Zusammenfassung der potenziellen Sicherheitsrisiken am Bauplatz
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(1) Sicherheitsdaten: 1. Fälle von Stellvertretung bei der Unterschrift; 2. Fälle, in denen die strengen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden – entweder durch eine unvollständige Dokumentation nach dem Prinzip „von Null an“ oder durch Fälschungen. (II) Gerüste: 3. Die Gerüstbretter sind nicht vollständig ausgelegt; 4. Es wurden keine Entwässerungskanäle gemäß den Vorschriften angelegt; 5. Die Stangen des Gerüsts sind nicht mit gelber Farbe gestrichen; 6. Die inneren Gerüstelemente sind nicht ordnungsgemäß vor dem Gebäude geschützt. 3) Schutz der „Drei Schätze“, der „Vier Öffnungen“ sowie der Randbereiche:7. Personen, die am Bauplatz keine Sicherheitsmützen tragen.
8. Personen, die bei Arbeiten in großer Höhe keine Sicherheitsgurte verwenden.
9. In den Sicherheitsnetzen befinden sich zu viele Gegenstände.
10. Die Öffnungen wie Treppenausgänge, Aufzugschächte, vorgesehene Öffnungen und Durchgänge sind nicht ordnungsgemäß geschützt – es wurden keine rots-weißen Warnfarben aufgetragen.
11. Die Randbereiche wie Gruben, Dächer, Bodenbeläge, Balkone und Entladeplattformen sind nicht ordnungsgemäß geschützt – die Schutzzäune sind ebenfalls nicht mit rots-weißen Warnfarben markiert. (IV) Strom für Baustellen: 12. Vor dem Stromkasten liegen Unordnungen; 13. Der Stromkasten ist nicht mit den erforderlichen Regenschutzmaßnahmen ausgestattet. (V) Hebevorrichtungen: 14. Der Führerschein des Krans wird nicht am Bauplatz aufbewahrt; 15. Es gibt keinen Kranschützer oder die Signale zur Kommunikation mit dem Schützer sind unklar; 16. Die Sicherheitstüren der Entladeplattformen an den verschiedenen Etagen der Außentreppen und Materialheber werden nicht ordnungsgemäß geschlossen; 17. Die Registrierungsschilder der Krane, Aufzüge, Schornsteine, Seilbahnen und Materialheber sind nicht ordnungsgemäß am Gerät befestigt. (VI) Baumaschinen: 18. Bei Mischern, Zementverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen, bei denen Staub entstehen kann, sind die Schutzhüllen nicht vorhanden oder nicht ordnungsgemäß geschlossen. 19. An den Antriebsstellen der Maschinen fehlen Schutzabdeckungen. 20. Bei Mischern, Zementverarbeitungsmaschinen usw. sind keine Sedimentationsbecken gemäß den Vorschriften eingerichtet.