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【Tägliches Thema】【Elektrische Ausgabe 20160809】

2016-08-09View Original

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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Frage: In welchen Fällen müssen Elektroanlagen geerdet werden?
Reply #22016-08-09
In GB50169 sind klare Vorschriften festgelegt: Im Allgemeinen müssen die Metallgehäuse aller geraden Gegenstände geerdet werden. Auch die Metallbehälter (Rohre) für brennbare und explosionsgefährdete Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt von Transformatoren, die metallenen Teile von Kabelkanälen sowie die Tragerahmen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #32016-08-09
1) Motoren, Transformatoren, Elektrogeräte, Beleuchtungseinrichtungen sowie Gehäuse und Unterseiten von tragbaren und mobilen Elektrogeräten. 2) Antriebseinrichtungen von Elektroausrüstungen, wie z. B. die Bedienmechanismen von Schaltern usw. 3) Der Rahmen des Verteilerboards. 4) Aufbau der Verteilanlagen im Innen- und Außenbereich, Metallzäune und Metalltüren in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen. 5) Gehäuse von Kabelverbindungsboxen und Endkästen, Außenhülle von Stromkabeln, Stahlrohre zur Leitungsführung. 6) Die Sekundärspule des Transformators. 7) Pfähle von Hochspannungsleitungen, die mit Blitzschutzleitungen ausgestattet sind. 8) In Wohngebieten mit nicht-asphaltierten Böden: Metallpfosten sowie Stahlbetonpfosten von Hochspannungsleitungen ohne Blitzschutzleitungen und mit geringem Kurzschlussstrom.
Reply #42016-08-09
Alle metallischen Gehäuse von geladenen Geräten müssen geerdet werden. Auch die metallischen Behälter (Rohre) für brennbare und explosive Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt des Transformators, die metallischen Teile der Kabelkanäle sowie die Halterungen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #52016-08-09
Alle metallischen Gehäuse von geladenen Geräten müssen geerdet werden. Auch die metallischen Behälter (Rohre) für brennbare und explosive Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt des Transformators, die metallischen Teile der Kabelkanäle sowie die Halterungen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #62016-08-09
Im Allgemeinen müssen die Metallgehäuse aller geladenen Geräte geerdet werden. Auch die Metallbehälter (Rohre) für brennbare und explosionsgefährdete Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt von Transformatoren, die metallischen Teile der Kabelkanäle sowie die Tragerahmen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #72016-08-09
In GB50169 sind klare Vorschriften festgelegt: Im Allgemeinen müssen die Metallgehäuse aller geraden Gegenstände geerdet werden. Auch die Metallbehälter (Rohre) für brennbare und explosionsgefährdete Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt von Transformatoren, die metallenen Teile von Kabelkanälen sowie die Tragerahmen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #82016-08-09
In GB50169 sind klare Vorschriften festgelegt: Im Allgemeinen müssen die Metallgehäuse aller geraden Gegenstände geerdet werden. Auch die Metallbehälter (Rohre) für brennbare und explosionsgefährdete Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt von Transformatoren, die metallenen Teile von Kabelkanälen sowie die Tragerahmen für elektrische Geräte geerdet werden.
Reply #92016-08-09
Alle metallischen Gehäuse von geladenen Geräten müssen geerdet werden. Auch die metallischen Behälter (Rohre) für brennbare und explosive Stoffe müssen geerdet werden. Ebenso müssen der Neutralpunkt des Transformators, die metallischen Teile der Kabelkanäle sowie die Halterungen für elektrische Geräte geerdet werden
Reply #102016-08-09
1) Motoren, Transformatoren, Elektrogeräte, Beleuchtungseinrichtungen sowie Gehäuse und Unterseiten von tragbaren und mobilen Elektrogeräten. 2) Antriebseinrichtungen von Elektroausrüstungen, wie z. B. die Bedienmechanismen von Schaltern usw. 3) Der Rahmen des Verteilerboards. 4) Aufbau der Verteilanlagen im Innen- und Außenbereich, Metallzäune und Metalltüren in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen. 5) Gehäuse von Kabelverbindungsboxen und Endkästen, Außenhülle von Stromkabeln, Stahlrohre zur Leitungsführung. 6) Die Sekundärspule des Transformators. 7) Pfähle von Hochspannungsleitungen, die mit Blitzschutzleitungen ausgestattet sind. 8) In Wohngebieten mit nicht-asphaltierten Böden: Metallpfosten sowie Stahlbetonpfosten von Hochspannungsleitungen ohne Blitzschutzleitungen und mit geringem Kurzschlussstrom.

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