Grundanforderungen und Erstellungsprinzipien für Maßnahmen zur Sicherheitsbewertung
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Die Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Sicherheitsbewertung sind technische und organisatorische Maßnahmen, die von den Entwicklungs- und Produktionsunternehmen bei der Planung, Herstellung und Verwaltung von Bauvorhaben ergriffen werden müssen, um gefährliche oder schädliche Faktoren zu beseitigen oder zu verringern. Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit während des gesamten Produktions- und Arbeitsprozesses sowie zur Prävention von Unfällen und beruflichen Gefahren. I. Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherheit:(1) Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um die während des Betriebs entstehenden Gefahren und Schadstoffe zu beseitigen oder zu verringern ; (2) Die Möglichkeit von Gefahren und schädlichen Faktoren soll auf ein akzeptables Niveau reduziert werden ; (3) Verhinderung von Gefahren und schädlichen Faktoren, die durch Ausfälle der Produktionsanlagen sowie durch Fehler bei der Bedienung durch das Personal entstehen können ; (4) Es kann effektiv dazu beitragen, schwerwiegende Unfälle sowie berufliche Gesundheitsgefahren während des Betriebs zu verhindern ; (5) Im Falle eines Unfalls können so die Bedingungen für Selbstrettung und gegenseitige Rettung der in Not Geratenen geschaffen werden. II. Grundsätze für die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen:
(1) Wenn es zu einem Widerspruch zwischen den Sicherheitsmaßnahmen und den wirtschaftlichen Aspekten kommt, haben die Sicherheitsmaßnahmen Vorrang. Dabei sollte in der Reihenfolge „Beseitigung, Prävention, Abschwächung, Isolierung, Warnung“ vorgegangen werden ; (2) Zielgerichtet, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ; (3) Die Gegenmaßnahmen müssen den **Anforderungen der Standards sowie der Vorschriften für sicheres Design in der Branche entsprechen.** Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören hauptsächlich: technische Sicherheitsmaßnahmen, Managementmaßnahmen zur Sicherheit sowie Notfallpläne für Unfälle.