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Gemäß den Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Druckbehältern sowie Druckleitungen müssen auch Druckmesser und Temperaturmessgeräte regelmäßig kalibriert werden. Welche Druckmesser und Temperaturmessgeräte genau müssen dabei überprüft werden? Gibt es konkrete Vorschriften?
Alle Druckmesser werden alle sechs Monate überprüft, während die Temperaturmessgeräte einmal im Jahr überprüft werden
Dann müssten doch die Druckmesser an Ein- und Ausgang der Pumpe überprüft werden, oder?
Aber die Vorschriften sind eben so festgelegt, und es wird auch nicht klar angegeben, welcher Umfang einer verpflichtenden Prüfung unterliegt? Wenn es sich um ein Gerät handelt, das in der „Liste der Arbeitsmessgeräte, die in der Volksrepublik China einer verpflichtenden Prüfung unterliegen“, aufgeführt ist, dann muss es geprüft werden; andernfalls nicht. In dieser Liste gibt es außerdem Vorschriften für Druckmesser – für Temperaturmessgeräte hingegen keine! !
Alle Messgeräte müssen überprüft oder kalibriert werden. Bei Messgeräten, für die eine Pflichtüberprüfung vorgeschrieben ist, muss diese von einem zertifizierten Prüflabor gemäß den geltenden Prüfvorschriften durchgeführt werden. Andere Messgeräte können entweder selbst überprüft oder kalibriert werden – oder sie können zur Kalibrierung an ein externes Labor gegeben werden, wobei dabei die entsprechenden Prüf- oder Kalibriervorschriften eingehalten werden müssen; Wie in JJG 52-2013 „Allgemeine Vorschriften für die Prüfung von Druckmessgeräten“ sowie JJG617-1996 „Digitale Temperaturanzeige- und Regelgeräte“ usw.
Kann man das so verstehen, dass die Anforderungen an die Prüfung von Druckmessgeräten und Temperaturmessgeräten in den Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Druckbehältern und Druckleitungen sich auf jene Druck- und Temperaturmessgeräte beziehen, deren Prüfung vorgeschrieben ist?
Druckbehälter werden von den Prüf- und Inspektionsstellen für Sondergeräte verwaltet, während Messinstrumente wie Druckmesser von den Prüfstellen für Messgeräte betreut werden – es handelt sich dabei um zwei verschiedene Einrichtungen. Messgeräte, für die eine verpflichtende Prüfung vorgeschrieben ist, sind in dem „Gesetz über das Messwesen“ geregelt – es handelt sich dabei um Messgeräte, die in den Bereichen Sicherheitsschutz, Gesundheitswesen, Umweltüberwachung sowie Handelsabrechnungen eingesetzt werden und in der **Liste der Geräte mit verpflichtender Prüfung** aufgeführt sind.