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**Der Schwerpunkt liegt zunehmend auf der Sicherheit in der Chemieindustrie. Als Lager für Chemikalien muss man nun unweigerlich vielen Inspektionen und Überprüfungen durch die zuständigen Behörden ausgesetzt sein – das ist ganz normal. Aber heute werden die Prüfungen und Bewertungen durch die zuständigen Behörden in der Regel von externen Experten durchgeführt, oder es wird einfach ein Unternehmen für Sicherheitsbewertungen oder sogar ein Entwurfsbüro beauftragt. Zudem werden dabei stets die aktuellen, neuesten Standards angewandt. Und mittlerweile gibt es viele neue Standards für Sicherheit, Umweltschutz sowie für die Petrochemie- und Hafengewerbe (aus den Jahren 2013, 14, 15 und sogar 16). Das führt zu einem Problem: Unser Lagergebiet ist bereits seit 6 oder 7 Jahren in Betrieb und gilt somit als relativ neu. Zu dieser Zeit galten die neuesten Standards aus dem Jahr 2005 (da es auch einige Jahre für Planung, Design, Genehmigung und Bau gebraucht hat), was viele Unterschiede zu den aktuellen Standards aufweist. Die Experten haben viele Fragen gestellt, die auf den neuesten Standards beruhen. Einige dieser Probleme können behoben werden, doch andere betreffen die ursprüngliche Planung. Die Behebung solcher Probleme kann durchaus revolutionär sein – es reicht nicht aus, einfach Geld zu investieren, um die Probleme zu lösen. Im Moment weiß man auch nicht, was zu tun ist. Die von den Experten gestellten Fragen sind alle schriftliche Anfragen zur Korrektur. Ich habe auch mit einigen Experten gesprochen, aber ihre allgemeine Haltung war: Ich handle nach den Vorschriften. Die festgestellten Probleme müssen gemeldet werden – es ist eure Aufgabe, sie zu beheben. Hat jemand von euch schon auf solche Probleme gestoßen? Welche Lösungsansätze gibt es? Lasst uns darüber diskutieren und gemeinsam nach Ideen suchen
In der Regel wird nach den Standards bei der Abnahme des Baus vorgegangen, was normal und vernünftig ist. Bei nachfolgenden Überprüfungen können die Experten nur auf der Grundlage der neuesten Standards Empfehlungen abgeben und keine Korrekturmaßnahmen vorschreiben.
Aber auf die Vorschläge der Experten verlangen die Behörden für Sicherheitsüberwachung in der Regel dennoch Korrekturen.
Das, das verstehen und akzeptieren die Experten im Allgemeinen doch, oder? Es gibt mehrere Möglichkeiten: 1. Die Experten geben Ratschläge und erläutern die Gründe, warum derzeit keine Änderungen angebracht sind. 2. In den Expertenmeinungen sollen die nicht umsetzbaren Teile entfernt werden.
Das habe ich alles schon ausprobiert, aber es funktioniert nicht. Die Anmerkungen wurden von den Experten während der Vor-Ort-Prüfung geäußert, doch die Anordnungen zur Korrektur stammen von der übergeordneten Aufsichtsbehörde. Wenn es nicht gelöscht werden kann, muss es korrigiert werden
Dieser Beitrag wurde zuletzt von cjgj008 am 26.11.2016 um 23:27 bearbeitet. Einige Probleme sind Endlosschleifen – wie beispielsweise die Brandschutzanforderungen für Lagerbereiche. Die alten Standards sahen geringere Anforderungen vor, doch die neuen Standards stellen höhere Anforderungen. Wir können den Lagerbereich doch nicht einfach abreißen und neu bauen, nur um diesen Anforderungen gerecht zu werden, oder? Es gibt außerdem Anforderungen bezüglich des Brandschutzzwischenraums. Als wir die Lagerfläche anlegten, war die Umgebung nur aus Brachland bestanden – somit konnten alle Anforderungen erfüllt werden. Doch später wurden in der Umgebung verschiedene Unternehmen, Gebäude sowie öffentliche Einrichtungen errichtet. Jetzt wird festgestellt, dass der Brandschutzzwischenraum nicht ausreicht. Wohin sollen wir uns da wenden?
Einige sind schwerwiegende Mängel, die nicht behoben werden können. Es wird empfohlen, eine professionelle Bewertungsfirma zu beauftragen, um eine gründliche Bewertung durchzuführen und weitere Lösungen vorzuschlagen. Zum Beispiel können weitere praktikable Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Häufigkeit von Unfällen zu verringern.
Ist das denn so offensichtlich nicht zu verstehen? Experten können Ihnen Probleme nennen, die nicht behoben werden können, aber auch solche, die keine großen Auswirkungen haben. Entscheidend ist, inwieweit Ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt wurde. Kann man für Probleme, die nicht behoben werden können, trotzdem eine Erklärung oder einen Fristenplan liefern, wenn bereits Maßnahmen ergriffen wurden? Versuchen Sie es.
Man kann die Entwurfspläne sowie die Ausführungsvorschriften den Experten zur Verfügung stellen
Auch für Experten ist es nicht einfach. Um sich selbst zu schützen, zögert man nicht, erneut Maßnahmen zu ergreifen.
Experten stellen Fragen, bei denen man sie um Rat fragen kann, wie man das Problem löst. Man kann das Problem schließlich nicht einfach so vor sich herschieben, ohne selbst eine Ahnung zu haben, was zu tun ist