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Eine rote Linie muss man stets im Gedächtnis behalten – eine Aufgabe birgt doppelte Verantwortlichkeiten, die zur Erfüllung der Pflichten beitragen; Zwei Verantwortlichkeiten müssen umgesetzt werden, mit zweifacher Strategie für Sicherheit sorgen. Drei Regulierungen gleichzeitig – alle drei müssen vollständig abgedeckt werden ; Vier Verweigerungen und zwei direkte Maßnahmen zur Überprüfung – vier Regeln zur Beseitigung aller Verstöße. Fünf Aspekte in Ordnung sind die Grundlage, fünf Entschlusskraft ist die Garantie ; Sechs gegen sechs – darauf muss stets geachtet werden. Die sechs Vorschriften machen die Risiken deutlich. Sieben Maßnahmen sollten konsequent umgesetzt werden, um sieben Arten von Unfällen vorzubeugen ; Acht Überprüfungen schützen vor Gefahren durch Sprengstoffe, acht Vorschriften retten Leben. Neun Managementprinzipien sind wie ein Nahrungsergänzungsmittel; die Ziele von 90 dienen dazu, diese zu erreichen. Die zehn Punkte müssen nach Branchen aufgeteilt werden, um eine echte Entwicklung voranzutreiben. Anmerkung: [Eine rote Linie] Das Menschenleben ist von größter Bedeutung – die Entwicklung darf auf keinen Fall zum Preis von Menschenleben erfolgen. Das muss als eine unüberwindbare rote Linie gelten. ——**„Eine Position mit zweifacher Verantwortung“ bedeutet, dass die Mitarbeiter neben der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben auch für die Stabilität in der Gesellschaft sowie für die sichere Arbeit verantwortlich sind – indem sie Unfälle und Katastrophen verhindern, Personenschäden ausschließen und die Anzahl der Kriminalfälle verringern. 【Zwei Verantwortlichkeiten】**Aufsichtspflicht und unternehmerische Hauptverantwortung. 【Drei Unverzichtbarkeiten】Wer eine Branche leitet, muss auch für die Sicherheit sorgen; wer ein Geschäft führt, muss ebenfalls für die Sicherheit sorgen; wer die Produktion steuert, muss ebenfalls für die Sicherheit sorgen. 【Vier Nichts und Zwei Direkte】Keine Ankündigung, kein Bescheid, keine Berichte anhören, keine Begleitung – direkt in die Basis, direkt vor Ort. 【Vier einheitliche Maßnahmen】Bei illegaler Produktion, Betrieb oder Errichtung sowie beijenigen, die auch nach einer Stilllegung zur Korrektur der Mängel weiterhin nicht den Anforderungen entsprechen, werden sie einheitlich geschlossen und stillgelegt ; Gegen die betroffenen Einheiten sowie die Verantwortlichen, die illegal oder gegen Vorschriften produzieren, handeln oder bauen, werden in jedem Fall Strafen in Höhe des vorgeschriebenen Maxima verhängt ; Gegen Einheiten, die gegen gesetzliche Vorschriften bei der Produktion, dem Betrieb oder dem Bau verstoßen, wird ein Verbot der Tätigkeit zur Korrektur der Situation ausgesprochen, und es werden strenge Überwachungsmaßnahmen umgesetzt ; Gegen die betroffenen Einheiten und Personen, die das Gesetz verletzt haben, wird rechtlich streng vorgegangen. 【Fünf Aspekte müssen berücksichtigt werden】Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verantwortung für die Sicherheit, die Investitionen in die Sicherheit, die Schulungen zur Sicherheit, die Sicherheitsverwaltung sowie die Notfallmaßnahmen ordnungsgemäß gewährleistet sind. 【Fünf Entschlossenheiten】Diese wirtschaftlichen Sanktionen müssen entschlossen verhängt werden ; Was stillgelegt, geschlossen oder der Umstrukturierung unterzogen werden muss, muss entschlossen stillgelegt, geschlossen oder der Umstrukturierung unterzogen werden ; Wer nach der Einstellung der Produktion, des Betriebs oder des Baus sowie nach den damit verbundenen Anpassungen immer noch nicht den Anforderungen entspricht, muss auf jeden Fall gemäß dem Gesetz geschlossen und stillgelegt werden ; Die Stätten des illegalen Abbaus von Bodenschätzen werden entschlossen und gesetzeskonform gesprengt, um ein Wiederaufflammen zu verhindern ; Gegen Betriebe und Unternehmungen, die sich weigern, den Anweisungen zur Sicherheitsüberwachung nachzukommen, wird entschlossen und gemäß dem Gesetz streng vorgegangen, um die rechtsbasierte Ordnung in der Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten. 【Sechs gegen Sechs zur Bekämpfung】1. Bekämpfung des unbefugten Abbaus durch Bergbauunternehmen sowie des Abbaus außerhalb der genehmigten Gebiete; Beseitigung von Fälschungen bei den Plänen sowie von Unstimmigkeiten zwischen den Plänen und der tatsächlichen Situation. 2. Bekämpfung von Handlungen, die Öl- und Gasleitungen beschädigen, sowie Beseitigung von unsachgemäßen Bauarbeiten, Grabungen und Bohrungen in der Umgebung der Leitungen. 3. Bekämpfung des illegalen Transports von Gefahrgütern sowie Beseitigung von Problemen wie Betrieb und Transport ohne Genehmigung, illegale Umbauten und Zertifizierungen, rechtswidrige Verknüpfungen und Auslagerungen sowie unsachgemäße Beladung. 4. Bekämpfung von Bauarbeiten ohne Genehmigung sowie Beseitigung des Problems der mehrfachen Unterauftragsvergabe und illegalen Auftragsverteilung. 5. Bekämpfung des illegalen Betriebs von Personen- und Passagierschiffen, Beseitigung von Problemen wie ungenehmigter Betrieb, Betrieb außerhalb der zugelassenen Grenzen, Betrieb unter falscher Registrierung sowie Überhöhung der Geschwindigkeit, Überschreitung der zulässigen Anzahl an Passagieren, Müdigkeitsfahrt und nächtlicher Betrieb von Fernbussen gegen Vorschriften. 6. Bekämpfung illegaler Produktions- und Betriebsaktivitäten in „Drei-in-einem“- sowie „Mehr-in-einem“-Einrichtungen, Beseitigung von Problemen wie unzulässigem Wohnen, fehlenden oder beschädigten Brandmeldeanlagen sowie verstopften oder blockierten Fluchtwegen. 【Sechs Vorschriften】**Die „Sechs Vorschriften zur Bekanntmachung von Risiken im Bereich der Arbeitssicherheit in Unternehmen“, die am 10. Dezember 2014 von der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit veröffentlicht und in Kraft gesetzt wurden (Verordnung Nr. 70).** 【Sieben Maßnahmen】 Erstens: Strenges Einhalten der Hauptverantwortung für die sichere Produktion ; Zweitens: Umsetzung der Vorschriften zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Arbeitsschutzes in Unternehmen – fünf Maßnahmen müssen umgesetzt werden ; Drittens: Es ist notwendig, Systeme zur Verwaltung der Sicherheitstechnologien sowie dazugehörige Aufzeichnungen und Archivunterlagen zu schaffen und zu verbessern, um die Vorschriften im Bereich der Sicherheitstechnologie vollumfänglich umzusetzen ; Viertens: Durchführung einer umfassenden Sanierung von Potenzialrisiken in Nicht-Kohlebergwerken auf der Grundlage der Ergebnisse der Expertenberatungen ; Fünftens: Die Arbeit im Bereich der Arbeitssicherheit muss streng nach den Vorgaben der Vorgesetzten durchgeführt werden ; Sechs ist die kontinuierliche Förderung der Entwicklung einer Kultur der Sicherheit ; Sieben ist die Entwicklung und Verbesserung von Notfallplänen. 【Sieben Arten von Unfällen】Vergiftung durch Erstickung, Brände, Wassereinbrüche, Explosionen, Herunterfallen von Behältern oder Fahrzeugen, Einsturz von Decken sowie Einsturz von Hängen. (Hinweis: Die sieben Unfallarten sind diejenigen, gegen die in der Region des Autors besonders vorgegangen werden muss.) )【Acht Überprüfungen】Richten sich hauptsächlich auf gefährliche Chemikalien sowie brennbare und explosive Stoffe. Erstens wird überprüft, in welchem Zustand die Sicherheitsvorrichtungen sowie der Betrieb dieser Stoffe sind ; Zweitens: Die Meldung von gefährlichen Chemikalien muss genau überprüft werden ; Drittens: Die Qualifikationen des Unternehmens genau überprüfen ; Viertens: Die Lagerverwaltung muss gründlich überprüft werden ; Fünftens: Die Bedingungen vor Ort müssen genau überprüft werden ; Sechs: Die Planungsprobleme müssen geklärt werden ; Sieben ist es, die Situation der täglichen Sicherheitsüberwachung genau zu prüfen ; Acht ist es, die Situation bezüglich der Notfallpläne genau zu prüfen. 【Acht Vorschriften】Die Allgemeine Verwaltung für Arbeitssicherheit hat am 15. Februar 2015 die „Acht Vorschriften zur sicheren Produktion in arbeitsintensiven Unternehmen“ (Verordnung Nr. 72) veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Zudem wurden am 24. März 2015 die „Acht Vorschriften zum Schutz vor Berufskrankheiten bei Arbeitgebern“ (Verordnung Nr. 76) erlassen. 【Neun Verwaltungsgrundsätze】Die Allgemeine Verwaltung für Arbeitssicherheit veröffentlichte am 28. Februar 2015 die „Neun Vorschriften zur Notfallverwaltung in der Unternehmenssicherheit“ (Verordnung Nr. 74). 【Ziel 90】System: „Null Mängel“, Verantwortung: „Keine blinden Flecken“, Führung: „Keine Verstöße“, Arbeitsabläufe: „Keine Regelverstöße“, Kontrolle: „Keine Fehler“, Ausrüstung: „Keine Störungen“, Gas: „Keine Überschreitungen der Grenzwerte“, potenzielle Gefahren: „Keine Toleranz“, Ziel: „Keine Todesfälle“. 【Zehn Pflichten】Verordnung Nr. 61 mit dem Titel „Zehn Vorschriften zur Gewährleistung der Produktionssicherheit in Unternehmen der Feuerwerk- und Pyrotechnikbranche“, die am 17. Juli 2013 von der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit erlassen wurde; Verordnung Nr. 64 mit dem Titel „Zehn Vorschriften zur Gewährleistung der Produktionssicherheit in Unternehmen der Chemieindustrie (Gefahrstoffe)“, die am 18. September 2013 erlassen wurde; sowie Verordnung Nr. 67 mit dem Titel „Zehn Vorschriften zur Gewährleistung der Produktionssicherheit in Unternehmen außerhalb des Kohlebergbaus“, die am 20. Juni 2014 erlassen wurde.