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Der Behälter, den das Unternehmen herstellt und der eine Größe von 5 Kubikmetern hat, weist in Wirklichkeit ein Volumen von 4,99 Kubikmetern auf. Ich habe darüber nachgedacht, ob es irgendwelche Standards oder Vorschriften gibt, wonach bei einem Volumen von mindestens 5 Kubikmetern bestimmte Überwachungsmaßnahmen erforderlich wären – doch ich konnte keine entsprechenden Regelungen finden. Weiß jemand davon? Bitte teilen Sie es mir mit, danke!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von xlxuiin am 2016-6-2 10:42 bearbeitet. Um zu beurteilen, ob es sich um eine Sonderausrüstung handelt, wird folgendes Kriterium herangezogen: Ein Druckbehälter ist ein geschlossenes Gerät, das dazu dient, Gase oder Flüssigkeiten aufzunehmen und dabei einen bestimmten Druck auszuhalten. Dazu gehören Behälter, bei denen der maximale Betriebsdruck 0,1 MPa (Geschwindigkeitsdruck) beträgt oder höher ist – also Behälter für Gase und verflüssigte Gase. Ebenso gehören dazu Behälter für Flüssigkeiten, bei denen die maximale Betriebstemperatur dem Standardkochpunkt entspricht oder höher ist. Zudem gehören dazu feste sowie mobile Behälter mit einem Volumen von mindestens 30 Litern und einem Innendurchmesser von mindestens 150 mm (bei nicht kreisförmigen Querschnitten gilt dies als die größte geometrische Größe der Querschnittsgrenzen);
Gemäß Paragraf 1.4 der Vorschriften für die technische Überwachung von fest installierten Druckbehältern (TSG_R0004-2009).
Der Tank eignet sich zur Aufbewahrung von LNG und gehört zu den Sondergeräten. Die Berechnungen sowie die Pläne tragen das Siegel zur Genehmigung des Designs solcher Sondergeräte. Was mich jetzt verwirrt, ist, warum dort 4,99 Kubikmeter angegeben sind und nicht 5 Kubikmeter!
4,99 ist das im Konstruktionsdokument angegebene Volumen, daher müssen die technischen Unterlagen des Geräts sowie die Beschriftungen darauf den Konstruktionsplänen entsprechen. Was die von Ihnen hergestellte Nutzvolumen betrifft – es sind 5 Liter – dann fragen Sie bitte Ihre Techniker.
Es handelt sich um einen Behälter für niedrige Temperaturen, oder? Früher gab es eine Vorschrift, wonach Geräte mit einem Volumen von weniger als 5 Kubikmetern in Serienproduktion hergestellt werden durften, und die Kunden mussten dafür kein Zertifikat bei der örtlichen Prüfstelle beantragen. Aber jetzt kann es für 4,99 in Serienproduktion hergestellt werden, doch die Kunden müssen sich registrieren und eine Genehmigung zum Gebrauch einholen.
Oh, dann frag ich mal: Woher stammt diese Vorschrift? Ich konnte sie nicht finden.