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Ich habe eine Frage an Sie alle: Wann werden Geräte, die den Vorgaben der Normen für feste Behälter entsprechen, nicht klassifiziert und somit kein Zertifikat erteilt? Bezieht sich der Nachweis hier auf das Prüfzertifikat der Kücheninspektion?
Behälter, die den Anforderungen von Punkt 1.4 entsprechen, müssen nur klassifiziert werden, es ist keine Zertifizierung erforderlich. (2) Druckbehälter, die in den Geltungsbereich von Abschnitt 1.4 dieser Vorschriften fallen, werden einheitlich als Druckbehälter der Klasse I eingestuft.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Pinocchio am 25.7.2016 um 12:40 bearbeitet. Ich weiß nicht, woher der Begriff „Klassifizierung ohne Nachweis“ beim Autor stammt. Ich vermute, er bezieht sich auf Druckbehälter, die den Anforderungen von TSG R0004-2009, Abschnitte 1.4.2 oder 1.4.3, entsprechen. Von diesen Druckbehältern wird nur verlangt, dass der Hersteller über eine Herstellungslicenz verfügt; weitere Anforderungen wie Überwachung während der Herstellung, Registrierung zur Inbetriebnahme oder regelmäßige Inspektionen sind nicht erforderlich. Es ist zu beachten, dass in der neuen TSG 21-2016 mit den erweiterten Vorschriften die Bestimmungen 1.4.2 oder 1.4.3 der ursprünglichen Vorschriften entfernt wurden. Das bedeutet, dass nach der Einführung von TSG 21-2016 alle Druckbehälter, die den Anforderungen von Punkt 1.4 entsprechen, einer Überwachungsinspektion während des Herstellungsprozesses unterzogen werden müssen. Im Betriebsprozess hingegen findet keine Inspektion statt; die Verantwortung für die sichere Handhabung solcher Druckbehälter liegt bei den Betreibern. Druckbehälter, die den Anforderungen von Punkt 1.4 entsprechen, wurden früher der Klasse I zugeordnet; für sie gilt die Klassifizierung gemäß Anhang A.
Die Überwachungs- und Prüfzertifikate für die Herstellung von Druckbehältern unterscheiden sich von den Betriebszertifikaten. Zuerst muss geklärt werden, um welche Art von Zertifikat es sich handelt.
Ich höre oft von den Herstellern, dass man das so sagt. Ich verstehe nicht ganz, was für ein Zertifikat damit gemeint ist – handelt es sich dabei um ein Nutzungszertifikat?
Ich bin mir auch nicht ganz sicher mit dem Konzept der Klassifizierung zur Beweissammlung. Man hört das oft von den Leuten in den Fabriken. Ich habe jetzt ein für das Labor bestimmtes Gerät mit einem Volumen von etwa 50 Litern entworfen, das innerhalb der zulässigen Grenzen liegt und daher in Kategorie 1 eingestuft wird. Kann man solche kleinen Versuchsausrüstungen einfach selbst herstellen und dann verwenden? Muss man das auch bei der Behörde für Kochtöpfe melden?
Für Geräte, die der Überwachung durch das Amt für Festkörpermaße unterliegen – welche Bescheinigungen stellt das Prüflabor nach der Überprüfung des Geräts aus? Überwachungszertifikat? Genehmigung? Ich bin mir mit diesen prozessorientierten Abläufen nicht ganz sicher – ich hoffe auf Ihre Anleitung
Druckbehälter werden in der Fabrik hergestellt. Die Prüfstelle für Behälter überwacht den Herstellungsprozess. Nach Bestehen der Prüfung erteilt die Prüfstelle ein Zertifikat über die Überwachung der Herstellung des Druckbehälters; Druckbehälter, die die Prüfungen zur Überwachung der Herstellung bestanden haben, werden nach ihrem Verkauf an die Nutzerbetriebe erst nach Bestehen der Prüfungen zur Überwachung der Installation mit einem Betriebszertifikat für den Druckbehälter ausgestattet.
Wie sind der konkrete Betriebsdruck, der Konstruktionsdruck, die Konstruktionstemperatur, das Arbeitsmedium und der Verwendungszweck der Anlage? Die Größe des Volumens ist nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Falls es sich um Fälle handelt, die unter Artikel 1.4 der Vorschriften für feste Behälter fallen, ist keine Meldung bei der Inbetriebnahme des Geräts erforderlich ; Falls es sich um Fälle handelt, die unter die Bestimmungen 1.4.2 oder 1.4.3 der Vorschriften für feste Behälter fallen, ist eine Überwachung des Herstellungsprozesses des Geräts ebenfalls nicht erforderlich.
Für die Herstellungsunternehmen werden ein Zertifikat der Konformität sowie ein Zertifikat zur Überwachung der Herstellung ausgestellt. Gemäß Artikel 13.1.2 der Norm GB150.4-2011 gehören zu den Unterlagen, die mit dem Produkt herausgegeben werden, das Zertifikat der Konformität des Behälters sowie das Zertifikat zur Überwachung der Herstellung von Sondergeräten