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Können Rentner, die nach ihrer Wiedereinstellung einen Arbeitsunfall erleiden, Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls erhalten?

2016-08-27View Original

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【Kurzbeschreibung des Falles】 Die 57-jährige Frau Xu wurde nach ihrem Ruhestand aufgrund ihrer guten Leistungen von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einem Krankenhaus in Tiantongyuan, erneut eingestellt. Im November 2015 stürzte Frau Xu beim Arbeiten und verstauchte sich dabei den linken Fuß. Deshalb ruhte sich Frau Xu zu Hause 2 Monate aus. Während der Erholungszeit zahlte das Krankenhaus Frau Xu kein Gehalt für ihre erneute Anstellung. Das Krankenhaus war der Ansicht, dass Frau Xu nur dann ein Gehalt erhalten solle, wenn sie tatsächlich arbeitete – in der Zeit, in der sie nicht arbeitete, habe sie daher kein Recht auf ein Gehalt. Frau Xu ist der Ansicht, dass sie aufgrund einer Verletzung während der Arbeitszeit als arbeitsunfähig gelten sollte, wie es in den Vorschriften zur Unfallversicherung vorgesehen ist. Das Krankenhaus muss nicht nur zwei Monatsgehälter zahlen, sondern auch eine Entschädigung gemäß den Vorschriften zur Unfallversicherung leisten. Deshalb kamen beide Parteien zur Rechtsberatungsstelle in Tiantongyuan Nord, um Rat zu suchen.   【Rechtliche Analyse】 Der diensthabende Anwalt wies darauf hin, dass Frau Xu gemäß den geltenden Richtlinien der Stadt Peking nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Rente ging. Dadurch erfüllt sie nicht die Voraussetzungen als Arbeitnehmerin nach dem Arbeitsgesetz. Zudem erhält sie bereits Leistungen aus der Grundrente. Daher sollte ihre Situation als Arbeitsverhältnis betrachtet werden und nach den Grundsätzen des Zivilrechts geregelt werden. Gemäß Artikel 11 der „Erklärungen des Obersten Volksgerichts zur Anwendung des Rechts bei der Verhandlung von Fällen von Schadensersatz für Körperschäden“ muss der Arbeitgeber die Haftung übernehmen, wenn ein Angestellter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Körperschaden erleidet. Der Schadensersatz umfasst Arztkosten, Pflegekosten, Verdienstausfall, Zuschüsse für die Verpflegung im Krankenhaus, Nährstoffkosten sowie Transportkosten. Daher kann Frau Xu zwar nicht als arbeitsunfähig anerkannt werden, kann aber aufgrund eines Dienstverhältnisses vom Krankenhaus eine entsprechende Entschädigung verlangen.
Reply #22016-08-27
Richtig, die Arbeitgeber müssen den Schaden ersetzen, die Sozialversicherungsstelle kann nicht zahlen.
Reply #32016-08-27
Gelernt. Dieses Beispiel wird in Zukunft bei der Pensionierung nützlich sein:D
Reply #42016-08-27
Gelernt – dieses Beispiel wird in der Zukunft nach dem Ruhestand nützlich sein
Reply #52016-09-09
Wird man nach der Pensionierung im Falle eines Wiederauftretens einer Berufskrankheit weiterhin Anspruch auf Berufsunfallversicherungsleistungen haben? Wer übernimmt die Zahlungen – das Unternehmen oder der Berufsunfallfonds?

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