Analyse der 8 größten Risiken bei gefährlichen Arbeiten sowie Sicherheitsmaßnahmen – sehr umfassend
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von 68589544 am 12.09.2016 um 12:26 bearbeitet: Analyse der 8 größten Risiken bei gefährlichen Arbeiten sowie Sicherheitsmaßnahmen – wirklich umfassend! Heute teilen wir mit Ihnen eine Risikoanalyse sowie Sicherheitsmaßnahmen für 8 gefährliche Tätigkeiten. Wir hoffen, dass Sie dies sorgfältig studieren und das Gelernte in die Praxis umsetzen. 1. Arbeiten mit offener Flamme – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Entzündliche, explosive oder schädliche Stoffe: ① Die Geräte sowie die Materialien in den Rohrleitungen müssen gereinigt und ersetzt werden; anschließend muss eine Überprüfung zeigen, dass alles in Ordnung ist. ②Arbeiten am Lagerbehälter unter Vermeidung von Brandgefahr – brennbare Stoffe müssen entfernt werden. Der Behälter sollte mit klarem Wasser oder einem inerten Gas gefüllt sein, um ihn zu schützen. ③Schutz durch Innenströmung (Stickstoff, Wasserdampf). ④Bei Arbeiten im Inneren des Turms wird Asbeststoff befeuchtet und auf den benachbarten Schichten der Turmplatten ausgebreitet, um eine Trennung herzustellen. ⑤Beim Arbeiten in begrenzten Räumen mit Feuer ist es erforderlich, eine „Genehmigung für Arbeiten in begrenzten Räumen“ einzuholen. Falls das Feuer auf andere Geräte übergeht oder brennbare Stoffe in die Geräte gelangen, müssen die mit diesen Geräten verbundenen Rohrleitungen abgeschnitten und durch Blindplatten abgeschlossen werden. Zudem muss eine Beschilderung angebracht werden, und es ist eine „Genehmigung für das Anbringen/Entfernen von Blindplatten“ erforderlich. 3 In der Umgebung des Brandortes befinden sich entflammbare Stoffe. ① Entfernen Sie die entflammbaren Stoffe in der Umgebung des Brandortes. Abflusskanäle, Bodenabläufe, Gräben sowie Kabelkanäle in der Nähe des Brandortes sind nach dem Entfernen der entflammbaren Stoffe zu verschließen. ②Bei Arbeiten mit offenem Feuer in Kabelgräben sind brennbare Gase und Flüssigkeiten aus dem Graben zu entfernen; gegebenenfalls sind beide Enden des Grabens abzuriegeln. 4 Schäden durch Leckströme (Induktionsstrom): Die Rückführungsleitung für den Schweißvorgang muss mit dem zu schweißenden Bauteil verbunden sein; sie darf nicht mit anderen Geräten verbunden werden. Zudem ist es verboten, die Leitung durch Abwasserkanäle zu führen. 5 Funkenflug auf dem Mars ① Bei Arbeiten in großer Höhe muss ein „Zertifikat für Arbeiten in großer Höhe“ beantragt werden. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Funken entstehen. ②Achten Sie auf die Richtung der Spritzer vom Mars und spülen Sie den Aufprallpunkt mit Wasser aus. 6 Zu geringer Abstand zwischen den Gasflaschen oder falsche Lagerung: ① Der Abstand zwischen den Sauerstoffflaschen sowie den Flaschen mit gelöstem Acetylen muss mindestens 5 m betragen. Zudem muss der Abstand zwischen diesen Flaschen und dem Ort, an dem gearbeitet wird, mindestens 10 m betragen. ②Gasflaschen dürfen nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Flaschen mit verdünntem Acetylen dürfen nicht liegend aufbewahrt werden. 7 Elektrische und gasbasierte Schneidwerkzeuge weisen Mängel auf. Vor der Durchführung von Arbeiten mit offener Flamme müssen die elektrischen und gasbasierten Schneidwerkzeuge überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig funktionieren. Es ist nicht zulässig, solche Werkzeuge unter Defekten einzusetzen. 8 Während der Arbeitsausführung darf es zu keinem Austritt brennbarer Stoffe kommen. Bei Auftreten von Materialaustritt, Vermischung von Stoffen oder austretenden brennbaren Gasen während einer Schweißarbeit muss diese unverzüglich eingestellt werden. 9 Schlechte Belüftung ① Beim Schweißen oder Brennen im Innenraum müssen Fenster und Türen geöffnet werden. Umgebende Geräte sind abzudecken, die Abflussrohre zu versiegeln sowie Öl- und Fettreste zu entfernen. In der Nähe dürfen keine Reinigungsarbeiten mit brennbaren Stoffen wie Lösungsmitteln durchgeführt werden. ②Einsatz von lokaler Zwangszufuhr von Luft ; 10 Unregelmäßige Überwachung ① Der Zeitabstand zwischen der Probenentnahme und der Zündung darf 30 Minuten nicht überschreiten. Falls dieser Zeitraum überschritten wird oder die Zündungsarbeiten länger als 30 Minuten unterbrochen werden, muss eine erneute Probenentnahme und Analyse durchgeführt werden. ②Die Probenpunkte müssen repräsentativ sein; Analyseproben für besondere Arbeiten im Bereich des Feuerns sollten bis zum Ende der Arbeiten aufbewahrt werden. ③Während der Verbrennungsarbeiten darf am Einsatzort kein Glutrest zurückbleiben, wenn die Arbeiten unterbrochen werden. Vor Wiederaufnahme der Arbeiten ist sorgfältig zu prüfen, ob sich die Bedingungen vor Ort geändert haben; falls dies der Fall ist, dürfen die Arbeiten nicht fortgesetzt werden. 11 Unangemessene Überwachung ① Der Feuerwächter muss mit der Umgebung vor Ort vertraut sein und sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Er sollte über die notwendigen Sicherheitskenntnisse sowie Notfallfähigkeiten verfügen. Zudem muss er in ständigem Kontakt mit seiner Position bleiben, um alle Veränderungen in der Arbeitssituation mitzubekommen, und muss unbedingt vor Ort bleiben. ②Der Feuerwächter löscht ständig die herumsprühenden Funken und teilt dem Arbeiter, der mit dem Feuer arbeitet, umgehend mit, falls etwas Ungewöhnliches auftritt. Er kontaktiert außerdem die zuständigen Personen, damit diese Maßnahmen ergreifen können. 12 Unzureichende Notfallausrüstung oder unangemessene Maßnahmen ① Am Arbeitsort, an dem mit Feuer gearbeitet wird, müssen Löschmittel vorhanden sein (z. B. Dampfrohre, Wasserschläuche, Feuerlöscher, Sand, Eisenwerkzeuge usw.). ②Das fest installierte Schaumlöschsystem wird in den Vorstartzustand versetzt. 13 Es geht um Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. Bei gefährlichen Arbeiten wie dem Betreten von Behältern, Arbeiten in der Höhe, dem Entfernen bzw. Einsetzen von Blindflanschen sowie Wartungsarbeiten an Rohrleitungen und Anlagen müssen gleichzeitig die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 14 Erhebliche Änderungen der Baubedingungen: Sollten sich die Baubedingungen erheblich ändern, muss eine neue „*-Stufe-Feuerarbeitsgenehmigung“ ausgestellt werden. 2. Arbeiten in eingeschränkten Räumen – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Unzuverlässige Trennung – Die mit dem Gerät verbundenen Leitungen für Materialien, Dampf und Stickstoff sollen mit Blindplatten abgetrennt werden. Zudem muss eine Genehmigung für die Durchführung dieser Arbeiten ausgestellt werden. ②Entfernung der entsprechenden Leitungen 2: Mechanische Verletzungen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Stromversorgung der Anlage abzuschalten – dazu muss die Stromversorgung unterbrochen werden und ein „Achtung: Kein Einschalten“-Schild angebracht werden. Zudem ist eine spezielle Person erforderlich, die überwacht. 3 Der Austausch ist nicht zulässig. Nach Abschluss des Austauschs muss eine Probe entnommen und analysiert werden, bis sie den Anforderungen entspricht. 4 Zu geringer Sauerstoffgehalt: Der Sauerstoffsatz im Gerät liegt bei 18–21 %. 5 Schlechte Belüftung ① Öffnen Sie die Lüftungsöffnungen des Geräts für eine natürliche Belüftung. ②Es wird eine gezwungene Belüftung verwendet. ③Atemschutzgerät oder Langschlauchmaske tragen. ④Es wird eine Lüftung mit Luft über Rohrleitungen verwendet. Vor der Lüftung müssen das Medium in den Rohrleitungen sowie die Luftquelle analysiert und überprüft werden. Es ist strengstens verboten, Sauerstoff zur Aufrechterhaltung des Sauerstoffspiegels zuzuführen. ⑤Die Temperatur im Gerät muss für die Arbeit der Personen geeignet sein. 6 Ungeplante Überwachung ① Innerhalb von 30 Minuten vor der Arbeit müssen Proben des Gases im Gerät entnommen und analysiert werden; erst nach positivem Ergebnis darf in das Gerät eingetreten werden. ②Die Probenpunkte müssen repräsentativ sein. ③Während der Arbeiten sollte eine regelmäßige Überwachung erfolgen; bei ungewöhnlichen Situationen ist die Arbeit sofort einzustellen. 7 Gefahren durch Stromschläge: ① Die Beleuchtungsspannung in den Geräten sollte 36 V nicht überschreiten. In feuchten oder engen Räumen sollte sie 12 V nicht überschreiten. ②Bei der Verwendung von Handstromwerkzeugen mit einer Spannung über dem Sicherheitswert müssen gemäß Vorschrift Überspannungsschutzgeräte vorhanden sein. 8 Unangemessene Schutzmaßnahmen ① Tragen von Atemschutzmasken in umgebungen mit Sauerstoffmangel und Giftstoffen ; ②In umgebungen mit hoher Brand- und Explosionsgefahr dürfen nur explosionssichere Niedervoltleuchten sowie Werkzeuge ohne Funkenbildung verwendet werden. Zudem ist es verboten, Kleidung aus Kunstfasern zu tragen ; ③In korrosiven Umgebungen wie bei Säuren und Laugen muss man geeignete Schutzkleidung tragen – Schutzanzüge, säurefeste Stiefel, säurefeste Handschuhe sowie Schutzbrillen. 9. Unfreier Durchgang: An den Eingängen und Ausgängen der Geräte dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die das Betreten und Verlassen erschweren. 10 Fehlende Aufsicht: ① Vor dem Betreten der Anlage sollte der Aufsichtsperson zusammen mit den Arbeitern die Sicherheitsmaßnahmen überprüfen sowie eine einheitliche Kommunikationsmethode festlegen ; ②Der Aufsichtsperson steht jederzeit die Verbindung zum Gerät zur Verfügung; sie darf ihren Posten nicht verlassen ; ③Der Aufsichtsperson bindet die Arbeiter mit Sicherheitsseilen, während sie arbeiten. 11 Unzureichende Notfallausrüstung oder unangemessene Maßnahmen ① Außerhalb der Ausrüstung sind Atemschutzgeräte, Feuerlöscher sowie klares Wasser und andere notwendige Erste-Hilfe-Mittel vorhanden ; ②Bei der Rettung nach einem Unfall im Inneren der Anlage müssen die Rettungskräfte sich selbst schützen, bevor sie in die Anlage eintreten können, um zu retten. 12 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei Arbeiten wie Arbeiten mit offenen Flammen, Arbeiten in großer Höhe oder das Anbringen/Entfernen von Abdeckplatten entsprechende Arbeitsgenehmigungen eingeholt werden. 13 Erhebliche Veränderungen der Baubedingungen: Sollten sich die Baubedingungen erheblich ändern, muss eine neue Genehmigung für die Arbeiten in begrenzten Räumen ausgestellt werden.14 Fremdkörper im Gerät: Nach Beendigung der Arbeiten im Gerät muss dieses sorgfältig innerhalb und außerhalb überprüft werden. Es dürfen keine Werkzeuge oder andere Gegenstände zurückbleiben. 3. Arbeiten mit vorübergehender Stromversorgung
Nummer | Risikoanalyse | Sicherheitsmaßnahmen
1 | Regelwidrige Arbeitsweise | ① Die Arbeitskräfte müssen über ein Zertifikat für sichere elektrische Arbeiten verfügen. ②Die Höhe der Übertragungsleitungen für vorübergehende Stromversorgung muss innerhalb der Anlage mindestens 2,5 Meter betragen, auf den Straßen mindestens 5 Meter. ③Für alle vorübergehenden Stromleitungen dürfen keine nackten Drähte verwendet werden. ④Vorübergehende Stromleitungen sollten nicht an Bäumen oder Gerüsten verlegt werden. 2 Kabelbeschädigung: Bei der Verlegung von Kabeln in Rohren bzw. unterirdischen Leitungswegen müssen „Verlaufsmarkierungen“ sowie Sicherheitszeichen angebracht werden. Die Verlegungstiefe der Kabel sollte mehr als 0,7 Meter betragen. 3 Kurzschlüsse in Verteilerplatten und -kästen: Die vor Ort zur temporären Stromversorgung verwendeten Verteilerplatten und -kästen müssen vor Regen geschützt sein. 4 Schutz vor Beschädigungen der Anlagen ① Vorübergehende Stromversorgungsanlagen müssen über einen Überspannungsschutz verfügen. ②Elektrische Geräte, Leitungskapazitäten und Lasten müssen den Anforderungen entsprechen. 5 Verhinderung von Bränden und Explosionen: Die verwendeten vorübergehenden Elektrogeräte und -leitungen müssen den entsprechenden explosionsschutztechnischen Anforderungen entsprechen. 6 Erhebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Sollten sich die Arbeitsbedingungen erheblich ändern, muss eine neue „Genehmigung für den vorübergehenden Stromverbrauch“ ausgestellt werden. 4. Arbeiten in großer Höhe – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Die Arbeiter kennen die Arbeitsumgebung nicht oder verfügen nicht über die notwendigen Sicherheitskenntnisse. Die Arbeiter müssen eine Sicherheitsschulung erhalten, um die Umgebung sowie die Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu kennen. Erst nachdem die Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des „Zertifikats für Arbeiten in großer Höhe“ umgesetzt wurden, dürfen sie mit der Arbeit beginnen. 2 Die Arbeiter tragen keine Gegenstände zum Schutz vor Stürzen oder rutschfesten Schuhe, oder die Geräte werden falsch verwendet bzw. entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsstandards. Die Arbeiter müssen Sicherheitshelme tragen, Sicherheitsgurte anlegen sowie rutschfeste Schuhe verwenden. Vor der Nutzung muss überprüft werden, ob es den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Während der Nutzung muss es ordnungsgemäß verwendet werden. 3 Kein Aufsichtsperson ernannt oder die Aufsichtspflichten nicht erfüllt: Die Arbeitsaufsichtsperson sollte sich mit der örtlichen Umgebung vertraut machen, sicherstellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind, über entsprechendes Sicherheitswissen und Notfallfähigkeiten verfügen, mit ihrer Position in Kontakt bleiben, stets über Veränderungen im Betriebszustand informiert sein und vor Ort bleiben. 4 Die Podeste sind nicht fest installiert, und die Gerüste sowie Schutzzäune entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften. Die errichteten Gerüste sowie Schutzzäune müssen den entsprechenden Sicherheitsregeln entsprechen. 5 Arbeiten auf leichten Materialien wie Asbestziegeln und Dachbrettern: Bei Arbeiten auf solchen leichten Materialien muss eine feste Tragplatte errichtet werden, auf der man stehen kann. 6 Beim Klettern kann es dazu kommen, dass Personen herunterfallen oder dass Werkzeuge, Materialien und Teile von großer Höhe herabfallen und Menschen verletzen. Die zum Arbeiten in großer Höhe verwendeten Werkzeuge, Materialien und Teile müssen in Taschen aufbewahrt werden. Beim Auf- und Absteigen darf man nichts in den Händen halten. Es ist verboten, Werkzeuge, Materialien und andere Gegenstände in der Luft zu werfen oder aufzufangen. Bei Werkzeugen und Materialien, die leicht gleiten oder rollen können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Herunterfallen zu verhindern, wenn sie auf Gerüsten gelagert werden. 7 Falsche Positionierung unterhalb von Arbeiten in großer Höhe oder mangelnde Einhaltung zuverlässiger Abschottungsmaßnahmen: Unterhalb von Arbeiten in großer Höhe darf auf keinen Fall jemand stehen. Wenn solche Arbeiten mit anderen Tätigkeiten gleichzeitig durchgeführt werden, muss man den vorgeschriebenen Wegen folgen. Vertikale Arbeiten sind verboten. Wenn die Arbeiten senkrecht durchgeführt werden müssen, sollten zuverlässige Isoliermaßnahmen ergriffen werden. 8 Die Entfernung zu den elektrischen Geräten (Leitungen) entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen, oder es werden keine wirksamen Isoliermaßnahmen ergriffen. Bei Arbeiten in großer Höhe in der Nähe von elektrischen Geräten (Leitungen) müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Bei Arbeiten in erhöhter Höhe unter Spannung mit dem Verfahren des Null- oder Gleichpotenzialbetriebs müssen isolierte Werkzeuge verwendet werden. 9 Die Beleuchtung am Arbeitsort ist unzureichend. Bei Arbeiten in großer Höhe muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein. 10 Keine Kommunikations- oder Kontaktmittel vorhanden oder unzureichende Kommunikation – Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 30 Metern müssen Kommunikations- und Kontaktmittel zur Verfügung stehen. Eine Person muss dafür zuständig sein, die Kontakte herzustellen. Die damit verbundenen Informationen sollen in das Feld für Sicherheitsmaßnahmen im „Zertifikat für Arbeiten in großer Höhe“ eingetragen werden. 11. Arbeitnehmer, die an Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Höhenangst oder anderen beruflichen Kontraindikationen leiden bzw. deren Gesundheitszustand nicht geeignet ist, dürfen keine Arbeiten in der Höhe verrichten. Personen mit beruflichen Kontraindikationen, ältere und schwache Menschen, übermüdete Personen, Personen mit schlechtem Sehvermögen, Alkoholiker sowie alle anderen Personen in einem schlechten Gesundheitszustand dürfen ebenfalls keine Arbeiten in der Höhe ausführen. Arbeiten in großer Höhe unter schlechten Wetterbedingungen wie starkem Wind und starkem Regen – bei heftigem Regen, dichtem Nebel oder Windstärken ab Stufe 6 müssen die Arbeiten in großer Höhe eingestellt werden. 13 Bei gefährlichen Arbeiten wie Schweißen oder dem Entfernen/Anbringen von Blindflanschen wurden keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Bei solchen gefährlichen Arbeiten muss zwingend eine entsprechende Arbeitsgenehmigung eingeholt werden. 14 Ergreifen von Maßnahmen bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen: Falls es zu wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen kommt, muss eine neue „Genehmigung für Arbeiten in der Höhe“ beantragt werden. 5. Arbeiten zur Sperrung der Straße – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen
1. Unklare Kennzeichnung sowie mangelnde Kommunikation führen zu Störungen im Verkehr und können Unfälle verursachen.
① Vor Beginn der Arbeiten sollten die Bauunternehmen an den Stellen, an denen die Straße gesperrt wird, Absperrungen sowie entsprechende Kennzeichnungen aufstellen, um die Fahrzeuge darauf hinzuweisen, einen Umweg zu nehmen.
② Nachdem die zuständigen Behörden die Genehmigung für die Sperrung der Straße erteilt haben, müssen die betroffenen Abteilungen unverzüglich informiert werden. 2 Während der Arbeitsphase dürfen keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden oder sie müssen unzureichend sein, was zu Verkehrsunfällen oder Verletzungen führen kann. ① Während der Straßensperrungsarbeiten ist es Aufgabe des Bauunternehmens, am Baugelände Zäune sowie Verkehrsschilder aufzustellen; nachts müssen Warnleuchten angebracht werden. ② Beim Durchführen von Straßensperrungsarbeiten muss das Bauunternehmen Sicherheitsaufseher einsetzen, um sicherzustellen, dass die Straße im Notfall jederzeit befahrbar bleibt. ③Während der Arbeiten zur Unterbrechung der Stromversorgung dürfen Bauunternehmen Baumaterialien nicht willkürlich ablegen. 3 Nach Abschluss der Arbeiten wird die Baustelle nicht vollständig gereinigt, was den Verkehr behindert und Unfälle verursachen kann. ① Nach Beendigung der Straßensperrungsarbeiten ist das Bauunternehmen dafür verantwortlich, die Baustelle zu räumen sowie alle an der Baustelle und an den Kreuzungen aufgestellten Barrieren, Sperrschilder, Zäune, Warnschilder und Warnleuchten zu entfernen. Anschließend muss es die Verkehrsbehörde darüber informieren. ②Nachdem die Verkehrsbehörden vor Ort eine Überprüfung durchgeführt hatten, teilten sie den betroffenen Einheiten mit, dass die Arbeiten zur Unterbrechung des Verkehrs beendet seien und der Verkehr wieder aufgenommen werden könne. Änderungen ohne Genehmigung führen zu Unfällen. Die Arbeiten zur Unterbrechung des Verkehrs müssen gemäß den Vorgaben im „Genehmigungsformular für Arbeiten zur Unterbrechung des Verkehrs“ durchgeführt werden. Es ist strengstens verboten, dieses Formular zu ändern oder weiterzugeben. Ebenso ist es verboten, den Umfang der Arbeiten eigenmächtig zu ändern oder den Ort der Arbeiten zu wechseln. ②Wenn die Abschaltung innerhalb der in der „Genehmigung für die Abschaltung“ festgelegten Frist nicht abgeschlossen wird, muss die Antragstelle die Abschaltung erneut beantragen. 5 Es geht um Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. Bei gefährlichen Arbeiten wie Arbeiten in der Höhe oder Erdarbeiten müssen gleichzeitig die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 6 Erhebliche Änderungen der Baubedingungen: Sollten sich die Baubedingungen erheblich ändern, muss eine neue Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erteilt werden. 6. Baubeginn – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Beschädigung von Rohrleitungen und Kabeln, was zu Unfällen führen kann. ① Die Stromkabel wurden bereits identifiziert, und Schutzmaßnahmen wurden getroffen. ②Die Telekommunikationskabel wurden überprüft, die Schutzmaßnahmen sind umgesetzt. ③Die unterirdischen Abwasser- und Versorgungsleitungen sowie die Prozessleitungen wurden identifiziert; die Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt. ④Beim Graben in der Nähe von unterirdischen Anlagen ist vorsichtig vorzugehen; der Einsatz von mechanischen Werkzeugen wie Graben ist verboten. ⑤Die Arbeiten wurden gemäß den Plänen für die Bauausführung durchgeführt. ⑥ Die Arbeiten an der Straße wurden bereits gemeldet ; Verkehrs-, Feuerwehr-, Dispositions- sowie Sicherheitsaufsichtsbehörden: Bei einem Einsturz muss ① bei der gleichzeitigen Erdbewegung von mehreren Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. ②Das Ausheben des Bodens sollte von oben nach unten erfolgen. Es ist nicht zulässig, den Boden an den Rändern auszugraben. Der ausgehobene Boden darf die Abflussrohre und Kanäle nicht verstopfen. ③Bei der Grabung von Gräben, Gruben usw. ohne Böschungen müssen Stützkonstruktionen errichtet werden. Vor der Grabung ist dafür zu sorgen, dass Oberflächenwasser abgeleitet wird. Wenn die Grabung unter den Grundwasserspiegel reicht, müssen Maßnahmen zur Entwässerung getroffen werden. ④Es wurden Verflachungen vorgenommen sowie Stützkonstruktionen für die Wände errichtet. ⑤Die Arbeiter müssen Sicherheitshelme tragen. An den oberen Rändern von Gruben, Mulden, Brunnen und Gräben darf niemand stehen oder gehen. 3 Es tritt Vergiftung auf. ① Es müssen Geräte zum Erkennen von brennbaren Gasen sowie von giftigen Stoffen vorhanden sein. ②Die Arbeiter müssen Schutzausrüstung tragen. ③Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr sowie für die Evakuierung sind umgesetzt: Leiter A, B; Erdbewegungen an den Hängen. 4 Verursachung eines Sturzes: ① Zäune, Absperrbänder, Warnschilder sowie Nachtsignale am Arbeitsort sind gemäß den Vorgaben installiert worden. ②Am Arbeitsort gibt es nachts ausreichende Beleuchtung: A Normale Lampen, B Explosionssichere Lampen. ③Beim Auf- und Absteigen müssen Podeste bereitgestellt werden. 5 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei gefährlichen Arbeiten in großer Höhe oder an unterbrochenen Stellen gleichzeitig die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 6 Erhebliche Änderungen der Baubedingungen: Sollten sich die Baubedingungen erheblich ändern, muss eine neue Genehmigung für die Baustelle ausgestellt werden. 7. Hebevorgänge – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen:
1. Arbeiten ohne Genehmigung: Die Personen, die mit dem Heben beschäftigt sind sowie diejenigen, die die Arbeiten leiten, müssen eine spezielle Ausbildung haben und über die entsprechenden Zertifikate verfügen.
2. Unklare Anweisungen: In Situationen, die keine Notfälle darstellen, muss es eine einzige Person geben, die die Arbeiten koordiniert – mit klaren Signalen. 3 Keine Absperrungen oder Warnschilder. Es gibt einen umfassenden Plan für den Hebevorgang, es werden Absperrungen errichtet sowie Sicherheitszeichen angebracht. Unbefugte Personen dürfen den Bereich nicht betreten. 4 Schlechte Arbeitsbedingungen ① Am Arbeitsort bei Nacht muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein. ②Bei starken Regenfällen, dichtem Nebel sowie starken Winden mit einer Stärke von 6 Befehlsebenen oder mehr muss die Arbeit eingestellt werden. 5 Die „Zehn Regeln für das Heben“ werden nicht streng eingehalten: ① Wenn die Anweisungen unklar sind oder es zu verwirrenden Anweisungen kommt, darf nicht gehoben werden ; ②Nicht heben bei Überlast oder unbekanntem Gewicht des Gegenstands ; ③Schräg ziehen, Lasten nicht heben ; ④Es ist zu wenig Licht – man kann die schweren Gegenstände nicht erkennen, um sie zu heben ; ⑤Unter schweren Lasten darf man nicht stehen ; ⑥Schweres Material wird im Boden vergraben und nicht gehoben ; ⑦Schwerlasten sind nicht fest genug befestigt, die Seile sind verknotet, die Seile sind ungleichmäßig – daher kann nichts gehoben werden ; ⑧Kantige Gegenstände dürfen ohne Polsterung nicht gehoben werden ; ⑨Sicherheitsvorrichtung defekt – Heben verboten ; ⑩Schwere Gegenstände, die über den Kopf hinausreichen, dürfen nicht gehoben werden. 6 Es handelt sich um gefährliche Arbeitsabläufe, bei denen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. ① Wenn während des Hebevorgangs der Straßenverkehr unterbrochen werden muss, muss ein „Genehmigungsformular für die Unterbrechung des Verkehrs“ beantragt werden. ②Am Hebeort müssen die Arbeiter, die in einer Höhe von mehr als 2 Metern arbeiten, eine „Genehmigung für Arbeiten in großer Höhe“ besitzen. ③Für andere gefährliche Arbeiten sind die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen erforderlich. 8. Arbeiten mit Abdeckplatten – Nummerierung, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen
1. Mängel an der Abdeckplatte: Das Material der Abdeckplatte muss geeignet sein; ihre Dicke muss durch Berechnungen bestimmt werden. Hochdruck-Abdeckplatten müssen einer Prüfung auf Fehler unterzogen werden. Die Abdeckplatte sollte über einen oder zwei Griffe verfügen, damit sie leicht identifiziert und bedient werden kann. Zudem sollten passende Dichtungen verwendet werden. 2 Gefährliche und schädliche Stoffe (Energie) – Besondere Aufmerksamkeit erforderlich: ① Vor dem Demontieren der Absperrventile muss der Druck in den Rohrleitungen auf Normaldruck oder leicht positiven Druck abgelassen werden ; ②Es ist strengstens verboten, gleichzeitig an zwei oder mehr Stellen derselben Leitung Arbeiten zur Befestigung oder Entfernung von Absperrplatten durchzuführen ; ③Die Temperatur des Gases sollte unter 60 liegen℃ ; ④Die Arbeiter dürfen auf keinen Fall in die Richtung blicken, aus der gefährliche oder schädliche Stoffe (Energien) austreten könnten. Sie müssen sich entsprechend schützen. 3 Offenes Feuer und andere Brandquellen: Bei Arbeiten an Orten, an denen es zu Entzündungen oder Explosionen kommen kann, darf innerhalb von 30 Metern um den Arbeitsort kein offenes Feuer entfacht werden ; Für die Arbeitsbeleuchtung werden explosionsgeschützte Leuchten verwendet ; Verwenden Sie explosionsgeschützte Werkzeuge; es ist verboten, Leitungen, Flansche usw. mit Eisenwerkzeugen zu schlagen. 4 Bedienerfehler: ① Bei dem Entfernen oder Anbringen mehrerer Abdeckplatten muss man sich an die Anordnungszeichnung der Abdeckplatten sowie an deren Nummern halten und dabei vom Einsatzleiter angeleitet werden ; ②An jeder Stelle, an der eine Abdeckplatte angebracht ist, sollte ein Schild vorhanden sein, das die Position der Abdeckplatte anzeigt. 5 Schlechte Belüftung ① Öffnen Sie Türen und Fenster, um die natürliche Belüftung zu verbessern ; ②Es wird eine lokale Zwangszufuhr von Luft verwendet. 6 Fehlende Aufsicht: ① Während der Arbeit muss eine Person zur Überwachung anwesend sein. Der Aufsichtsperson ist es nicht gestattet, den Arbeitsort vor Beendigung der Arbeit zu verlassen ; ②Der Aufsichtsperson sollte mit der Umgebung vor Ort vertraut sein und sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Sie muss über die notwendigen Sicherheitskenntnisse sowie Notfallfähigkeiten verfügen. Zudem sollte sie in ständigem Kontakt mit der Einsatzstelle bleiben, um stets über Veränderungen in der Situation informiert zu sein. 7 Unzureichende Notfallvorsorge: An Orten mit komplexen Aufgaben und hohem Risiko sollten neben den Aufsichtspersonen auch Mitarbeiter anderer zuständiger Abteilungen vor Ort sein, um sich auf Notfälle vorzubereiten. 8 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei Arbeiten in der Nähe von offenen Flammen, in begrenzten Räumen oder in großen Höhen die entsprechenden Arbeitserlaubnisse eingeholt werden. 9 Erhebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Sollten sich die Arbeitsbedingungen erheblich ändern, muss das „Zulassungsschein für Arbeiten mit Abdeckplatten“ erneut ausgestellt werden.