz umsetzt und entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung versteckter Unfallgefahren ergreift, muss die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung die im vorstehenden Absatz genannten Maßnahmen unverzüglich aufheben. Artikel 27 Nach Erhalt des Antrags einer Produktions- und Betriebseinheit auf Wiederaufnahme der Produktion und des Betriebs führt die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Überprüfung vor Ort durch. Wer die Prüfung besteht, darf die Produktion und den Betrieb wieder aufnehmen. ; Wer die Prüfung nicht besteht, wird gemäß dem Gesetz behandelt ; Für diejenigen, die trotz der Einstellung des Produktions- und Geschäftsbetriebs immer noch nicht die Bedingungen für eine sichere Produktion erfüllen, wird die Volksregierung auf oder über der Kreisebene gemäß dem Gesetz informiert. * * Es wird gemäß der vom Staatsrat festgelegten Befugnis geschlossen. Artikel 28 Die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilung berichtet jeden Monat Ebene für Ebene über die Untersuchung und Bewältigung versteckter Unfallgefahren und statistische Analysetabellen in der Verwaltungsregion. * * Staatliche Verwaltung für Arbeitssicherheit. Artikel 29 Die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung muss gemäß dem Grundsatz „Wer für die Überwachung verantwortlich ist, ist für die Offenlegung verantwortlich“ auf der Website der Regierung die verantwortlichen Einheiten, Korrekturmaßnahmen und Fristen für schwere Unfälle offenlegen, die im Bereich der Überwachung und Überwachung festgestellt wurden, mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund einschlägiger Vertraulichkeitsbestimmungen nicht offengelegt werden dürfen. Artikel 30: Bei Produktions- und Geschäftseinheiten, die versteckte Unfallgefahren nicht bewältigen und zu Unfällen führen, muss die Sicherheitsüberwachungs- und Inspektionsabteilung ihre Maßnahmen in die Informationsdatenbank über Verstöße gegen die Produktionssicherheit eintragen. ; Wenn das rechtswidrige Verhalten schwerwiegend ist, wird es in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Öffentlichkeit bekannt gegeben und die Branchenbehörden, Investitionsbehörden, Land- und Ressourcenbehörden, Wertpapieraufsichtsbehörden und relevanten Finanzinstitute werden benachrichtigt. Kapitel 4 Rechtliche Verantwortlichkeiten Artikel 31 Wenn eine Produktions- und Geschäftseinheit kein Unfallrisiko-Untersuchungs- und -Managementsystem einrichtet, wird sie angewiesen, innerhalb einer Frist Korrekturen vorzunehmen, und kann mit einer Geldstrafe von höchstens 100.000 Yuan belegt werden. ; Wenn das Unternehmen innerhalb der Frist keine Korrekturen vornimmt, wird es angewiesen, die Produktion und den Geschäftsbetrieb zur Korrektur einzustellen, und es wird eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan und höchstens 200.000 Yuan verhängt. Gegen die verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter wird eine Geldstrafe von mindestens 20.000 Yuan und höchstens 50.000 Yuan verhängt. ; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts geahndet. Artikel 32 Wenn eine Produktions- und Betriebseinheit keine Maßnahmen zur Beseitigung versteckter Unfallgefahren ergreift, wird ihr die unverzügliche oder innerhalb einer Frist zu beseitigende Anordnung auferlegt. ; Verweigert eine Produktions- und Geschäftseinheit der Einhaltung, wird sie angewiesen, die Produktion und den Betrieb zwecks Abhilfe auszusetzen und wird mit einer Geldstrafe von mindestens 100.000 RMB, jedoch nicht mehr als 500.000 RMB belegt. Die direkt verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter werden mit einer Geldstrafe von mindestens 20.000 RMB, jedoch nicht mehr als 50.000 RMB bestraft. Ergreift eine Produktions- und Betriebseinheit nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung möglicher Unfallgefahren und kommt es zu einem Produktionssicherheitsunfall, drohen ihr gemäß dem Gesetz Verwaltungsstrafen. ; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts geahndet. Artikel 33 Wenn eine Produktions- und Geschäftseinheit gegen diese Vorschriften verstößt und eine der folgenden Handlungen begeht, wird sie aufgefordert, innerhalb einer Frist Korrekturen vorzunehmen, und kann mit einer Geldstrafe von höchstens 50.000 Yuan belegt werden. ; Wenn das Unternehmen innerhalb der Frist keine Korrekturen vornimmt, wird es angewiesen, die Produktion und den Geschäftsbetrieb zur Korrektur einzustellen, und es wird eine Geldstrafe von mindestens 50.000 Yuan und höchstens 100.000 Yuan verhängt. Gegen die verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter wird eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Yuan und höchstens 20.000 Yuan verhängt.: (1) Versäumnis, die Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren wie erforderlich wahrheitsgetreu aufzuzeichnen ; (2) Versäumnis, den Mitarbeitern die Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren wie vorgeschrieben zu melden. Artikel 34 Wenn eine Produktions- und Betriebseinheit gegen diese Vorschriften verstößt und eine der folgenden Handlungen begeht, verhängt die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilung eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Yuan, jedoch nicht mehr als 30.000 Yuan, und gegen die direkt verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter wird eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Yuan, jedoch nicht mehr als 10.000 Yuan verhängt.: (1) Es wurde kein Plan zur Bewältigung schwerer Unfälle erstellt, der Bewältigungsplan entspricht nicht den Vorschriften oder der Plan zur Bewältigung schwerer Unfälle wurde nicht umgesetzt ; (2) Versäumnis, schriftliche Unterlagen einzureichen oder im Informationssystem über schwere Unfallrisiken zu berichten ; (3) Die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung stellt während der Überwachung und Inspektion fest, dass die Produktion und der Betrieb ganz oder teilweise eingestellt und behoben werden. Nachdem die Beseitigung schwerer Unfallgefahren abgeschlossen ist, nimmt die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung die Produktion und den Betrieb ohne Zustimmung der Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung wieder auf. Artikel 35 Wenn eine Produktions- und Geschäftsbetriebseinheit eine der folgenden Handlungen begeht, ordnet die Sicherheitsüberwachungs- und Überwachungsabteilung an, dass sie innerhalb einer Frist Korrekturen vornimmt, und kann eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Yuan und höchstens 30.000 Yuan verhängen. Gegen die verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter kann eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Yuan und höchstens 10.000 Yuan verhängt werden.: (1) Versäumnis, ein Anreiz- und Rückhaltesystem für die Untersuchung und Steuerung versteckter Gefahren einzurichten ; (2) Versäumnis, die erforderlichen statistischen Analysedaten zur Untersuchung und Bewältigung von Unfallgefahren vorzulegen ; Artikel 36 Wenn eine für die Sicherheitsbewertung zuständige zwischengeschaltete Stelle eine falsche Bewertungsbescheinigung ausstellt, werden ihre illegalen Gewinne eingezogen ; Wenn das illegale Einkommen 100.000 Yuan übersteigt, wird eine Geldstrafe von mindestens dem Zweifachen und höchstens dem Fünffachen des illegalen Einkommens verhängt. ; Liegt kein illegales Einkommen vor oder beträgt das illegale Einkommen weniger als 100.000 Yuan, wird allein oder gleichzeitig eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan und höchstens 200.000 Yuan verhängt. ; Gegen die verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Mitarbeiter wird eine Geldstrafe von mindestens 20.000 RMB und höchstens 50.000 RMB verhängt. ; Verursacht er anderen einen Schaden, so haftet er gesamtschuldnerisch mit der Produktions- und Geschäftseinheit auf Schadensersatz. ; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts geahndet. Die entsprechenden Qualifikationen von Institutionen, die rechtswidrige Handlungen im vorstehenden Absatz begehen, werden widerrufen. Artikel 37 Wenn der Hauptverantwortliche einer Produktions- und Betriebseinheit seinen Aufgaben bei der Untersuchung und Bewältigung versteckter Gefahren in der Einheit nicht nachkommt und versteckte Unfallgefahren nicht rechtzeitig organisiert und beseitigt, wird ihm auferlegt, innerhalb einer Frist Abhilfe zu schaffen. ; Wenn innerhalb der Frist Korrekturen vorgenommen werden, wird eine Geldstrafe von mindestens 20.000 RMB, jedoch nicht mehr als 50.000 RMB verhängt, und die Produktions- und Geschäftseinheit wird angewiesen, die Produktion und den Betrieb zur Korrektur einzustellen. ; Kommt es dadurch zu einem Produktionssicherheitsunfall, werden im Einklang mit dem Gesetz Sanktionen und Bußgelder verhängt. ; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts geahndet. Artikel 38 Wenn ein Mitarbeiter der Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilung während der Überwachung und Inspektion versteckter Gefahren ohne triftigen Grund einen der folgenden Umstände begeht, wird er oder sie von der Einheit kritisiert, aufgeklärt und aufgefordert, Korrekturen vorzunehmen. ; Wer sich weigert, Korrekturen vorzunehmen, wird nach dem Gesetz bestraft. (1) Versäumnis, entsprechende spezielle Überwachungs- und Inspektionspläne auf der Grundlage der Untersuchung und Bewältigung potenzieller Unfallgefahren zu formulieren ; (2) Versäumnis, schwere Unfallgefahren, die in den Zuständigkeitsbereich anderer relevanter Abteilungen fallen, rechtzeitig zu übertragen ; (3) Versäumnis, Meldungen über potenzielle Unfallgefahren wie erforderlich umgehend zu bearbeiten ; (4) Versäumnis, Produktions- und Geschäftseinheiten dazu zu drängen, Abhilfemaßnahmen für die Gefahren schwerer Unfälle unter Aufsicht durchzuführen. Kapitel 5 Ergänzende Bestimmungen Artikel 39 Die Sicherheitsaufsichts- und Inspektionsabteilungen der Provinzen können Umsetzungsdetails für die Untersuchung, Verwaltung und Überwachung und Verwaltung von Unfallgefahren gemäß diesen Vorschriften formulieren. Jeder kann: http://www.chinalaw.gov.cn Äußern Sie Ihre Meinung