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Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, bei der Umweltauditorie eines bestimmten Geräts schlugen die Experten vor, an den Grenzen des Werksgeländes automatische Detektoren für giftige Gase zu installieren. Wie soll nun der Standort dieser Detektoren bestimmt werden? Welche spezifische Norm legt das fest? Ich bitte die Lehrer dringend um ihre Anleitung, vielen Dank!
Referenz: „Norm für die Planung von Systemen zur Erkennung und Alarmierung von brennbaren und giftigen Gasen in der Petrochemieindustrie“ GB 50493-2009
Je nach dem zu überwachenden Gasmedium gibt es entsprechende Vorschriften in GB 50493-2009
Dieser Experte hat das offensichtlich aus dem Kopf erfunden – anstatt die Gesamtanordnung sowie die Sicherheitsabstände im Hinblick auf die Arbeitssicherheit zu überprüfen, konzentriert er sich stattdessen auf die Alarmsysteme. Du solltest ihn fragen, nach welchem Kriterium das gefordert wird Warum wird es so angeordnet? Nach seiner Logik sollten wir um alle unsere Fabrikgelände einen Kreis aus Alarmgeräten anbringen? Da es sich um eine Umweltauditorie handelt, sollte man prüfen, ob Ihre Umweltkennzahlen online überwacht werden, ob die verwendeten Verfahrenstechnologien den Anforderungen entsprechen, wie gut die Umweltkennzahlen eingehalten werden, ob während der Probephase Messungen zu diesen Kennzahlen durchgeführt wurden und wo sich die Messprotokolle befinden. Die „Experten“ bei der Vor-Ort-Prüfung haben jeweils ihre eigene Meinung und ihr eigenes Argument. Als damals bei der Abnahme einiger Anlagen unseres Unternehmens nach dem Prinzip „Drei-in-Eins“ die Experten konsultiert wurden, stellte ich ihnen Fragen – daraufhin verschwanden viele der ursprünglich vorgesehenen subjektiven Probleme.
Der Qualitätsstand der Experten ist derzeit sehr unterschiedlich – das ist wirklich problematisch