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Wie groß ist der Brandschutzbereich zwischen der Fackel und Mauern, Straßen, zivilen Gebäuden sowie Fabriken oder Lagerflächen der Kategorien A und B bzw. Tankanlagen? ? In welcher Bestimmung steht das beschrieben? Danke!
In den Vorschriften für die Brandbekämpfung in Gebäuden sowie in den Vorschriften für die Brandbekämpfung in der Petrochemieindustrie wird darauf hingewiesen. Der Erste neigt eher zu Fabriken und Lagerräumen, der Zweite bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen – es kommt darauf an, welche Variante Sie umsetzen möchten Wenn Sie das für angemessen halten, bewerten Sie bitte als beste Unterstützung :)
Könnten Sie bitte die Nummer des Artikels angeben? Danke!
Baunormen: 3.4.1, 3.4.3, 3.5.1, 3.5.2, 4.2.1, 4.2.9, 4.3.1 Petrochemische Normen: 5.2.1, 4.2.12 Es wird empfohlen, sich die Normen genauer anzusehen.
Held, ich habe mir das angeschaut – in diesen Vorschriften wird doch nicht auf die Brandabstände zwischen der Fackel und Mauern, Straßen sowie zivilen Gebäuden eingegangen, oder? ? ? ?
Dafür muss man nicht nur auf die Bestimmungen selbst schauen, sondern auch auf die Erläuterungen zu diesen Bestimmungen – einige Informationen finden sich nämlich in den Erläuterungen
Mein Held, könnten Sie mir bitte genau sagen, in welcher Bestimmung das erwähnt wird? Ich habe lange gesucht, aber ich konnte es nicht finden. Es tut mir leid, dass ich Sie belästige!
In Paragraf 4.1.9 der Vorschriften für die Petrochemieindustrie gibt es Anforderungen an Hochbrenner in Bezug auf Zäune, Straßenränder, Gebäude sowie zu den Erläuterungen zu diesen Vorschriften