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Gemäß 47041 8.4 sind folgende Schweißnähte einer Magnetpartikel- und Durchflussprüfung gemäß GB150 zu unterziehen: a. Zwischen Sockel und Turmkorpus b. Zwischen Hängearmen und Turmkorpus c. Andere Verbindungen zum Turmkorpus, bei denen eine Belastungsrechnung erforderlich ist. Ist das richtig verstanden: a und b werden nach 150 P336 10.4 bei unterschiedlichen Stahlsorten geprüft, c hingegen muss gemäß 47041 einer Belastungsrechnung unterzogen werden?
GB150 ist eine verbindliche Norm, die einzuhalten ist, NB/T ist eine empfohlene Norm, deren Einhaltung nicht zwingend erforderlich ist. Im Allgemeinen ist es jedoch am besten, den Anforderungen des höchsten Standards zu entsprechen.
Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt – ich meine, werden a, b und c alle mit 47041 für die Oberflächenprüfung verwendet? Egal welche Materialart – solange es sich um die Kategorien a, b oder c aus 47041 handelt, muss es geprüft werden. Oder hängt es vom Material ab und müssen bei unterschiedlichen Verbindungen 150 Prüfungen durchgeführt werden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 6.11.2016 um 20:24 bearbeitet. Es soll gemäß den Vorgaben von 150 10.4 vorgegangen werden – tatsächlich muss auch die Oberflächenprüfung den geltenden Vorschriften entsprechen
GB150 ist die Mindestanforderung. Da es für Türme bestimmte Vorgaben gibt, ist es sicherlich am besten, diese zu befolgen. In den Standards für Türme gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Materialien – daher sollte man unbedingt überprüfen, ob die Struktur mit den Anforderungen der Standards übereinstimmt.
abc sind alle belasteten Schweißnähte, die gemäß den Anforderungen 150 und 47041 geprüft werden müssen