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【Frage und Antwort Frage 231】07.12.2016

2016-12-07View Original

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【Frage und Antwort, Frage 231】07.12.2016: Welche Temperatur- oder Druckbeschränkungen muss das Reaktionsystem während des Stillstands zur Ersetzung des Katalysators im Zuge der Wasserstoffbehandlung berücksichtigen? Nach der *Antwort* sind die *Referenzlösungen* sichtbar; man erhält Punkte, wenn man die *Schlüsselpunkte* richtig beantwortet. (1) Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbonyl entsteht. (2) Während des Abkühlungs- und Mengeverminderrungsprozesses muss das Prinzip eingehalten werden, zunächst abzukühlen und erst danach die Menge zu verringern, um eine Überhitzung der Katalysatorschicht sowie der Rohre zu verhindern. (3) Verhinderung eines zu starken Druckabfalls im Reaktor durch eine zu niedrige Öltemperatur. (4) Wenn die Reaktionstemperatur über 200 °C liegt, darf ein Wärthydrogenzyklus ohne Schwefelwasserstoff nicht verwendet werden, um einen Verlust von Schwefel im Katalysator zu vermeiden. (5) Vor dem Öffnen des Reaktors muss dieser auf eine Temperatur unter 50 °C abgekühlt werden, um das Risiko eines Selbstentzündens der Kohlenwasserstoff-Sauerstoff-Mischung sowie von Eisen sulfid zu verringern. (6) Bei der Temperaturanpassung der Nebenleitung E-102 darf die Geschwindigkeit des Wasserstoffierungsgeräts nicht zu hoch sein, um zu verhindern, dass die Temperatur in D-103 zu hoch ansteigt. (7) Die Abkühlungsgeschwindigkeit soll unter 25 °C/Stunde liegen. Zusammenfassung der Fragen und Antworten aus dem Jahr 2016 (aktualisiert bis Dezember~~~~) http://bbs.hcbbs.com/thread-1597792-1-1.html. Suche nach Sponsoren für die „Auswahl der zehn besten Mitglieder von HaiChuan im Jahr 2016“ http://bbs.hcbbs.com/thread-1628108-1-1.html (Quelle: HaiChuan Chemie-Forum)
Reply #22016-12-07
1) Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbonyl entsteht. (2) Während des Abkühlungs- und Mengeverminderrungsprozesses muss das Prinzip eingehalten werden, zunächst abzukühlen und erst danach die Menge zu verringern, um eine Überhitzung der Katalysatorschicht sowie der Rohre zu verhindern. (3) Verhinderung eines zu starken Druckabfalls im Reaktor durch eine zu niedrige Öltemperatur. (4) Wenn die Reaktionstemperatur über 200 °C liegt, darf ein Wärthydrogenzyklus ohne Schwefelwasserstoff nicht verwendet werden, um einen Verlust von Schwefel im Katalysator zu vermeiden. (5) Vor dem Öffnen des Reaktors muss dieser auf eine Temperatur unter 50 °C abgekühlt werden, um das Risiko eines Selbstentzündens der Kohlenwasserstoff-Sauerstoff-Mischung sowie von Eisen sulfid zu verringern. (6) Bei der Temperaturanpassung der Nebenleitung E-102 darf die Geschwindigkeit des Wasserstoffierungsgeräts nicht zu hoch sein, um zu verhindern, dass die Temperatur in D-103 zu hoch ansteigt. (7) Die Abkühlungsgeschwindigkeit soll unter 25 °C/Stunde liegen.
Reply #32016-12-07
1) Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbonyl entsteht. (2) Während des Abkühlungs- und Mengeverminderrungsprozesses muss das Prinzip eingehalten werden, zunächst abzukühlen und erst danach die Menge zu verringern, um eine Überhitzung der Katalysatorschicht sowie der Rohre zu verhindern. (3) Verhinderung eines zu starken Druckabfalls im Reaktor durch eine zu niedrige Öltemperatur. (4) Wenn die Reaktionstemperatur über 200 °C liegt, darf ein Wärthydrogenzyklus ohne Schwefelwasserstoff nicht verwendet werden, um einen Verlust von Schwefel im Katalysator zu vermeiden. (5) Vor dem Öffnen des Reaktors muss dieser auf eine Temperatur unter 50 °C abgekühlt werden, um das Risiko eines Selbstentzündens der Kohlenwasserstoff-Sauerstoff-Mischung sowie von Eisen sulfid zu verringern. (6) Bei der Temperaturanpassung der Nebenleitung E-102 darf die Geschwindigkeit des Wasserstoffierungsgeräts nicht zu hoch sein, um zu verhindern, dass die Temperatur in D-103 zu hoch ansteigt. (7) Die Abkühlungsgeschwindigkeit soll unter 25 °C/Stunde liegen.
Reply #42016-12-07
Beim Austausch des Katalysators im Reaktor muss die Temperatur im Reaktor unter 50 Grad liegen. Zudem wird ein Druck von etwa 0,2 MPa mit Stickstoff erzeugt, um den Reaktor zu schützen. Der ausgetauschte Katalysator wird dabei entweder mit Wasser oder Trockeneis abgekühlt. Ich habe noch keine konkreten Arbeiten zur Entfernung des Katalysators durchgeführt, muss erst lernen
Reply #52016-12-07
Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbiden entsteht.
Reply #62016-12-07
Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbiden entsteht.
Reply #72016-12-07
Die Eingänge und Ausgänge des Reaktors sind mit Blindplatten abgeschirmt. Der Reaktor wird ständig mit Stickstoff geflutet, um das Eindringen von Luft zu verhindern. Die Temperatur wird auf Raumtemperatur gehalten!
Reply #82016-12-07
(1) Während des Stillstands und der Abkühlung muss die Temperatur des Katalysators über 205 °C liegen, solange der CO-Gehalt im zirkulierenden Wasserstoff unter 30 ppm liegt. Dadurch wird verhindert, dass hochgiftiges Nickelcarbonyl entsteht. (2) Während des Abkühlungs- und Mengeverminderrungsprozesses muss das Prinzip eingehalten werden, zunächst abzukühlen und erst danach die Menge zu verringern, um eine Überhitzung der Katalysatorschicht sowie der Rohre zu verhindern. (3) Verhinderung eines zu starken Druckabfalls im Reaktor durch eine zu niedrige Öltemperatur. (4) Wenn die Reaktionstemperatur über 200 °C liegt, darf ein Wärthydrogenzyklus ohne Schwefelwasserstoff nicht verwendet werden, um einen Verlust von Schwefel im Katalysator zu vermeiden. (5) Vor dem Öffnen des Reaktors muss dieser auf eine Temperatur unter 50 °C abgekühlt werden, um das Risiko eines Selbstentzündens der Kohlenwasserstoff-Sauerstoff-Mischung sowie von Eisen sulfid zu verringern. (6) Bei der Temperaturanpassung der Nebenleitung E-102 darf die Geschwindigkeit des Wasserstoffierungsgeräts nicht zu hoch sein, um zu verhindern, dass die Temperatur in D-103 zu hoch ansteigt. (7) Die Abkühlungsgeschwindigkeit soll unter 25 °C/Stunde liegen

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