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Prävention und Notfallbehandlung bei Verbrühungen mit Laugen

2016-07-27View Original

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1.jpg Die Aluminiumoxidunternehmen verwenden eine alkalische Methode zur Herstellung von Aluminiumoxid. Dabei weist das Verarbeitungsmittel eine hohe Konzentration an Alkalien sowie hohe Temperaturen auf. In den Bereichen, in denen mit feuchten Verfahren gearbeitet wird, kann es bei Defekten in den Anlagen oder Prozessen zu Leckagen kommen. In solchen Fällen kann das Verarbeitungsmittel direkt mit dem Körper in Berührung kommen. Wenn nicht ausreichende Schutzausrüstung getragen wird, kann dies erhebliche Schäden am Körper verursachen. Lauge ist äußerst korrosiv; sie kann Verbrennungen verursachen, wenn sie mit den unbedeckten Körperstellen in Berührung kommt. Insbesondere wenn sie in die Augen gelangt, ist die Gefahr noch größer.   Kapitel 1: Analyse der Ursachen für Verbrennungen durch Alkalilösungen
(1) Die häufigsten Ursachen für Verbrennungen durch Alkalilösungen sind mangelnde Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Betreten des Arbeitsbereichs sowie unzureichende oder fehlerhafte Nutzung von Schutzausrüstung. Beispiele hierfür sind: 1.1 Das Fehlen von Schutzbrillen während der Inspektionen am Arbeitsplatz – dadurch können alkalische Flüssigkeiten oder Stoffe in die Augen gelangen.   1.2 Bei der Reinigung von Kanälen wird falsche Schutzausrüstung verwendet: Es werden weder Gummistiefel noch Regenhosen getragen, oder die Hosenbeine werden nicht über die Stiefel gezogen. Dadurch kann Lauge in die Schuhe gelangen und die Füße verbrennen.   1.3 Bei der Entnahme und Entleerung des Materials wurden keine Schutzbrillen getragen, wodurch die Lauge in die Augen gelangen konnte oder mit Gesicht und Hals in Berührung kam; außerdem wurden keine Gummihandschuhe getragen, wodurch die Hände durch den Sprühnebel der Lauge verbrannt werden konnten.   1.4 Bei dem Demontieren der Schrauben an Rohren oder Tankluken werden keine Schutzausrüstungen getragen, oder die Arbeiter stehen direkt vor der Flanschfläche – dadurch kann das darin befindliche Material spritzen und die Arbeiter verletzen.   (2) Bei der Durchführung von Wartungs- oder Reinigungsarbeiten führt das Nichteinhalten strenger Sicherheitsmaßnahmen dazu, dass Personen versehentlich mit Lauge in Berührung kommen, z. B.: 2.1 Beim Reparieren von Pumpen oder Rohrleitungen wird mit den Arbeiten begonnen, ohne dass die Lauge vollständig abgeleitet wurde oder die Eingangs- und Ausgangsventile richtig geschlossen sind.   2.2 Bei der Reinigung verschiedener Behälter muss sichergestellt werden, dass die Materialien vollständig entfernt werden und dass die Zuleitungsrohre ordnungsgemäß abgesperrt sind – entweder durch das Einsetzen von Blindflächen oder durch das Entfernen der Einfüllstutzen.   (3) Unsicherheiten am Einsatzort werden nicht rechtzeitig beseitigt, z. B.: 3.1, Es kommt zu Tropfen von Laugenflüssigkeit aus den Rohren im Rohrnetz, und darunter gehen Menschen vorbei.   3.2 In den gefährlichen Bereichen fehlen Warnhinweise und Schutzmaßnahmen, wodurch Unbefugte hineingelangen können.   3.3 Die Abdeckungen der Kanäle sind nicht stabil, sie weisen Löcher oder fehlen ganz – dadurch können Mitarbeiter leicht in die Kanäle fallen.   (4) Andere Aspekte 4.1: Es besteht eine Glaubensvorstellung, dass man unbeschadet bleiben kann – daher werden die Schutzausrüstungen bereits vor dem Verlassen des gefährlichen Gebiets abgenommen.   4.2 Unzureichende Beleuchtung vor Ort oder zu schwaches Licht führen dazu, dass Mitarbeiter versehentlich in gefährliche Bereiche mit Laugen gelangen.   4.3 Es treten Probleme mit der Qualität der Schutzausrüstung auf, wie z. B. beschädigte Regenmäntel oder Gummistiefel.   4.4 Die Produktionssteuerung ist unangemessen; der zu hohe Füllstand der Behälter mit basischen Stoffen führt dazu, dass diese überlaufen und große Mengen an Laugensäure entweichen.   Kapitel 2: Sofortmaßnahmen nach Verbrennungen durch Alkalien
(1) Personen, die durch Alkalien verbrannt wurden, sollten zunächst versuchen, sich selbst zu retten. Wenn die Verletzungen geringfügig sind, sollten sie so schnell wie möglich aus der gefährlichen Zone entfernt werden. Bei schwereren Verletzungen, bei denen eine eigenständige Flucht nicht möglich ist, sollte umgehend Hilfe gesucht werden – beispielsweise per Handy, Funkgerät oder durch lautes Rufen.   (2) Um den Rettungskräften den Zutritt zum Unfallort zu ermöglichen, muss zunächst sichergestellt werden, dass sie die notwendige Schutzausrüstung tragen. Zudem ist es wichtig, die Umgebung am Unfallort genau zu beobachten, um einen geeigneten Rettungsweg zu finden und Verletzungen zu vermeiden.   (3) Notfallmaßnahmen: 3.1 Spülen Sie die verbrannte Stelle umgehend mit viel Wasser – mindestens 30 Minuten lang. Auf die frische Wunde sollten weder Salben noch rote Tinkturen aufgetragen werden. Blasen sollten nicht selbst aufgeplatzt werden, um eine Infektion zu vermeiden.   3.2 Wenn die Augen verbrannt sind, darf man sie nicht reiben. Stattdessen sollten sie sofort mit fließendem Wasser gespült werden – oder von anderen Personen mit einem Spülfläschchen gespült werden. Dabei müssen die Augenlider geöffnet bleiben, und das Spülen sollte mindestens 30 Minuten andauern. Falls es vor Ort keine Spülvorrichtung gibt, kann man den Kopf in eine Schüssel mit sauberem Wasser tauchen, die Augenlider auseinanderziehen und die Augäpfel drehen, um sie zu reinigen.   3.3 Wenn die Fläche der Verbrennung groß ist, sollte man dem Betroffenen umgehend die Kleidung ausziehen und die Stelle ausspülen. Falls die Kleidung zu eng sitzt, kann man sie vorsichtig mit Scheren aufschneiden.   (4) Während dieser Maßnahmen sollten die Teammitglieder umgehend die Vorgesetzten informieren und je nach Schwere der Verletzungen ein Fahrzeug anfordern, um die Verletzten in ein spezialisiertes Krankenhaus zur Untersuchung oder Behandlung zu bringen.

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