Ausrüstungsunterweisung
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Wie organisiert man die Schulungen für Maschinen und Ausrüstungen? Im Chemiebereich – was wird dort hauptsächlich geschult?1. Die Abteilung für Maschinen und Ausrüstungen erstellt auf der Grundlage der Anforderungen bezüglich der Ausstattung mit Maschinen und Ausrüstungen, die im detaillierten Bauplan des zuständigen Bauabschnitts festgelegt sind, einen entsprechenden Plan. In diesem Plan müssen Name, Spezifikationen, Menge der Maschinen und Ausrüstungen sowie der geplante Zeitpunkt des Eintreffens angegeben werden. Zudem soll angegeben werden, wie die Maschinen und Ausrüstungen bereitgestellt werden sollen – also ob sie vom Unternehmen selbst bereitgestellt werden, vermietet werden oder von externen Dienstleistern geliefert werden. Nach der Unterzeichnung durch den Leiter der Abteilung wird der Plan an das Management oder die zugehörigen Tochtergesellschaften zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach dieser Genehmigung können die Maschinen und Ausrüstungen tatsächlich bereitgestellt werden. Sollten während des Baus Änderungen auftreten, müssen diese umgehend gemeldet werden. Nach Überprüfung und Genehmigung können anschließend die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Plan für die Ausstattung mit Baumaschinen und -geräten
Ausfüllende Stelle:
Nummer, Name der Maschine/Des Geräts, Spezifikationen, Modell, Anzahl (Stück/Set), geplantes Eintreffenstermin, geschätzte Nutzungsdauer, Art der Bereitstellung.
Verantwortlicher Leiter: , Prüfer: , Ausfüllender: , Jahr/Monat/Tag
2. Verwaltung der Zuteilung und Vermietung von Maschinen und Geräten
Auf der Grundlage des genehmigten Plans für die Ausstattung mit Maschinen und Geräten wird die Organisation sowie die Zuteilung dieser Geräte organisiert. Vor dem Eintreffen der Maschinen muss ein Maschinenverwalter die zu mietenden Maschinen prüfen – gegebenenfalls direkt am Bauplatz. Dabei soll festgestellt werden, ob der Zustand der Maschinen den Anforderungen entspricht. Nachdem beide Parteien den technischen Zustand bestätigt haben, wird ein internes Mietvertrag mit dem Eigentümer der Maschinen abgeschlossen (in der Regel das Maschinenverleihzentrum des Unternehmens) ; Auch wenn eine Niederlassung Maschinen und Ausrüstungen extern vermietet, ist es notwendig, vorab den Zustand der Maschinen zu prüfen, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird (im Prinzip müssen alle Mietverträge für Maschinen und Ausrüstungen durch die Niederlassung gemeinsam mit dem zentralen Mietzentrum des Unternehmens abgeschlossen werden) ; Der Mietvertrag für Maschinen sollte dazu dienen, dass die Eigentümer der Geräte die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien klar definieren. Zudem sollten darin die konkreten Aufgaben bezüglich der Betreuung, Nutzung, Wartung und Instandsetzung der Geräte festgelegt werden. Ebenso sollten die Sicherheitspflichten beider Parteien klar definiert werden ; Der Mietvertrag umfasst Angaben zum Namen der Ausrüstung, zu ihren Spezifikationen und Modellen, zu Beginn und Ende der Mietdauer, zum Ort der Nutzung, zu den Mietkosten, zu Schadensersatzleistungen, zu den Transportkosten für Hin- und Rückfahrt, zur Zahlungsart sowie zu Sanktionen im Falle von Vertragsbruch. Alle Mietverträge für Maschinen in den Niederlassungen müssen nach dem vorgeschriebenen Verfahren im Voraus genehmigt werden, und nach ihrer Unterzeichnung müssen sie der Leitung gemeldet werden. III. Einfuhr der Maschinen und Ausrüstungen sowie deren tägliche Verwaltung nach der Einfuhr
1. Überprüfung der Maschinen und Ausrüstungen bei der Einfuhr
Um einen reibungslosen Betrieb der Maschinen und Ausrüstungen zu gewährleisten, die Produktionskapazitäten aufrechtzuerhalten und die Anforderungen an die Bauqualität zu erfüllen, müssen bei der Einfuhr der Maschinen und Ausrüstungen deren technischer Zustand, Konformität sowie die Gültigkeit der erforderlichen Zertifikate überprüft werden (Zertifikate über die Herstellergüte der Geräte, jährliche Prüfberichte für spezielle Maschinen sowie Bedienerausweise – alle müssen gültig sein). Zudem muss die technische Leistung der Maschinen und Ausrüstungen überprüft werden. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, dürfen die Maschinen und Ausrüstungen in Betrieb genommen werden. Andernfalls muss innerhalb einer bestimmten Frist Nachbesserungen vorgenommen werden oder es müssen Maschinen und Ausrüstungen eingetauscht werden, die den Anforderungen entsprechen. Inhalt der Überprüfung des mechanischen und technischen Zustands: Luftdynamische und betriebliche Eigenschaften des Motors, Antriebsteile, verschiedene Instrumente, Temperatur und Druck von Wasser und Öl, Automatik- und Lenkfunktionen, Bedienbarkeit, Grundkomponenten, „Vier-Lecks“ bei Wasser, Öl, Gas und Strom, Sicherheitsvorrichtungen, Ersatzteile und Zubehör usw. Nur Maschinen, deren technischer Zustand den Standards der Klassen 1 oder 2 entspricht, können als geprüft und zulässig angesehen werden. Überprüfung der Gerätekonformität: Ob Name des Geräts, Spezifikationen, Zubehör, Werkzeuge sowie technische Parameter den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Überprüfung der erforderlichen Zertifikate: Sind die Herstellungszertifikate des Produkts, die Prüfzeugnisse für die Inbetriebnahme und Sicherheitsüberprüfungen, die jährlichen Überprüfungsberichte für Spezialmaschinen sowie die Bedienerausweise vollständig vorhanden und befinden sie sich außerdem im gültigen Zeitraum? Technische Leistungsprüfung: Parameter wie die Hebeleistung des Geräts, die Hebehöhe, der Bohrdurchmesser sowie die Bohrtiefe. Übernahmeprotokoll für die Überprüfung von Maschinen und Geräten – Nummer: QR10–1
Name der Maschine, Spezifikationen, Hersteller, Verwaltungsnummer
I. Überprüfung des Zustands sowie der technischen Eigenschaften der Maschine
II. Überprüfung der Konformität mit den Vorgaben
III. Überprüfung der erforderlichen Zertifikate
IV. Überprüfung der technischen Leistungsfähigkeit
V. Anforderungen bezüglich zusätzlicher Änderungen oder spezieller Reparaturen
VI. Ergebnisse der Überprüfung
Person, die die Maschine übernimmt:
Person, die die Überprüfung durchführt:
Datum: Jahr/Monat/Tag
2. Für die Maschinen und Geräte, die die Überprüfung bestanden haben, werden auf der Grundlage der Nutzungsvorschriften sowie der Bedienungsanleitungen sowie unter Berücksichtigung der natürlichen Bedingungen am Bauplatz – wie Temperatur, Gelände, Straßenverhältnisse usw. – Betriebsanleitungen festgelegt. Dabei werden die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Maschinen, die Vorschriften für die Nutzung im Winter, die Vorschriften bezüglich Öl- und Wassernutzung sowie die Sicherheitsvorschriften klar definiert. Zudem werden die Maschinen gemäß den Vorgaben in den „Sicherheits- und Ordnungsschildern für Baustellen“ gekennzeichnet. Dadurch bleibt das Erscheinungsbild der Maschinen ordentlich. Wo möglich, sollen die Maschinen an einem bestimmten Ort abgestellt werden, um eine zentrale Verwaltung zu ermöglichen. Zudem sollten „Listen über die Ein- und Auslieferung der wichtigsten Maschinen und Geräte“, „Listen über die Ein- und Auslieferung von speziellen Maschinen und Geräten“ (in derselben Form wie die Listen für die wichtigsten Maschinen und Geräte) sowie „Listen der Bediener der Maschinen und Geräte“ erstellt werden. **Liste der Einfuhr und Ausfuhr von Hauptmaschinen und Geräten**
Ausfüllende Stelle:
Nummer | Verwaltungsnummer | Name des Geräts | Spezifikationen/Modell | Anzahl (Stück) | Hersteller | Technischer Zustand | Herkunft des Geräts | Zeit des Einfuhrens | Baustelle | Zeit des Austritts
Leitender Beamter: | Prüfer: | Ausfüllender: | Jahr/Monat/Tag
**Liste der Bediener von Maschinen und Geräten**
Ausfüllende Stelle:
Nummer | Verwaltungsnummer | Name der Maschine | Bediener | Besitz einer Lizenz? | Lizenznummer | Anmerkungen
Leitender Beamter: | Prüfer: | Ausfüllender: | Jahr/Monat/Tag
**3. Täglicher Betrieb, Wartung und Reparatur von Maschinen und Geräten**
Die Reparatur von Maschinen und Geräten erfolgt in Form von Großreparaturen, Teilreparaturen, Kleinreparaturen sowie Sonderreparaturen. In der Regel werden diese Arbeiten von den Eigentümern der Geräte in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Bedienern durchgeführt. Die jeweiligen Abteilungen müssen entsprechend dem Bauplan die notwendige Zeit für die Reparaturen bereitstellen, damit die Reparaturen den Bauablauf nicht beeinträchtigen. Deshalb ist es notwendig, auf der „Tagesprotokollliste zum Betrieb der Maschinen“ die tatsächlichen Betriebsbedingungen festzuhalten. Monatlich sollen schriftliche Anweisungen zur Wartung oder Reparatur ausgegeben werden, damit die Eigentümer die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Dadurch bleiben die Geräte ordentlich, sauber, geschmiert und sicher. Die Ergebnisse der Wartung müssen in der „Tagesprotokollliste zum Betrieb der Maschinen“ erfasst werden. Die zuständigen Mitarbeiter müssen die Qualität der Reparaturen und Wartungen überprüfen und die entsprechenden Dokumente ausfüllen. Protokoll der mechanischen Übergabe (Betrieb) Nummer: QR10–3 Name der Maschine: Verwaltungsnummer: Schicht, Eintragungen: Anzahl der Betriebsstunden in dieser Schicht, Gesamtzahl der Betriebsstunden der Maschine, Produktionsmenge in dieser Schicht, technischer Zustand: Motor, Chassis, Hydrauliksystem, sonstiges. Inhalt der Wartung in dieser Schicht: Verbrauch an Öl und Ersatzteilen, zusätzliche Werkzeuge und Zubehör. Fahrer, der die Maschine übernimmt, Fahrer, der die Maschine übergeben hat. Leiter der Schicht: Jahr, Monat, Tag. Anweisungen zur Wartung der Maschine. Arbeitsnummer: Nummer: QR10–2 Name der Maschine, Spezifikationen, Hersteller, Verwaltungsnummer. Inhalt der Wartung: 1. Motor: 2. Antriebsteil: 3. Alle Messgeräte, Temperatur und Druck von Wasser und Öl: 4. Bremse und Lenkung: 5. Bedienungssystem: 6. Grundkomponenten, Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und äußerer Zustand: 7. Sonstiges. Status der Wartung: Die Maschine wurde am Jahr, Monat, Tag gewartet und am Jahr, Monat, Tag erneut überprüft. Wartungsperson: Tag, Monat, Jahr
Prüfer: Tag, Monat, Jahr
Formular für die Abnahme von Baumaschinen, Autos und Wartungsausrüstung – Nummer: QR10–4
Name der Maschine, Management-Nummer der Reparatur, Beginnstermin der Arbeiten, Spezifikationsmodell, Endtermin der Arbeiten, Hersteller, tatsächliche Arbeitszeit, Auftragsnummer, tatsächliche Kosten.
Zusätzliche Reparaturunterlagen: 1. Protokolle der Demontageprüfung, 2. Unterlagen zur Reparatur der wichtigsten Teile, 3. Protokolle zu den Leistungsprüfungen der Komponenten.
Informationen zu den Zubehörteilen sowie zu den Tests und Prüfungen: 1. Protokolle des Leerlaufbetriebs, 2. Protokolle des Betriebs unter Last.
Die Maschine wurde am Tag, Monat, Jahr als einsatzbereit befunden. Die Übergabe fand am Tag, Monat, Jahr statt.
Vertreter des Reparaturunternehmens: Vertreter des Empfängerunternehmens: Qualitätskontrolleur:
4. Abrechnung der Mietkosten für Baumaschinen sowie wirtschaftliche Analyse.
Die Abteilung sollte alle notwendigen Unterlagen bezüglich der Nutzung der Maschinen sammeln und ordnen – wie z.B. die Anzahl der Arbeitsstunden, die Zeit des Betriebs sowie die Kosten für Ersatzteile und Treibstoff. Am Monatsende können so die Mietkosten abgerechnet werden. Dadurch wird es möglich, eine wirtschaftliche Analyse der einzelnen Maschinen sowie der gesamten Abteilung durchzuführen. Dies liefert wiederum eine vollständige Grundlage für die Analyse der wirtschaftlichen Aktivitäten der Abteilung. Daraufhin wurden Buchführungslisten für den Verbrauch von Kraftstoff, Schmierstoffen und Ersatzteilen für Maschinen sowie eine „Buchführungsliste für die Abrechnung der Mietkosten für Maschinen“ erstellt. Buch für die Abrechnung der Mietkosten für Maschinen und Geräte
Ausfüllende Stelle:
Nummer, Verwaltungsnummer, Name der Maschine, Spezifikationen/Modell, zu zahlende Mietkosten (in Yuan), abzuziehende Kosten (in Yuan), tatsächlich gezahlte Mietkosten (in Yuan). Vermieter, Monat für Monat, Gesamtsumme für Monat für Monat. Leitender Beamter: Überprüfung: Erstellung des Berichts:
5. Tägliche Sicherheitskontrolle von Maschinen und Geräten sowie der Bediener
Die Mitarbeiter der Abteilung für Maschinenverwaltung müssen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit der Abteilung für Sicherheit und Qualität sowie anderen Abteilungen zusammenarbeiten, um regelmäßige Kontrollen an den Maschinen und Geräten sowie bei den Bedienern durchzuführen. Zudem müssen sie die Bediener in Bezug auf die Sicherheitsvorschriften schulen. Insbesondere bei der Übernahme von Mietmaschinen durch neue Bediener müssen die Qualifikationsdokumente der Neuankömmlinge sorgfältig überprüft werden, und eine Einarbeitung vor Arbeitsaufnahme muss erfolgen.