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12Cr1MoV und 15CrMo gehören zur gleichen Kategorie. Gemäß 6.1.2.1 c ist die Verbindung von 12Cr1MoV mit 15CrMo zulässig; ebenso ist die Verbindung von 12Cr1MoV mit 20 sowie von 15CrMo mit 20 zulässig. Gemäß 6.2.2.2 c ist die Verbindung von 12Cr1MoV mit 12Cr1MoV zulässig; außerdem ist auch die Verbindung von 12Cr1MoV mit 15CrMo zulässig. Die folgenden Fragen sind immer noch unklar. 1. Bewertung der 15CrMo+20: Kann diese die Bewertung der 12Cr1MoV+20 abdecken? ? Oder 2.: Es gibt eine Bewertung für 12Cr1MoV+20 – deckt diese auch die Bewertung für 15CrMo+20 ab? Nach den Regeln von NB/T47014: Kann das abgedeckt werden? Dringend! !
Nach der üblichen Auffassung ist das abdeckbar; unterschiedliche Stahlsorten sind Klassifikationsnummern. Aber die Hersteller von Kesseln und Behältern, mit denen ich zu tun habe, sind unterschiedlich; bei der Auswahl von Schweißmaterialien für Kessel wird eher das Prinzip des Höheren angewandt, während bei der Auswahl von Schweißmaterialien für Behälter eher das Prinzip des Niedrigeren gilt.
Die Antwort ist nein. Gemäß den Bestimmungen von 47014 können Materialien derselben Kategorie, wie beispielsweise 12Cr1MoV und 15CrMo, nach erfolgreicher Prüfung in der höheren Gruppe mit Materialien der niedrigeren Gruppe verschweißt werden. Eine Verbindung mit Materialien der niedrigeren Gruppe ist jedoch nicht zulässig – geschweige denn eine Verbindung mit Stahl der Gruppe 20.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von cheng83358 am 4.7.2016 um 15:13 bearbeitet. Die zweite Option ist möglich – doch das hängt davon ab, welches Schweißmaterial Sie verwenden. Bei unterschiedlichen Gruppen derselben Kategorie muss berücksichtigt werden, ob ein Übergang möglich ist; hierfür gilt Abschnitt 6.1.3.1