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Liebe Seeleute, ist es jetzt möglich, eine Bewertung des Zustands von Berufskrankheiten ohne die Unterstützung einer zertifizierten Stelle durchzuführen? Gibt es schriftliche Vorschriften? Hier bei uns gibt es Experten, die sagen, man könne es selbst schreiben.
Die Vorschriften zur Überwachung und Verwaltung der Arbeitsplatzgesundheit legen klare Anforderungen fest: Artikel 20 – Es ist nicht zulässig, eigene Dokumente zu erstellen.
Es kann delegiert werden, man kann es auch selbst schreiben. Ich werde nach der genauen Quelle suchen
Man kann den alten und neuen Gesetzen zum Schutz vor Berufskrankheiten vergleichen: Früher wurde gefordert, dass eine Qualifikation vorliegen muss, während diese Voraussetzung im neuen Gesetz weggelassen wurde
Es wird nur auf das Prinzip der gleichzeitigen Umsetzung hingewiesen; es werden keine Anforderungen an die Bewertung der aktuellen Situation genannt. Zudem gibt es in keiner Vorschrift bezüglich der Überwachung von Berufskrankheiten Angaben dazu, dass diese Vorschriften bereits aufgehoben wurden. Daher ist für die Bewertung der aktuellen Situation weiterhin eine qualifizierte Stelle erforderlich
Ich habe nachgesehen – es wurden nur die beiden Dienstleistungen gestrichen, bei denen eine vorherige Bewertung der gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie eine Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kontrolle dieser Risiken von zertifizierten Fachorganisationen für Arbeitsschutz durchgeführt werden müssen
Man kann es selbst entwickeln, selbst Experten zur Prüfung hinzuziehen und es bei der Aufsichtsbehörde registrieren lassen. Die Aufsichtsbehörde unterschreibt heutzutage nicht mehr und übernimmt keine Verantwortung
Vielen Dank an alle, jetzt ist es klar: Für die Bewertung der aktuellen Situation sind qualifizierte Einrichtungen erforderlich. Den speziellen Entwurf zur Prävention von Berufskrankheiten kann man selbst erstellen, anschließend erfolgt eine Prüfung durch Experten.