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Sehr geehrte Experten von HaiChuan: Das Unternehmen, in dem ich arbeite, beginnt gerade mit der Herstellung einfacher Druckbehälter. Dabei werden ausschließlich Schweißdrahtsorten mit fester oder gefüllter Kernstruktur verwendet – es werden keine Schweißstäbe verwendet. Die Führung des Unternehmens hat zwei Lager für die Schweißmaterialien eingerichtet: ein erstes und ein zweites Lager. Zudem wurde eine Trocknungsanlage angeschafft. Leider ist diese Anlage zu klein – der Schweißdraht passt nicht hinein. Deshalb liegt er einfach in einer Ecke. Einige Mitarbeiter im Unternehmen sagen, dass der Schweißdraht getrocknet werden muss, und dass daher eine größere Trocknungsanlage benötigt wird. Andere wiederum behaupten, dass der Schweißdraht gar nicht getrocknet werden muss. Ich habe einige Informationen recherchiert. In Abschnitt 4.2 der „Vorschriften für das Schweißen von Druckbehältern“ steht, dass das Schweißmaterial vor der Verwendung von Öl und Rost befreit werden muss ; Das Schutzgas muss trocken gehalten werden. 2. Abgesehen von der Vakuumverpackung sollten die Schweißelektroden sowie das Schweißzusatzmaterial gemäß den in der Produktbeschreibung angegebenen Vorgaben erneut getrocknet werden. Nach dem Trocknen können sie in einen Kühlschrank bei 100–150 Grad gelegt werden. Kann man davon ausgehen, dass 1. das Schweißdraht nicht getrocknet werden muss, solange er nicht schmutzig ist? 2. Muss man Elektroden und Schweißzusätze, solange sie vakuumverpackt sind, nicht trocknen? Ich hoffe auf eure Hilfe – ich bin euch zutiefst dankbar!
Es muss immer nach den Anweisungen auf der Verpackung des Schweißmaterials vorgegangen werden. . . . Im Allgemeinen wird das Schweißdraht nicht getrocknet. . Auch in Vakuumverpackung wird es nicht getrocknet.
Das Schweißdraht muss nicht getrocknet werden, ebenso wenig müssen die in Vakuumverpackung gelieferten Elektroden und Flussmittel getrocknet werden.