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Teilen Sie einen Fall (den genauen Namen des Unternehmens habe ich weggelassen). In einer Werkhalle eines Unternehmens fanden Wartungsarbeiten statt. Der Behälter, an dem gearbeitet wurde, hatte zwei Ebenen – auf jeder Ebene befand sich ein Zugang. Die Arbeiten wurden auf der unteren Ebene durchgeführt. Im Genehmigungsformular für die Arbeit in beengten Räumen war der Leiter dieser Werkhalle als Aufsichtsperson festgelegt. Während der Arbeiten trugen die Wartungskräfte Schutzausrüstung. Der Werkleiter rief einen Mitarbeiter herbei, um die Aufsicht zu übernehmen, und verließ anschließend den Ort. Nach Abschluss der Arbeiten im unteren Bereich fanden die Techniker am Eingang im oberen Bereich den Leiter der Werkstatt dort liegen – er war bereits an Vergiftung gestorben. Das ist ein typisches Beispiel für einen Mittelmanagementmitarbeiter mit schwachem Schutzbewusstsein – ein echtes Beispiel. An die Mitarbeiter werden hohe Anforderungen gestellt, aber was ist mit den eigenen?
Ohne jegliche Schutzausrüstung ist man in einen eingeschränkten Raum eingedrungen.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, vor der Sicherheit sind alle gleich.
Wenn die Führungskräfte selbst die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, zeigt das, dass es erhebliche Probleme in der Sicherheitsverwaltung des Unternehmens gibt.
Es gibt erhebliche Probleme in der Sicherheitsverwaltung des Unternehmens: Die Führungskräfte halten sich nicht an die Sicherheitsvorschriften – die Arbeiter achten erst recht nicht darauf
Die Besonderheiten der Führung bestimmen die Kontrollmöglichkeiten der Sicherheitsabteilung eines Unternehmens