Was sind gefährliche Arbeiten, spezielle Arbeiten und die acht Hauptarbeitsarten? Endlich ist alles klar!
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1.jpg Im Bereich der sicheren Produktion gibt es viele Fachbegriffe. Sie scheinen sie alle schon gehört zu haben, verstehen sie aber nicht unbedingt alle. Nehmen wir zum Beispiel den Begriff „gefährliche Arbeiten“. Viele Menschen haben bis heute noch nicht verstanden, was damit gemeint ist! Heute möchten wir Ihnen diese sogenannten „gefährlichen Arbeiten“ vorstellen. I. Gefährliche TätigkeitenDer Begriff „Gefährliche Tätigkeiten“ stammt aus den „Leitlinien zur Erkennung und Beseitigung von Unfallgefahren in Unternehmen, die gefährliche Chemikalien verarbeiten“, die am 7. August 2012 vom Generalamt für Arbeitssicherheit veröffentlicht wurden. In Richtlinie 4.1.6(2) wird festgelegt, dass Arbeiten mit offenen Flammen, Arbeiten in eingeschränkten Räumen, Erdarbeiten, vorübergehende Stromnutzung, Arbeiten in großer Höhe, Trennarbeiten an Leitungen, Hebearbeiten, Wartungsarbeiten an Geräten sowie Arbeiten zur Befestigung oder Entfernung von Abdeckplatten zu den neun gefährlichen Arbeiten zählen. II. Besondere Arbeiten
Der Begriff „besondere Arbeiten“ stammt aus den „Vorschriften für die Sicherheit bei besonderen Arbeiten in Einheiten zur Herstellung von Chemikalien“. In diesen Vorschriften wird festgelegt, dass Arbeiten wie das Arbeiten mit offenen Flammen während der Wartung von Anlagen, das Betreten eingeschränkter Räume, das Entfernen oder Anbringen von Abdeckplatten, Arbeiten in großer Höhe, Hebevorgänge, der temporäre Einsatz von Elektrizität, Erdarbeiten sowie das Unterbrechen von Stromleitungen als besondere Arbeiten gelten. Solche Arbeiten können eine Gefahr für die Sicherheit des Operators selbst, anderer Personen sowie für umliegende Gebäude, Anlagen und Einrichtungen darstellen. Mit anderen Worten umfassen die sogenannten Sonderarbeiten acht Arten, darunter Arbeiten mit offenen Flammen, Arbeiten in eingeschränkten Räumen, Arbeiten mit Abdeckplatten, Arbeiten in großer Höhe, Hebearbeiten, vorübergehende Stromnutzung, Erdarbeiten sowie Unterbrechung von Stromleitungen. Drei, die acht Hauptaufgaben: Der Begriff „die acht Hauptaufgaben“ ist streng genommen kein Fachbegriff, sondern eher ein zusammenfassender Ausdruck, der zur besseren Erinnerung verwendet wird. Im Jahr 2013 veröffentlichte das Generalamt für Arbeitssicherheit Verordnung Nr. 64 – „Zehn Vorschriften zur Gewährleistung der Produktionssicherheit in Chemieunternehmen (Gefahrstoffunternehmen)“). Anschließend wurde eine Erläuterung zu diesen Vorschriften veröffentlicht. In dieser Erläuterung wurden erstmals die acht wichtigsten Arten von Tätigkeiten erwähnt. Unter den acht genannten Arten von Arbeiten versteht man die Arbeiten beim Heben von Lasten, bei der Durchführung von Arbeiten in Brandgefahr, bei Erdarbeiten, bei Unterbrechung von Stromleitungen, bei Arbeiten in großer Höhe, bei Wartungsarbeiten an Geräten, bei dem Anbringen und Entfernen von Abdeckplatten sowie bei Arbeiten in eingeschränkten Räumen. Zur Sicherheitsverwaltung dieser acht Arbeiten sollten Sie sich ausführlich mit den acht Branchenstandards für sicheres Arbeiten AQ3021-2008, AQ3022-2008, AQ3023-2008, AQ3024-2008, AQ3025-2008, AQ3026-2008, AQ3027-2008 und AQ3028-2008 beschäftigen.