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Artikel 22 des Gesetzes über die sichere Produktion: Die für die Sicherheit in der Produktion zuständigen Abteilungen sowie die Mitarbeiter, die für diese Aufgaben verantwortlich sind, haben folgende Pflichten: (1) Sie organisieren oder nehmen an der Erstellung der Vorschriften und Richtlinien bezüglich der Sicherheit in der Produktion sowie von Notfallplänen für Unfälle in der Produktion teil; (II) Organisation oder Beteiligung an der Sicherheitsschulung und -ausbildung in der eigenen Einrichtung, sowie genaue Dokumentation der Durchführung dieser Schulungen und Ausbildungen ; (III) Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheitsverwaltung der wichtigen Gefahrenquellen in der eigenen Einheit ; (IV) Organisation oder Beteiligung an den Notfallübungen der eigenen Einheit ; (5) Überprüfen des Sicherheitsstandards in der eigenen Einheit, frühzeitige Erkennung von Potenzialen für Unfälle bei der Produktion sowie Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsmanagement-Praktiken ; (6) Eindämmung und Beseitigung von Fehlanweisungen, Zwang zur Ausführung gefährlicher Arbeiten sowie Verstößen gegen die Betriebsvorschriften ; (7) Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der eigenen Einheit. Dieser Artikel legt die Aufgaben der Organisationen für die Sicherheit in der Produktion sowie der Mitarbeiter, die für diese Aufgaben zuständig sind, fest. (1) Organisation oder Beteiligung an der Erstellung der Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen sowie von Notfallplänen für Unfälle im Produktionsbetrieb ; Die Abteilung für Arbeitssicherheitsmanagement ist als die Abteilung innerhalb des Unternehmens, die konkret für die Verwaltung der Arbeitssicherheit zuständig ist, die eigentliche Ausführendeinstanz für die Umsetzung der geltenden Richtlinien, Politiken, Gesetze, Vorschriften, Standards sowie Regeln und Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit. Sie ist somit ein wichtiger Helfer des leitenden Managers bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Daher besagt diese Vorschrift, dass die Stelle für die Sicherheit in der Produktion die Pflicht und Verantwortung hat, gemäß den Anweisungen des leitenden Personals dazu beizutragen, die Regeln und Vorschriften für eine sichere Produktion sowie Notfallpläne im Falle von Unfällen zu entwickeln. (II) Organisation oder Beteiligung an der Sicherheitsschulung und -ausbildung in der eigenen Einrichtung, sowie genaue Dokumentation der Durchführung dieser Schulungen und Ausbildungen ; Der entscheidende Faktor für eine sichere Produktion ist der Mensch. Die Stelle für die Sicherheit in der Produktion hat die Pflicht und Verantwortung, gemäß den Anweisungen des leitenden Mitarbeiters die Sicherheitsschulungen und -ausbildungen in der eigenen Einheit zu organisieren. Zudem soll sie aktiv an den von der Personalabteilung organisierten Sicherheitsschulungen und -ausbildungen teilnehmen. Ebenso muss sie alle Informationen bezüglich der Durchführung dieser Schulungen und Ausbildungen genau dokumentieren, den Fortschritt bei der Umsetzung der Pläne im Auge behalten und dem leitenden Mitarbeiter der Einheit Bericht erstatten. (III) Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheitsverwaltung der wichtigen Gefahrenquellen in der eigenen Einheit ; In der Praxis lassen sich bedeutende Gefahrenquellen und Produktionsaktivitäten nur schwer voneinander trennen; die zuständigen Abteilungen sind für die Erstellung von Dokumenten, Inspektionen, Tests sowie Bewertungen verantwortlich. Daher besagt diese Vorschrift, dass die für die Sicherheit bei der Arbeit zuständigen Mitarbeiter, wenn sie bei Inspektionen vor Ort feststellen, dass potenziell gefährliche Stoffe nicht gemäß den geltenden Vorschriften verwaltet werden, das zuständige Fachabteilement anweisen können, Abhilfe zu schaffen. (IV) Organisation oder Beteiligung an den Notfallübungen der eigenen Einheit ; Die Durchführung von Notfallübungen ist ein wichtiger Weg, um die Notfallfähigkeit zu verbessern und die Wirksamkeit der Notfallpläne bei Produktionsunfällen zu überprüfen. Die Organisationen für die Sicherheit in der Produktion sollten aktiv an den von den zuständigen Behörden organisierten regionalen Notfallübungen teilnehmen und gleichzeitig ihre eigenen Notfallübungen sorgfältig planen. (5) Überprüfen des Sicherheitsstandards in der eigenen Einheit, frühzeitige Erkennung von Potenzialen für Unfälle bei der Produktion sowie Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsmanagement-Praktiken ; Versteckte Gefahren sind die Ursache für Unfälle. Die grundlegende Aufgabe der Organisationen für die Sicherheit in der Produktion sowie der Mitarbeiter, die für diese Aufgaben zuständig sind, besteht darin, potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Unfällen in der Produktion rechtzeitig zu erkennen. Es sollten auf der Grundlage der Produktions- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens, der Verteilung der Risiken sowie der Art und Schwere der Schadstoffe ein Inspektionsplan erstellt werden. Dabei sollen die zu inspizierenden Objekte, die Aufgaben sowie die Häufigkeit der Inspektionen festgelegt werden. Zudem sollten Verbesserungsvorschläge gemacht werden. (6) Eindämmung und Beseitigung von Fehlanweisungen, Zwang zur Ausführung gefährlicher Arbeiten sowie Verstößen gegen die Betriebsvorschriften ; Nach der Analyse von Unfallfällen in der Produktion über die Jahre hinweg ist die Hauptursache für solche Unfälle das unsichere Verhalten der Menschen. In der Praxis handeln die Leiter der Produktions- und Betriebseinheiten, die Abteilungsleiter sowie die Teamleiter oft nach eigenem Ermessen und verlassen sich auf Glück. Sie glauben stets, dass nichts passieren wird, geben gegen die Vorschriften Anweisungen und zwingen die Mitarbeiter sogar dazu, riskante Arbeiten auszuführen ; Die Mitarbeiter selbst schenken der Sicherheit keine Aufmerksamkeit, vertrauen auf Glück und arbeiten gegen die Vorschriften. Angesichts dieser Situation legt dieser Artikel ausdrücklich fest, dass die Stellen und Mitarbeiter für die Sicherheit in der Produktion die im Zuge von Inspektionen festgestellten Fälle von unsachgemäßer Anweisung, Zwang zur Ausführung gefährlicher Arbeiten sowie Verstößen gegen die Betriebsvorschriften umgehend stoppen und beseitigen müssen. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die streng eingehalten werden muss – ohne Rücksicht auf persönliche Beziehungen oder Gefälligkeiten. Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Vorschriften einhalten, sollten die Organisationen für die Sicherheit in der Produktion auch die Verstöße der Beschäftigten in die Bewertung der Belohnungen und Strafen im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Produktion einbeziehen. Diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen streng bestraft werden ; Für Personen, die häufig gegen die Vorschriften verstoßen, wird eine erneute Durchführung der Sicherheitsschulungen und -ausbildungen angeordnet ; Bei Bedarf wird empfohlen, ihn von seiner ursprünglichen Arbeitsstelle zu versetzen ; Bei schwerwiegenden Fällen wird ein Entlassungsvorschlag empfohlen. (7) Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der eigenen Einheit. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Unfallgefahren sowie anderer unsicherer Aspekte, stellen ein komplexes Systemprojekt dar. Es ist schwierig, die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit konkret von den zuständigen Stellen für Arbeitssicherheit umzusetzen. Gemäß dem Prinzip „Wer die Produktion leitet, muss auch für die Sicherheit sorgen“, sind es die zuständigen Abteilungen, die für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Produktion verantwortlich sind. In der Praxis sind die zuständigen Abteilungen auch in der Lage, diese Aufgabe ordnungsgemäß zu erledigen. Wenn beispielsweise in einer Werkhalle eines Unternehmens, das gefährliche Stoffe herstellt, ein Leck in den Rohrleitungen für solche Stoffe auftritt, ist es am besten, wenn der Leiter der Werkhalle die entsprechenden Mitarbeiter zur Behebung des Problems einsetzt. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit rechtzeitig umgesetzt werden, sollten die Stellen und Mitarbeiter, die für die Arbeitssicherheit zuständig sind, ihre Überwachung der entsprechenden Abteilungen verstärken ; Bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit muss umgehend der leitende Mitarbeiter des Unternehmens informiert werden.