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Wie werden Verstöße in Koksöfen überprüft?

2016-11-18View Original

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Kürzlich wurde in unserer Abteilung die Aufgabe zur Überprüfung von Verstößen zugeteilt – wie prüft man solche Verstöße in der Kokerei- und in der Chemieproduktionsabteilung? Meeresfreunde, gebt doch mal einen Rat!
Reply #22016-11-19
Zuerst muss man das Konzept der drei Verstöße verstehen. Die drei Verstöße sind fehlerhafte Anweisungen, fehlerhafte Vorgehensweisen sowie Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin. Dann kann man doch einfach nach dem Inhalt suchen, oder? Wenn nicht nach den Vorschriften vorgegangen wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Vorschriften. Das Verlassen des Arbeitsplatzes, Schlafen am Arbeitsplatz oder Rauchen in Bereichen, in denen das Rauchen verboten ist, stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin dar.
Reply #32016-11-20
Verhaltensweisen wie das Verlassen des Arbeitsplatzes, Schlafen am Arbeitsplatz, Rauchen in Gebieten, in denen das Rauchen verboten ist, Arbeiten unter Alkoholeinfluss sowie das Wechseln der Arbeitsplätze sind fast vollständig verschwunden. Deshalb ist es schwierig, solche Verstöße aufzudecken. Wenn man versucht, die Verstöße gegen die Betriebsvorschriften aufzuspüren, hat man keinen Anhaltspunkt! :Ich frage mich, ob unter Ihnen einige Kollegen Informationen darüber haben, welche Verstöße gegen die Betriebsvorschriften in den Kokereibetrieben sowie in den chemischen Produktionsanlagen vorliegen
Reply #42016-11-20
Zum Beispiel: 1. Vor dem Ziehen des Kohlenstücks sollte das Ofendach im Voraus geöffnet werden – allerdings nicht mehr als 3 Mal. Ist das eingehalten worden? 2. Die Öffnungszeit nach dem Öffnen der Tür durch den Fahrer des Kohlefängers darf 7 Minuten nicht überschreiten – wurde das eingehalten? (Natürlich mit Ausnahme des Reinigens von Graphit und der Instandsetzung des Ofens.) 3. Der Temperaturmesser darf nicht mehr als 6 Öffnungen zum Betrachten des Feuers öffnen. ……
Reply #52016-11-21
Den Menschen, die dir helfen, eine Bewertung zu geben, ist die größte Dankbarkeit. Sehr viele, wirklich unzählige – man kann sie gar nicht alle aufzählen. 1. Für Arbeiten mit offener Flamme muss ein Genehmigungsformular ausgestellt werden – wurde das bereits erledigt? 2. Beim Schwingen des Hammers sowie beim Bedienen der Schleifmaschine ist das Tragen von Handschuhen verboten ; 3. Vor dem Start der vier Fahrzeuge muss zuerst die Hupe betätigt werden.
4. Wurde beim Wartungsauftrag ein Warnschild angebracht? 5. Beim Betreten des Gasbereichs – hat man einen Alarm mit? 6. Gibt es Fälle, in denen der Bediener den Elektrikschrank eigenmächtig bedient hat? …………………………

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