Thread Content
Wie werden die Grenzwerte und der Füllstand von Messgeräten derselben Art angegeben? Gibt es dazu entsprechende Vorschriften? Danke, Haiyou
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 15.11.2016 um 19:50 bearbeitet. 1. Es handelt sich dabei um das Problem mit der Einstellung der Bezeichnungen. Man könnte eigentlich unterschiedliche Bezeichnungen verwenden, aber es ist auch in Ordnung, wenn man dieselben Bezeichnungen verwendet – schließlich erleichtert das das Merken. 2. Zu einem ähnlichen Problem möchte ich ein Beispiel geben: Angenommen, der Flüssigkeitsspiegel wird mit LI-107 angegeben. Später fügen wir an derselben Anlage einen weiteren Messwert hinzu – dafür verwenden wir LI-107A. Hier wird ein Grenzwert hinzugefügt, ohne die ursprüngliche Niveaumarke (die numerische Teil der Marke) zu ändern. Es ist auch gut, wenn von Anfang an bei der Gestaltung zwei Tabellen in Betracht gezogen werden, nämlich LI-107A und LI-107B. 3. Eigentlich spielt das keine Rolle – Hauptsache, man kann sich daran erinnern. Es ist in Ordnung, wenn einer mit LI-107 und der andere mit LI-108 arbeitet. Wir haben hinter LI-107 stattdessen LI-107A verwendet, weil LI-108 ursprünglich der Füllstand eines anderen Behälters war. LI-107 und LI-108 sind eigentlich zwei Behälter in derselben Anlage, der eine direkt vor dem anderen. Für den Füllstand des Behälters, zu dem LI-108 gehört, haben wir LI-108A verwendet. ——Ob nach LI-108 LI-109 folgen kann, wird nicht erwähnt – in derselben Serie wird dieselbe Bezeichnung verwendet, was das Verständnis und das Merken erleichtert.
Die Bezeichnungen kann man ganz nach eigenem Ermessen festlegen! Welches Planungsbüro hat auch immer – alle verwenden denselben Bezeichnungscode… Man kann ihn einfach selbst definieren; es ist nicht notwendig, sich an alles zu halten