HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

Büro für Arbeitssicherheit, Notfallmanagement [2016] Nr. 74: Die Zentrale Behörde gibt Richtlinien zur Stärkung der Kontrollen im Bereich des Notfallmanagements heraus

2016-08-03View Original

Thread Content

**Büro der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit: Empfehlungen zur Stärkung der Kontrollen im Bereich der Notfallmanagement bei der Arbeitssicherheit, Dokumentnummer: Arbeitssicherheitsbüro/Notfallmanagement [2016] 74. An die Behörden für Arbeitssicherheit der Provinzen, autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte sowie des Produktions- und Baukorps Xinjiang, sowie an die zuständigen Behörden für Kohlebergbau-Sicherheit auf Provinzebene: Um die Richtlinien der „Mitteilung des Staatsrates zum Aufbau einer effektiveren Überwachung und Durchsetzung von Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit“ (Staatsratsdokument [2015] 20) umzusetzen und die Kontrollen im Bereich des Notfallmanagements zu stärken, werden auf der Grundlage des Gesetzes über Arbeitssicherheit sowie anderer gesetzlicher Vorschriften und entsprechender Richtlinien des Staatsrates folgende Empfehlungen gegeben: 1. Leitideen und Arbeitsziele: Unter der Leitung der Prinzipien der Partei soll die Strategie „Vier Umfassungen“ umgesetzt werden. Die Kontrollen im Bereich des Notfallmanagements sollen in den Rahmen der allgemeinen Kontrollen im Bereich der Arbeitssicherheit eingebettet werden. Es soll eine Kombination aus regelmäßigen Kontrollen und administrativen Maßnahmen angestrebt werden. Die Art und Weise der Kontrollen soll standardisiert werden, neue Methoden zur Durchführung dieser Kontrollen sollten entwickelt werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen streng bestraft werden. Unternehmen sollen dazu angehalten werden, ihre Organisationen für Notfallsituationen zu verbessern, geeignete Systeme und Mechanismen einzuführen, die notwendigen Voraussetzungen für Notfallsituationen zu schaffen sowie die Ressourcen effektiv einzusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements tatsächlich umgesetzt werden. II. Grundlegende Elemente der Überwachung bei der Umsetzung von Notfallmanagement-Vorschriften (1) Gegenstand und Hauptinhalte der Überwachung. Die Objekte der Überwachung bei der Umsetzung der Vorschriften zum Notfallmanagement sind alle Arten von Produktions- und Betriebsunternehmen, insbesondere Bergwerke, Unternehmen zur Verarbeitung von Metallen sowie Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen oder handeln – auch solche mit Lageranlagen. Ebenso gehören dazu chemische Unternehmen, die eine bestimmte Menge an gefährlichen Chemikalien verwenden. Der Inhalt umfasst hauptsächlich sieben Aspekte: den Aufbau von Organisationen für die Notfallmanagement in Unternehmen, die Entwicklung von Teams für den Notfallfall, die Ausstattung mit Materialien und Ausrüstungen für den Notfallfall, die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Umsetzung von Notfallplänen, die Durchführung von Notfallübungen, die Ausbildung im Bereich des Notfallmanagements sowie die Handhabung von Unfällen. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements umfasst die regelmäßige Überprüfung der Aktivitäten der Unternehmen im Bereich des Notfallmanagements sowie die Ahndung von rechtswidrigen Handlungen in diesem Bereich. (II) Die Träger der Durchsetzungsprüfungen. Die für die Durchführung der Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung zuständigen Stellen sind die Sicherheitsaufsichtsbehörden auf allen Ebenen sowie deren Organisationen für die Notfallverwaltung. Sollten bereits spezielle Strafverfolgungsbehörden vorhanden sein, werden die Aufgaben im Prinzip diesen übertragen. (III) Methoden der Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden. Eine Kontrolle im Rahmen der Notfallmanagement-Vorschriften bezeichnet die Überprüfung durch die Sicherheitsaufsichtsbehörden auf allen Ebenen sowie deren Organisationen für das Notfallmanagement, ob die Betriebe und ihre Mitarbeiter die Gesetze, Vorschriften und Regeln im Bereich des Notfallmanagements einhalten. Bei Bedarf werden gemäß dem geltenden Recht administrative Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen verhängt. Bei den Kontrollen zur Durchsetzung der Vorschriften werden hauptsächlich gezielte Kontrollen, spezielle Inspektionen, zufällige Stichprobenkontrollen, heimliche Überprüfungen sowie gegenseitige Kontrollen angewandt. Drei, Anforderungen an die Organisation von Inspektionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements (1) Es muss ein umfassender Jahresplan für Inspektionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements erstellt werden. Die Inhalte der Kontrollen im Bereich der Notfallmanagement ist in den jährlichen Überwachungs- und Inspektionsplan für die Arbeitssicherheit aufzunehmen. Auf der Grundlage dieses Plans werden Konzepte für die Vor-Ort-Kontrollen im Bereich des Notfallmanagements erstellt. Es müssen die Anforderungen an die kontrollierten Maßnahmen berücksichtigt werden. Je nach Anzahl und Verteilung der Unternehmen sowie dem Zustand der Gefahrenquellen in einem bestimmten Gebiet wird festgelegt, welche Gebiete von den Kontrollen erfasst werden sollen. Dabei sollten flexible Methoden der Kontrolle angewandt werden. Bei Unternehmen, die besonders strengen Kontrollen unterliegen, sollte die Häufigkeit der Kontrollen erhöht werden, um Blindstellen und unkontrollierte Bereiche in der Überwachung des Notfallmanagements auszuschließen. (II) Einführung von tabellarischen Kontrollen zur Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements. Unter Berücksichtigung der Checkliste für die Durchführung von Kontrollen im Bereich der Notfallmanagement ist es notwendig, anhand der tatsächlichen Bedingungen der Betriebe die zu überprüfenden Punkte sowie den Umfang der Überprüfung festzulegen. Dabei werden mithilfe von Vor-Ort-Kontrollen sowie der Einsicht in relevante Unterlagen die jeweiligen Einheiten und Personen befragt, um so alle Aspekte zu überprüfen und zu dokumentieren. Über die im Rahmen der Kontrollen festgestellten Mängel muss dem überprüften Unternehmen umgehend Bescheid gegeben werden, wobei die Anforderungen zur Beseitigung sowie der Zeitraum für eine erneute Überprüfung klar festgelegt werden müssen. (III) Regulierung des Verfahrens bei der Durchsetzung von Strafen im Rahmen der Notfallverwaltung. Die Durchführung von Strafverfahren muss streng gemäß den Vorgaben des „Gesetzes über administrative Sanktionen“ sowie der „Vorschriften zur Verhängung von Strafen für Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften“ erfolgen (veröffentlicht durch das Ministerium für Arbeitssicherheit unter Nr. 15, geändert unter Nr. 77). Gemäß den Anforderungen der „Mitteilung der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht zur Veröffentlichung“ (Ansichong Zong Zhengfa [2010] Nr. 112) muss bei der Auswahl und Erstellung von Vollstreckungsdokumenten richtig vorgegangen werden. Die Form und Art der Beweiserhebung müssen den Vorgaben des Gesetzes über administrative Sanktionen, des Gesetzes über Verwaltungsprozesse sowie relevanter gerichtlicher Auslegungen entsprechen. Ohne Durchführung einer Untersuchung oder bei unzureichenden Beweisen dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die dem Betroffenen nachteilig sind. Es muss eine strenge Regulierung der Ausübung des Ermessensrechts bei administrativen Sanktionen geben. Es ist strengstens verboten, Sanktionen anstelle von Aufsicht oder Korrekturen einzusetzen. Wenn die Betroffenen Zweifel an den Ergebnissen dieser Ermessensentscheidungen haben, müssen diese erläutert werden. Vor der Erlassung einer verwaltungsrechtlichen Sanktionsentscheidung gemäß Gesetz ist der Betroffenen mitzuteilen, welche Tatsachen, Gründe und Rechtsgrundlagen der Entscheidung zugrunde liegen, welche Sanktion vorgesehen ist sowie welche Rechte auf Stellungnahme und Verteidigung dem Betroffenen zustehen. (IV) Besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung legen. Verringerung der Ebenen der Rechtsaufsichtskontrollen und Verlagerung des Schwerpunkts dieser Kontrollen nach unten. Die Informationsverarbeitung bei den Durchführungen von Kontrollen durch die Strafverfolgungsbehörden soll verbessert werden. Zudem soll die Überwachung der Notfallmanagement-Maßnahmen schneller in das Informationssystem für die Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit integriert werden. Die Ausrüstung für die Durchführung von Kontrollen auf lokaler Ebene soll verbessert werden. Es sollen intelligente Geräte zur Durchführung solcher Kontrollen entwickelt werden, damit Informationen, Prozesse, Aktivitäten sowie Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Kontrollen online gespeichert werden können. Die Statistische Analyse der Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen soll verstärkt werden. Es sollten regelmäßige quantitative Vergleiche durchgeführt werden, um die aktuelle Situation zu erfassen. Dabei sollen die charakteristischen Merkmale sowie potenzielle Probleme ermittelt werden. Es sollen zielgerichtete Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Effektivität der Überwachung und Kontrolle in der Notfallverwaltung wirklich zu verbessern. IV. Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung von Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung (1) Weitere Steigerung des Verständnisses für die Aufgaben bei der Durchführung von Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements ist eine Methode, mit der die Behörden für Sicherheitsaufsicht und Kontrolle sowie ihre zuständigen Stellen für das Notfallmanagement ihre gesetzlichen Pflichten bei der Überwachung und Kontrolle im Bereich des Notfallmanagements sowie bei der Ausübung von Verwaltungsstrafen wahrnehmen. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Notfallmanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Überprüfungen bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Sie dient dazu, Unternehmen dazu anzuregen, effektiv auf Unfälle und Katastrophen zu reagieren, Personenschäden sowie Sachschäden zu verringern und sicherzustellen, dass die Notfallmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Sicherheitsaufsichts- und Kontrollbehörden auf allen Ebenen müssen ihr Bewusstsein weiter stärken, ihre Ansätze klarer definieren und die Mittel der Rechtsdurchsetzung effektiv einsetzen, um die Unternehmen dazu zu bringen, ihren Umgang mit Notfallsituationen kontinuierlich zu verbessern. (II) Stärkung der Führung bei der Organisation von Inspektionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Notfallmanagements. Die Sicherheitsaufsichtsbehörden auf allen Ebenen müssen die Stärkung der Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung als wichtige Aufgabe zur vollumfänglichen Erfüllung ihrer Aufgaben in diesem Bereich betrachten. Es sollte eine Verantwortlichkeitsstruktur geschaffen werden, bei der die obersten Führungskräfte die Gesamtverantwortung für diese Kontrollen tragen. Die Aufgaben sollten klar verteilt werden, die institutionellen Strukturen müssen gestärkt werden, und es sollten wirksame Wege gesucht werden, um die Kontrollen auf lokaler Ebene zu fördern. Zudem müssen die notwendigen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Kontrollen in der Notfallverwaltung reibungslos durchgeführt werden können. (III) Überwachung der Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Notfallmanagement-Vorschriften. Durch Bewertungen und Prüfungen der Akten soll die hierarchische Überwachung gestärkt werden, um Probleme bei den Kontrollen der Rechtsdurchsetzung rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Bei Fällen, in denen die zuständigen Behörden sowie die Beamten für die Durchsetzung der Gesetze ihre Pflichten nicht erfüllen, diese auf unrechtmäßige Weise erfüllen oder falsch ausüben, muss dies umgehend korrigiert werden. Es müssen Fristen zur Korrektur gesetzt werden, die Maßnahmen können direkt aufgehoben oder geändert werden. Zudem müssen die zuständigen Behörden und Personen streng zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist notwendig, die Systeme zur Offenlegung von Informationen über Kontrollen durch die Strafverfolgungsbehörden sowie für Beschwerden bezüglich der Ausübung staatlicher Befugnisse weiter zu verbessern, um so eine bewusste Überwachung durch die Gesellschaft zu ermöglichen ; Zeitnah sollten die Medien zur Beteiligung an den Kontrollen im Rahmen der Rechtsdurchsetzung eingeladen werden, damit sie eine Aufsichtsfunktion gegenüber der Öffentlichkeit wahrnehmen können und somit die Transparenz bei diesen Kontrollen erhöht wird. (IV) Stärkung der Aufbauarbeit für Teams zur Durchführung von Kontrollen im Bereich der Notfallverwaltung. Es sollen Fachkräfte eingestellt werden, die den Anforderungen der Aufsichtstätigkeiten im Bereich des Notfallmanagements entsprechen, um die Kapazitäten für die Durchführung solcher Kontrollen auf der Grundebene zu stärken. Es ist streng verboten, dass Personen ohne Qualifikationen für die Durchführung von Sicherheitskontrollen in diesem Bereich tätig sind. Die Ausbildung zur Stärkung der Fähigkeiten bei der Durchführung von Kontrollen im Notfallmanagement wird verbessert. Es wird ein System zur Bewertung der Ausbildung der Kontrolleure eingeführt, um die fachlichen Fähigkeiten sowie die Leistungsfähigkeit dieser Mitarbeiter umfassend zu steigern.

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.