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Zur Meldung von Gefahren durch Berufskrankheiten

2016-10-12View Original

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Wie der Titel schon sagt: Unser Unternehmen eröffnet einen neuen Werksbereich, der derzeit noch in der Testphase ist. Als das Unternehmen die Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten überprüfte, wurden auch die neuen Werkstätten mit einbezogen. Jetzt sind die Prüfberichte da, und der neue Werksbetrieb wird noch getestet. Soll ich die Daten aus dem Prüfbericht direkt auf der Anmeldungsplattform einreichen, oder soll ich warten, bis die Testfahrten im neuen Werk abgeschlossen sind? Angenommen, nach drei Monaten ist die Erprobung des neuen Werks abgeschlossen. Waren zu dieser Zeit die Daten in diesem Bericht über den neuen Werksbau noch gültig?
Reply #22016-10-12
Die aktuelle Untersuchung gehört zur Vor-Arbeitsuntersuchung; falls später Probleme festgestellt werden, können sie als Berufskrankheit eingestuft werden.
Reply #32016-10-12
Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt: Das hier ist keine Gesundheitsuntersuchung, sondern ein Bericht zur Bewertung des aktuellen Zustands der Faktoren, die berufliche Krankheiten verursachen können.
Reply #42016-10-13
Schon vor dem Testfahrten gibt es eine Überprüfung der Gefahrenfaktoren – großartiger Vermittler!
Reply #52016-10-13
Es wurden bereits einige Monate lang Testfahrten durchgeführt – es ist noch nicht vorbei. . .
Reply #62016-10-14
Das gilt wohl als Bewertung der Kontrollwirkung bei der Abnahme – auf keinen Fall kann man das als aktuellen Zustand betrachten

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