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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage: Wenn bei der Arbeitsuntersuchung eines Mitarbeiters berufsspezifische Kontraindikationen festgestellt werden und das Unternehmen ihn auf einen anderen Posten versetzen möchte, er aber einer solchen Versetzung nicht zustimmt – wie geht man in einem solchen Fall vor? Vielen Dank!
Zunächst sei die Interessenslage klargestellt: Wer selbst nicht mit dem Jobwechsel einverstanden ist, muss die Konsequenzen tragen
Gemäß Artikel 36 des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer, bei denen bei den beruflichen Gesundheitsuntersuchungen gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit festgestellt werden, von ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz versetzen; Daher ist es ein notwendiger Prozess, Mitarbeiter mit beruflichen Kontraindikationen von ihrer Position zu entfernen und sie angemessen unterzubringen. Wenn der Mitarbeiter einer Versetzung nicht zustimmt, gibt es nach dem Gesetz über den Schutz vor Berufskrankheiten keine Vorschriften für die weitere Vorgehensweise. Gemäß Artikel 40 Absatz 3 des Arbeitsvertragsgesetzes können, wenn sich die objektiven Umstände, auf denen der Arbeitsvertrag beruht, erheblich ändern und dadurch die Erfüllung des Arbeitsvertrags unmöglich wird, und nach Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Einigung über eine Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrags erzielt werden kann, der Arbeitgeber den Arbeitsverhältnis beenden. Dabei muss er dem Mitarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitteilen oder einen zusätzlichen Monatslohn zahlen. Zudem muss der Arbeitgeber eine Entschädigung gemäß dem Gesetz zahlen. Berufliche Kontraindikationen sind nicht dasselbe wie Berufskrankheiten. Unter Beruflichen Kontraindikationen versteht man spezielle physiologische oder pathologische Zustände eines Arbeitnehmers, durch die er bei Ausübung eines bestimmten Berufs oder bei Kontakt mit bestimmten gefährlichen Faktoren im Zusammenhang mit Berufskrankheiten anfälliger für solche Erkrankungen ist. Zudem kann es dazu kommen, dass bestehende Krankheiten verschlimmert werden, oder dass während der Arbeits Tätigkeit Erkrankungen entstehen, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen darstellen können. Daher ist das Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet, Personen mit beruflichen Kontraindikationen Leistungen im Falle von Arbeitsunfällen sowie entsprechende Entschädigungen zu gewähren, wie es bei Personen mit Berufskrankheiten der Fall ist. Und falls bei der Untersuchung nach dem Verlassen des Arbeitsplatzes tatsächlich eine Berufskrankheit festgestellt wird, darf das Unternehmen aus den genannten Gründen den Vertrag nicht kündigen.
Man muss die rechtlichen Mittel einsetzen, es gibt keinen anderen Weg. Oben ist es richtig