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Große Sammlung der „Zehn Verboten“ im Bereich der sicheren Produktion | Management

2016-11-08View Original

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I. Zehn Verbote bei Schweißen und Sägen mit Elektrogeräten 1. Ohne Genehmigung für den Umgang mit Spezialgeräten darf man weder schweißen noch sägen. 2. Bei Regen und bei Arbeiten im Freien, sofern keine zuverlässigen Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, darf nicht gewalzt oder geschnitten werden. 3. Behälter, die mit brennbaren, explosiven oder schädlichen Stoffen gefüllt waren, dürfen nicht verschweißt oder zerschnitten werden, sofern sie nicht gründlich gereinigt wurden und keine Prüfung auf brennbare Konzentrationen durchgeführt wurde. 4. In Behältern darf ohne 12-Volt-Niedervoltsbeleuchtung und mangelhafter Belüftung nicht gewalzt oder geschnitten werden. 5. Im Gerät gibt es keinen Stromausfall, das Gerät ist nicht entlastet – daher darf weder geschweißt noch geschnitten werden. 6. In der Umgebung des Arbeitsbereichs befinden sich noch brennbare und explosive Stoffe, die nicht beseitigt wurden – daher darf dort weder geschweißt noch geschnitten werden. 7. Eigenschaften des zu verschweißenden Materials sind unklar, die Funkenflugrichtung ist unbekannt – daher darf nicht geschweißt oder geschnitten werden. 8. Wenn die Sicherheitszubehörteile der Ausrüstung fehlen oder nicht funktionieren, darf nicht geschweißt oder geschnitten werden. 9. In Kesseln, Behältern und anderen Geräten darf nicht geschweißt oder geschnitten werden, wenn dort keine spezielle Aufsicht vorhanden ist und es keine Schutzmaßnahmen gibt. 10. In Gebieten mit Brandverbot dürfen keine Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, keine Arbeiten durchgeführt werden, bei denen es zu Entzündungen kommen kann – weder Schweißen noch Schneiden. II. Zehn Regeln für Hebevorgänge – 1. Nicht heben, wenn die zulässige Last überschritten wird. 2. Die Steuerungssignale sind unklar, das Gewicht unbekannt und das Licht zu schwach zum Heben. 3. Wenn die Seile und Zubehörteile nicht fest genug gebunden sind und somit den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, darf nicht gehoben werden. 4. Bei der Bearbeitung von Lasten mit einem Fahrzeug werden diese nicht direkt aufgehängt. 5. Nicht heben, wenn es schräg hängt.
6. Nicht heben, wenn auf der Werkstücke Personen stehen oder sich bewegliche Gegenstände darauf befinden. 7. Explosive Gegenstände wie Sauerstoffflaschen dürfen nicht gehoben werden. 8. Mit Kanten und Einkerbungen, die nicht ordentlich bearbeitet sind, darf nicht gehoben werden. 9. Gegenstände, die im Boden vergraben sind, werden nicht gehoben. 10. Auf Befehl gegen die Vorschriften darf nicht gehoben werden. Drei, Die zehn Regeln für die elektrische Sicherheit 1. Elektriker ohne Lizenz dürfen keine elektrischen Geräte installieren. 2. Niemand darf mit elektrischen Geräten und Schaltern herumspielen. 3. Es ist nicht zulässig, elektrische Geräte mit beschädigter Isolierung zu verwenden. 4. Es ist nicht erlaubt, Heizgeräte und Glühbirnen zur Beheizung zu verwenden. 5. Niemand darf elektrische Geräte in Betrieb nehmen, an denen Warnschilder angebracht sind und deren Sicherungen herausgezogen wurden. 6. Elektrische Geräte dürfen nicht mit Wasser gespült oder abgewischt werden.
7. Wenn ein Sicherungsschalter durchbrennt, darf kein Sicherungsschalter mit einer anderen Kapazität eingesetzt werden. 8. Es ist nicht erlaubt, an Stellen, an denen Kabel verlegt sind, ohne vorherige Genehmigung Bohrungen durchzuführen oder den Boden zu bearbeiten. 9. Wenn jemand einen Stromschlag erhält, muss die Stromversorgung umgehend unterbrochen werden. Bevor die Person vom Stromnetz getrennt wird, darf man sie nicht berühren. 10. Bei Gewittern darf man keinen Kontakt zu Blitzschutzgeräten und Blitzableitern aufnehmen. IV. Die „Zehn Verbote“ bei Arbeiten in großer Höhe 1. Personen, die an Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Anämie, Epilepsie oder starkem Kurzsichtigkeit leiden, dürfen nicht in große Höhen steigen. 2. Ohne Aufsicht ist das Klettern verboten. 3. Es ist nicht gestattet, in großer Höhe zu arbeiten, wenn kein Sicherheitshelm getragen wird, kein Sicherheitsgurt angelegt ist oder die Hosenbeine nicht fest zugezogen sind. 4. An Arbeitsorten mit Stürmen der Stärke 6 oder höher sowie mit heftigem Regen, starkem Schneefall oder dichtem Nebel ist das Klettern verboten. 5. Man darf nicht in große Höhen klettern, wenn die Gerüste und Stege nicht stabil sind. 6. Die Leiter verfügt über keine Rutschhemmung; es ist nicht gestattet, sie zu betreten, wenn man keine rutschfesten Schuhe trägt. 7. Es ist verboten, auf Schornsteine, Gerüste oder Leitern zu klettern. Auch darf man nicht mit nicht für Personen bestimmten Aufzügen in die Höhe fahren. 8. Das Tragen von sperrigen Gegenständen ist beim Klettern nicht erlaubt. 9. Es ist nicht erlaubt, in der Nähe von Hochspannungsleitungen ohne Schutzmaßnahmen in große Höhen aufzusteigen. 10. Bei unzureichendem Licht darf man nicht in große Höhen steigen. V. Zehn Verbote bezüglich der Baustellen-Sicherheit 1. Es ist verboten, über Gerüste zu klettern oder mit Seilbäumen auf- und abzusteigen. 2. Es ist nicht erlaubt, während der Arbeit High Heels, Hausschuhe, Schuhe mit harter Sohle oder barfuß zu arbeiten. 3. Es ist nicht erlaubt, auf den Regalen herumzujagen, zu spielen oder Lärm zu machen. 4. Es ist verboten, unter Alkoholeinfluss zu arbeiten sowie krank zu bauen. 5. Nicht-Mechaniker dürfen das Gerät nicht eigenmächtig einschalten. 6. Nicht-Elektriker dürfen keine Kabel verbinden. 7. Es ist verboten, auf den Außengerüsten und Dächern Überlastungen oder konzentrierte Lasten zu erzeugen. 8. Es ist verboten, Dinge von oben nach unten zu werfen. 9. Personen unter sechzehn Jahren dürfen nicht auf Baustellen arbeiten. 10. Es ist verboten, gegen irgendwelche Vorschriften und Regeln bezüglich der sicheren Ausführung der Arbeiten zu verstoßen. VI. Zehn Verbote bezüglich der Bauqualität 1. Der Bau muss streng nach den Plänen durchgeführt werden – es sind keine willkürlichen Änderungen zulässig. 2. Vor Beginn der Arbeiten an jedem Einzelprojekt findet eine Einweisung statt; es ist nicht zulässig, ohne solche Einweisung zu arbeiten. 3. Bei den einzelnen Arbeitspaketen müssen Selbstkontrollen, gegenseitige Kontrollen sowie Zufallskontrollen durchgeführt werden. Wer nicht den Anforderungen entspricht, darf nicht zum nächsten Arbeitsschritt übergehen. 4. Während der Bauarbeiten an den wichtigsten versteckten Strukturen muss der Bauleiter vor Ort sein und darf nicht einfach weggehen. 5. Mängelhafte Materialien dürfen nicht auf die Baustelle gebracht werden, um dort verwendet zu werden. 6. Sand und Schotter, die nicht gesiebt und gewaschen wurden, dürfen nicht verwendet werden. 7. Baustoffe wie Zement, Stahl und Ziegel dürfen ohne Prüfung oder Test nicht verwendet werden. 8. Die Materialverhältnisse müssen streng eingehalten werden; es ist nicht zulässig, vor Ort keine Mengenmessung durchzuführen. 9. Während der Betonverarbeitung ist es nicht erlaubt, auf den Stahlbewehrungen zu gehen oder Fahrzeuge darauf zu schieben. 10. Es ist verboten, die Sicherheitsvorschriften zu missachten. Personen ohne ausreichende Schutzausrüstung dürfen den Bauplatz nicht betreten. 7. „Zehn Verboten“ am Bauplatz 1: Ohne Sicherheitshelm ist der Zutritt zum Bauplatz nicht gestattet. 2. Nach dem Alkoholkonsum und mit Kindern ist der Zutritt zum Gelände verboten. 3. In Schächten und ähnlichen Anlagen darf man nicht zum Transport von Personen verwendet werden. 4. Es ist nicht erlaubt, mit Hausschuhen, High Heels oder Schuhen mit harter Sohle zur Arbeit zu kommen. 5. Vorlagen sowie verderbliche Materialien dürfen nicht als Gerüstplatten verwendet werden. Während der Arbeit ist es verboten, herumzualbern. 6. Der Stromschalter darf nicht für mehrere Zwecke verwendet werden. Unausgebildetes Personal darf keine Maschinen bedienen. 7. Ohne Schutzmaßnahmen ist Arbeiten in großer Höhe nicht zulässig. 8. Hebevorrichtungen dürfen nur dann zum Heben verwendet werden, wenn sie überprüft wurden (oder getestet wurden). Unter der Hebevorrichtung darf niemand stehen. 9. Im Tischlereibereich sowie in den brandschutzrelevanten Bereichen ist das Rauchen verboten. 10. Die verschiedenen Materialien am Bauplatz sollten ordentlich sortiert und gelagert werden, um einen ordentlichen Bauablauf zu gewährleisten. 8. Zehn Regeln für sicheres Fahren 1. Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu fahren, nachdem man Alkohol getrunken hat. 2. Es ist nicht gestattet, Dienstfahrzeuge für private Zwecke zu verwenden. Nach Abschluss der Aufgaben darf das Fahrzeug auf keinen Fall an einem anderen Ort abgestellt werden oder dort liegen bleiben. 3. Überladung, Geschwindigkeitsüberschreitung und zu viele Insassen sind nicht zulässig. 4. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug jemand anderem zum Fahren zu überlassen. 5. Es ist nicht erlaubt, mit defektem Fahrzeug loszufahren. 6. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug nicht abzubremsen; das Fahren auf dem Gehweg ist strengstens verboten. 7. Es ist nicht erlaubt, mit Flip-Flops, Tanktop oder Shorts ein Fahrzeug zu steuern. 8. Es ist verboten, bei starkem Nebel ohne vorherige Rücksprache ein Fahrzeug zu fahren. 9. Es ist untersagt, mit den Fahrgästen zu plaudern oder sich mit Dingen zu beschäftigen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. 10. Überholen, Spurwechseln sowie Überholen in stark befahrenen Gebieten ist verboten. 9. Zehn Regeln für sicheres Umgang mit Strom
1. Es ist verboten, in der Nähe von Hochspannungsleitungen Brunnen zu graben – um zu verhindern, dass die Brunnenrohre mit den Hochspannungsleitungen in Berührung kommen und dadurch Menschen ums Leben kommen. 2. Es ist verboten, unter den Stromleitungen Häuser zu bauen, Bäume zu pflanzen, Kletterpflanzen anzubauen oder Holz und Gras dort zu stapeln, um Brände sowie Elektroschocks zu verhindern. 3. Es ist verboten, heruntergefallene Stromkabel sowie Leitungen und Erdungen abzubrechen oder zu zerstören, um einen Stromschlag zu vermeiden. 4. Es ist verboten, unter den Strommasten Löcher zu graben, um Erde zu entnehmen, sowie Tiere an den Masten anzubinden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Masten umfallen und die Leitungen zerbrechen – was wiederum zu Stromunfällen für Menschen und Tiere führen könnte. 5. Es ist verboten, auf Transformatorenhäuschen zu steigen, an Masten oder Spannseilen hochzuklettern – um Stromschläge zu verhindern. 6. Es ist verboten, unter Stromleitungen Drachen fliegen zu lassen, auf Pfähle zu klettern, um Vögel zu fangen, Steine auf Transformatoren oder Isolatoren der Stromleitungen zu werfen sowie mit Schleudern nach Vögeln zu schießen. Dadurch sollen Beschädigungen an elektrischen Anlagen und Unfälle durch Stromschlag verhindert werden. 7. Es ist verboten, verschiedene Gegenstände aus Eisen, Möbel oder getrocknete Lebensmittel an Stromleitungen aufzuhängen. Insbesondere muss die Wäscheleine einen Abstand zu den Stromleitungen einhalten, um Verletzungen durch Stromschlag zu verhindern, falls die Leitung beschädigt wird. 8. Es ist verboten, unter Freileitungen mit der Peitsche zu schlagen. Mitglieder dürfen bei Verputzarbeiten keine Elektrokabel berühren. Traktoren dürfen beim Pflügen keine Leitungen berühren, um Stromschläge zu vermeiden. 9. Es ist verboten, eigenmächtig elektrische Geräte wie Lampen anzuschließen. Für Anträge auf Stromnutzung sowie für Installationen und Reparaturen sollten sich die Dorfbewohner an einen Elektriker wenden. 10. Das unbefugte Verlegen von Stromnetzen sowie das Fischen mit Strom ist verboten. Jeglicher Diebstahl von Strom muss unterbunden werden; gegen Verstöße sind Maßnahmen zu ergreifen. X. „Zehn Verbote“ zur Sicherheit im Eisenbahnverkehr
1. Es ist verboten, auf Züge zu klettern oder sich an ihnen festzuhalten. 2. Es ist verboten, Hindernisse auf die Eisenbahn zu legen. 3. Schlagen Sie den Zug nicht mit Steinen, Ziegeln oder anderen Gegenständen. 4. Es ist verboten, auf dem Gleisbett zu gehen oder sich dort hinzusetzen/zu legen. 5. Es ist nicht erlaubt, sich auf den Eisenbahngleisen zu versammeln und zu plaudern. 6. Es ist verboten, in der Nähe der Eisenbahn zu weiden, Erde abzubauen oder Bäume zu fällen. 7. Eisenbahnausrüstung und -material darf nicht bewegt oder demontiert werden. 8. Es ist nicht erlaubt, auf den Eisenbahnschienen herumzutollen oder zu spielen. 9. Es ist verboten, dem Zug den Weg abzunehmen oder um den Zug herum Waren zu verkaufen. 10. Man sollte nicht auf Eisenbahnen, Brücken oder Unterführungen gehen usw. 11. „Zehn Verbote“ bezüglich der Stromnutzung unter Tage
1. Es ist verboten, die Druckentlastungs- und Überstromschutzvorrichtungen außer Betrieb zu setzen. 2. Es ist nicht erlaubt, den Kurzschlussschalter wegzulassen. 3. Es ist nicht zulässig, den integrierten Schutzmechanismus des Kohlebohrers abzuschalten. 4. Es ist nicht zulässig, die Ventilationsanlagen sowie die elektrischen und Gasabschaltvorrichtungen außer Betrieb zu setzen. 5. Offenes Feuer zum Arbeiten, zum Entzünden oder zum Sprengen ist untersagt. 6. Es ist nicht erlaubt, Sicherungen durch Kupfer-, Aluminium- oder Eisendraht usw. zu ersetzen. 7. In Arbeitsbereichen ohne Luft- und Stromzufuhr darf der Strom nur wieder eingeschaltet werden, nachdem ein Gascheck durchgeführt wurde. 8. Elektrische Geräte mit Ausfall des Schutzes dürfen nicht verwendet werden. 9. Es ist verboten, im Stollen an den Bergwerkslaternen zu klopfen, dagegen zu schlagen oder sie auseinanderzunehmen. 10. Es ist nicht gestattet, elektrische Geräte unter Strom zu warten oder umzustellen. Zwölf: Die „Zehn Verbote“ bezüglich der Sicherheit auf dem Campus
1. Es ist verboten, kontrollierte Messer, gefährliche Spielzeuge, Kommunikationsgeräte sowie brennbare und explosive Gegenstände (wie Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper usw.) sowie ungesunde Lebensmittel auf den Campus zu bringen. Ebenso ist es verboten, scharfe Gegenstände wie Lineale oder Schreibfedern zum Spielen oder zum Zeichnen von Tattoos auf sich selbst oder anderen Personen zu verwenden. 2. Es ist verboten, sich mit Personen außerhalb der Schule zusammenzuschließen, um Rache zu üben, Kämpfe anzuzetteln oder Geld und Gegenstände zu stehlen. Schüler dürfen Streitigkeiten untereinander nicht auf eigene Faust lösen. 3. Es ist nicht erlaubt, ohne Erlaubnis an Elektrogeräten herumzufummeln. Sollte man entblößte Kabel entdecken, muss man dies umgehend dem Lehrer melden. Das Missbrauchen von Elektrogeräten sowie das unbefugte Benutzen von Strom sind strengstens verboten. 4. Es ist verboten, beim Auf- und Absteigen die Treppe zu bedrängen, zu streiten, sich zu drängeln oder an den Geländern hochzuklettern. Ebenso ist es verboten, in den Fluren zu kämpfen, Lärm zu machen, Schimpfwörter zu verwenden oder laut zu sein. Nach der Schule darf man nicht allein auf dem Schulgelände bleiben und dort spielen. 5. Im Schlafsaal ist das Benutzen von offener Flamme verboten – beispielsweise das Anzünden von Kerzen, Rauchen oder das Verbrennen von Gegenständen. 6. Es ist verboten, auf dem Campus an Wänden hochzuklettern, heimlich auf Dächer zu steigen oder Bäume zu erklimmen. Man muss alle gefährlichen Bereiche, in denen gerade Arbeiten stattfinden, meiden. In Klassenzimmern, Schlafsälen und Gängen ist es verboten, Ballspiele zu spielen, Seil zu springen oder andere gefährliche Spiele zu betreiben. Ebenso ist es verboten, Ziegelsteine, Schreibgeräte oder Bücher wegzuschmeißen. 7. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis das Schulgelände zu verlassen. Falls ein Verlassen des Schulgeländes unbedingt notwendig ist, muss ein Attest vorgelegt werden, das registriert wird, und man muss in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein, um das Schulgelände verlassen zu dürfen. 8. Es ist nicht erlaubt, mit überladenen Fahrzeugen oder Fahrzeugen ohne gültige Dokumente zu fahren – man muss sich strikt an die Verkehrsregeln halten. 9. Es ist verboten, überall auszuspucken. Auch ist es nicht erlaubt, Obstschalen, Papierreste sowie Verpackungen von Lebensmitteln einfach so wegzuschmeißen. Wenn Schüler eine besondere Konstitution oder eine spezielle Erkrankung haben, müssen sie dies umgehend dem Lehrer mitteilen; es ist nicht zulässig, dies zu verheimlichen. 10. Es ist nicht erlaubt, Schmuck zu tragen, auffällige Kleidung zu wear oder seltsame Frisuren zu haben. Man darf kein Bargeld oder andere wertvolle Gegenstände heimlich aufbewahren, nicht übermäßig für Essen und Kleidung ausgeben und darf Geld nicht verschwenden. 13. Die „Zehn Verbote zur Verhinderung von Waldbränden“: 1. Es ist verboten, mit wilden Bränden Wälder in Brand zu setzen, Tiere zu vertreiben oder Bienen zu vertreiben. 2. Es ist verboten, in den Waldgebieten Feuer zu entzünden, um sich zu wärmen, Essen zu rösten oder zu kochen. 3. Es ist verboten, in den Waldgebieten zu rauchen und Zigarettenstummel wegzuschmeißen. 4. Im Wald ist es verboten, Räucherstäbchen zu verbrennen, Papier zu verbrennen oder Feuerwerke abzubrennen. 5. Es ist verboten, in den Wäldern Nester von Mäusen, Schlangen oder anderen Tieren zu zerstören. 6. Es ist verboten, am Fuße des Berges Gräben oder Feldwege anzuzünden. 7. Kindern ist es verboten, im Gebirge mit Feuer zu spielen. 8. Es ist verboten, Wildbrände zu legen, um Land zu roden oder Weiden sowie Holzschläge niederzubrennen. 9. Es ist verboten, nachts mit Fackeln den Bergweg zu beleuchten. 10. Es ist verboten, in den Wäldern, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, sowie in der Umgebung der Forstbetriebe Holzkohle zu brennen oder Asche zur Düngung zu verwenden. Vierzehn: Die „Zehn Verbote“ bezüglich Brand- und Explosionsgefahr 1. Es ist verboten, im Produktionsbereich zu rauchen sowie Feuerquellen sowie brennbare, explosive oder korrosive Stoffe in das Werksgelände mitzubringen. 2. Es ist nicht erlaubt, mit Feuer umzugehen, ohne die vorgeschriebenen Formalitäten einzuhalten. Das Zünden von Feuer im Produktionsgelände ist strengstens verboten. 3. Es ist nicht gestattet, Kleidung zu tragen, die leicht statische Elektrizität erzeugt, wenn man in Gebiete mit Öl und Gas arbeitet. 4. Es ist verboten, Schuhe mit Eisennägeln zu tragen, wenn man in Gebiete mit Öl und Gas sowie in Bereiche mit brennbaren oder explosiven Stoffen arbeitet. 5. Es ist verboten, Geräte sowie Böden mit Benzin oder flüchtigen Lösungsmitteln zu reinigen. 6. Es ist nicht gestattet, dass ohne Genehmigung verschiedene Kraftfahrzeuge in die Produktionsanlagen, Tankbereiche sowie in Bereiche mit brennbaren oder explosiven Stoffen einfahren. 7. Es ist nicht erlaubt, brennbare, explosive Stoffe sowie gefährliche Chemikalien direkt vor Ort abzuleiten. 8. Es ist verboten, in den Öl- und Gasgebieten mit Metallen oder Werkzeugen, die Funken erzeugen können, zu schlagen. 9. Es ist verboten, die Brandwege zu blockieren sowie die Brandbekämpfungsanlagen willkürlich zu verwenden oder zu beschädigen. 10. Es ist verboten, die verschiedenen explosionsgeschützten Anlagen auf dem Gelände zu beschädigen.
Reply #22016-11-08
Die Zusammenfassungspost ist gut, unser Unternehmen verlangt jedoch die Ausdrucke der Lern*-Materialien.
Reply #32016-11-09
Danke für den Share, man kann daraus eine kleine Karte machen
Reply #42016-11-25
Danke für den Austausch, das hilft uns auch bei der Verbesserung unserer Produkte. Danke!

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