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Schaut mal, aus welcher Norm und welchem Artikel stammt dieser Text? ? ? ? Raten Sie mal! !

2016-06-02View Original

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Schaut mal, aus welcher Norm und welchem Artikel stammt dieser Text? ? ? ? Raten Sie mal! ! Wie weiter unten beschrieben, sollte bei der Anordnung der Geräte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Bau, Wartung, Bedienung und Brandbekämpfung entschieden werden, welche Gänge und Flächen notwendig sind. Im Inneren der Anlage teilen die vorgesehenen Wege die Anlage in Bereiche für Geräte und Gebäude auf, deren Fläche 10.000 m2 nicht überschreitet. Wenn die Fläche der Anlagen für die Esterifizierungspolymerisierung, Spinnung und Nachbearbeitung von Synthetikfasern mehr als 10.000 m² beträgt, müssen auf beiden Seiten dieser Anlagen Gänge eingerichtet werden. Der Hauptfahrweg innerhalb der Anlage sollte mit den Werkstraßen verbunden sein. (l) Die Anlage von Brandwege muss den folgenden Anforderungen entsprechen: l) Wenn die Breite der Anlage mehr als 60 m beträgt, müssen im Inneren der Anlage durchgehende Brandwege vorhanden sein ; 2) Wenn die Breite der Anlage 60 m oder weniger beträgt und auf beiden Seiten der Anlage Brandschutzwege vorhanden sind, ist es nicht notwendig, einen durchgehenden Brandschutzweg einzurichten. In den nicht durchgehenden Straßen innerhalb der Anlage müssen Rücksetzflächen vorhanden sein. 3) Die Breite der Straße sollte mindestens 4 m betragen. Der Abstand zwischen den Trägern auf den Straßenrändern und dem Rand der Fahrbahn sollte mindestens 1 m sein. Der Wendekreis auf der Fahrbahn sollte nicht kleiner als 7 m sein. Die freie Höhe auf der Fahrbahn sollte mindestens 4,5 m betragen. (2) Der Wartungszugang muss den Anforderungen der für die mechanische Wartung verwendeten Geräte hinsichtlich der Straßenbreite, des Wendekreises sowie der Tragfähigkeit entsprechen und zu den Aufhängungslöchern führen, über die die Ausrüstung gewartet werden kann. (3) Die Haupt Fahrwege, Brandwege sowie Wartungswegungen im Gerät sollten zusammen angeordnet werden. (4) Der Bedienkanal sollte in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Produktionsvorgänge, der Kontrollgänge sowie kleiner Reparaturen sowie von der Verteilung der Bedienelemente festgelegt werden. (5) Die Mindestbreite sowie die Mindesthöhe der Kanäle im Gerät sind in Tabelle 5.1.47 angegeben. Mindester Durchmesser und Mindesthöhe der Kanäle im Gerät:
Name des Kanals – Mindester Durchmesser in m – Mindesthöhe in m
Feuerwege: 4,0① / 4,5①
Wartungskanäle unter den Rohrleitungen: 2,0 (3,0) / 3,0 (3,3)
Hauptfahrwege: 4,0 (6,0)② / 4,5 (5,0)②
Bedienerkanäle: 0,8 / 2,2
Nebenfahrwege: 3,0 (3,5) / 3,0 (4,5)
Hinweis: ① Bei Geräten, durch die möglicherweise große Maschinen fahren müssen, gelten für die Hauptfahrwege die Anforderungen an Durchmesser und Höhe wie in Tabelle 5.1.47 angegeben. ②Die in den Klammern im Tabelleninhalt angegebenen Werte entsprechen den Vorgaben der Branchenstandards für die Chemieindustrie.
Reply #22016-06-02
Nein! Man weiß einfach nicht die Herkunft!

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