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Die Norm legt fest, dass der Kohlenstoffgehalt im Edelstahl der Legierung S31608 0,08 % nicht überschreiten darf; Der Kohlenstoffgehalt von S31603 beträgt nicht mehr als 0,03 %. Was soll man tun, wenn der Kohlenstoffgehalt des Edelstahls vom Typ S31608 unter 0,03 % liegt? In den Standards ist kein Mindestkohlenstoffgehalt für S31608 festgelegt?
Wenn der Kohlenstoffgehalt des aus dem Material S31608 hergestellten Edelstahls unter 0,03 % liegt, kann dieser verwendet werden – als Ersatz für Materialien mit höherem Kohlenstoffgehalt.
Der Kohlenstoffgehalt steht in Zusammenhang mit der Festigkeit des Edelstahls. Die Festigkeit des Standards S31608 ist höher als die von S31603. Aber es gibt auch Anforderungen an Stähle mit einem Kohlenstoffgehalt, der den Standards von S31603 entspricht – gleichzeitig muss die Festigkeit jedoch den Standards von S31608 entsprechen. Es handelt sich dabei um sogenannte Doppelstahlgrade, bei denen sowohl die Korrosionsbeständigkeit als auch die Festigkeit verbessert werden müssen. Dafür sind Anpassungen einiger anderer Spurenelemente notwendig, um den Mangel an Kohlenstoff auszugleichen.
Ich denke, so eine Situation tritt im Allgemeinen nicht auf – sonst gäbe es ja nicht zwei verschiedene Stahlsorten.
Wenn auf dem Materialzertifikat S31608 steht, beträgt der Kohlenstoffgehalt jedoch 0,02 %. Soll ich ihn für S31608 oder S31603 halten?
Vergleicht man die chemischen Zusammensetzungen von S31608 und S31603, so sind alle Bestandteile gleich, außer dem Kohlenstoffgehalt. Der Kohlenstoffgehalt von S31608 beträgt maximal 0,08 %, was bedeutet, dass sein Mindestkohlenstoffgehalt 0,03 % nicht unterschreiten darf. Wenn der Kohlenstoffgehalt 0,03 % oder weniger beträgt und die Gehalte der anderen Elemente unverändert bleiben, dann wird S31608 zu S31603. Dabei ändern sich die mechanischen Eigenschaften – es sollten daher die mechanischen Eigenschaften von S31603 herangezogen werden. Darauf muss besonders geachtet werden. Sonst wird etwas Schlimmes passieren.
Was die Materialnummern angeht, sind die inländischen Stahlwerke ziemlich starr in ihrer Vorgehensweise. Eigentlich ist das im Ausland üblich. Materialien, die gleichzeitig mehreren Normen und Spezifikationen entsprechen, sind sehr verbreitet und ebenfalls zulässig. Wie Edelstahl 304/304L, 316/316L, Kohlenstoffstahl A53B/A106B, A106B/APL-5L usw. Manchmal werden auch die EU-Normen-Bezeichnungen aufgeführt. Es gibt jedoch eine Bedingung: Sowohl die chemischen Eigenschaften als auch die mechanischen Eigenschaften müssen den jeweiligen Anforderungen der aufgeführten Legierungsarten entsprechen. Und der Grund dafür, dass es im Inland eher selten vorkommt, liegt vermutlich daran, dass die Zertifizierung und der Schutz von Urheberrechten im Inland äußerst unzureichend sind.