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Können Personen, die in Unternehmen für den Entwurf und die Herstellung von Druckbehältern mit der Planung, dem Schweißen sowie der Erstellung von Fertigungsverfahren beschäftigt sind, gleichzeitig als RTUT-II-Prüfer für die Nichtverschleißprüfung tätig sein (sofern sie bereits die entsprechende Zulassung besitzen)? Ist es legal?
Das Qualitätsmanagement-System enthält keine Vorschriften bezüglich der Nebentätigkeiten von gewöhnlichen Mitarbeitern. Es wird lediglich festgelegt, dass die Anzahl der Personen, die für die Qualitätssicherung von Druckbehältern verantwortlich sind, zwei nicht überschreiten darf. Zudem dürfen diese Personen keine Aufgaben übernehmen, die mit der Leitung verbunden sind.
Personen im Qualitätsmanagementsystem dürfen nicht in mehr als zwei Funktionen tätig sein. Der für die Nichtzerstörungskontrolle zuständige Ingenieur in einer Herstellungseinheit wird in der Regel separat ernannt und arbeitet unabhängig. In der Regel übernimmt das Schweißen gleichzeitig auch die Wärmebehandlung, das Materialwesen umfasst gleichzeitig auch die physikalischen und chemischen Aspekte. Die Prüfung erfolgt getrennt. Geräte und Messtechnik werden zusammengefasst. Das Design kann gleichzeitig auch die Prozessgestaltung umfassen – doch einige Experten sind dagegen.
Man sollte in der Lage sein, als Teilzeitmitarbeiter für die Nichtzerstörungskontrolle zu arbeiten, solange man nicht gleichzeitig als verantwortlicher Fachmann tätig ist.