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Sehr geehrte Experten, die Führungskräfte arbeiten derzeit an der Beantragung eines Chemieprojekts. Bei der Erstellung des Plans wurde auf das Thema „Planung der Produktionslast während der Inbetriebnahme“ eingegangen. Ich würde mich gerne bei Ihnen erkundigen, ob es dazu relevante Gesetze und Vorschriften gibt, auf die man sich berufen kann. Vielen Dank.
Das sollte man wohl nach den eigenen Gegebenheiten entscheiden
Aber mit meiner Führung meine ich, dass es entsprechende **Branchenvorschriften usw. geben sollte – ich habe sie jedoch nicht gefunden :(
Oh, bedeutet das, dass man selbst den Produktionsumfang in der Produktionsphase festlegt? Wenn man es selbst nach Belieben arrangiert, kann man dann sicherstellen, dass die Genehmigung erteilt wird? Ich denke, es muss trotzdem eine entsprechende gesetzliche Grundlage geben. Zu der Probeproduktion des Chemieprojekts, bezüglich des In Betriebsnahmens – aber ich habe es nicht gefunden: L.
“„Planung der Produktionslast in der Inbetriebnahmephase“ verstehe ich als „Anlagengröße“”; Der Leiter sagte, es sollten entsprechende **Branchenvorschriften usw. geben**, was vermutlich auf Beschränkungen für Projekte in der Branche abzielt, wie zum Beispiel: Die Produktion von Öl aus Kohle darf nicht unter 1 Million Tonnen pro Jahr liegen, und die Produktion mittels MTO darf nicht unter 300.000 Tonnen pro Jahr liegen.
Vielleicht haben Sie sich falsch verstanden, Sie können mit dem Vorgesetzten sprechen.