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Der Druckmesser muss häufig zur Überprüfung eingereicht werden – wie geht man vor, wenn man seine eigene Prüfstelle einrichtet?
Es ist sehr kompliziert – man muss die Genehmigung der örtlichen Behörde für Messwesen einholen, bevor man eine Station errichten kann. Es gibt auch viele Anforderungen – man braucht außerdem qualifizierte Mitarbeiter usw. Das ist schwierig!
Zuerst muss ein Standard festgelegt werden, anschließend werden Zertifikate für Prüfer ausgestellt. Erst danach ist es möglich, selbst Prüfungen durchzuführen – allerdings nur bei Produkten, die nicht zur Kategorie A gehören. Produkte der Kategorie A müssen weiterhin zur Prüfung eingereicht werden
Kaufen Sie Standardgeräte gemäß den Anforderungen von JJG 52-2013 „Allgemeine Druckmessgeräte mit elastischen Elementen, Druck- und Vakuummessgeräte“. Bereiten Sie außerdem die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorgaben von JJF1033–2008 „Vorschriften für die Überprüfung von Messstandards“ vor. Reichen Sie anschließend einen Antrag auf Einrichtung eines Messstandards bei der örtlichen technischen Überwachungsbehörde ein.
JJF1033–2008 „Vorschriften für die Überprüfung von Messstandards“ sowie Standardinstrumente. JJG 52–2013 „Allgemeine Druckmessgeräte mit elastischen Elementen, Druck- und Vakuummessgeräte“. Es sind Betriebsanleitungen erforderlich. Die Mitarbeiter müssen als zertifizierte Messingenieure ausgewiesen sein. An die örtliche Technische Überwachungsbehörde muss ein Antrag auf Erstellung von Standards gestellt werden. Es folgt eine Prüfung vor Ort; erst danach wird die Kalibrierung gestattet
Es sei denn, Sie sind ein großes Staatsunternehmen, sonst sollten Sie sich nicht mit den finanziellen Aspekten der Qualitätskontrolle beschäftigen.