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Probleme bei der Erneuerung der Designlizenz für Einrichtungen zur Konstruktion von Druckbehältern – Änderungen bei den zuständigen Personen

2016-08-29View Original

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Unser Unternehmen ist ein Entwurfsbüro für Druckbehälter. Ich bereite derzeit die Unterlagen für die Erneuerung der Zulassung unseres Unternehmens vor. Ich habe eine Frage an die Experten: In Artikel 36, Absatz 11 des Regelwerks TSG R1001-2008 „Vorschriften zur Zulassung von Entwürfen für Druckbehälter und Druckleitungen“ wird gefordert, dass über die Besetzung sowie Änderungen bei den Entwicklern auf allen Ebenen Bericht erstattet werden muss. Wie viel dieser Änderungsgrad gilt als konform? Bitte, lieber Experte, geben Sie die Antwort und die Quelle an, danke. (Hinweis: Artikel 64, Absatz 3 der alten Lizenzvorschriften: Die Anzahl der Entwerfer auf allen Ebenen darf jährlich um nicht mehr als 20 % ändern.) Aber es wird in den neuen Standards nicht erwähnt. )
Reply #22016-08-29
Es ist sicherer, weiterhin 20 % nach der alten Version zu verwenden.
Reply #32016-08-30
Dieses Problem sollte nicht allzu groß sein; es sollte kein Problem geben, sich mit der Prüfgruppe abzustimmen. Jetzt haben sich die Prüfer für die Unternehmenszertifizierung geändert. Bei der Erneuerung des Zertifikats stellte die Prüfgruppe nur ein paar Fragen und fragte nicht weiter nach.
Reply #42016-08-30
Im Grunde spielt es jetzt keine Rolle, wer wechselt – solange die erforderliche Anzahl an Personen zusammenkommt, reicht ein bestandener Test aus.
Reply #52016-08-31
Gibt es eine Grundlage? Es ist besser, vorsichtig zu sein und den Wert unter 20 % zu halten
Reply #62016-08-31
Dieser Beitrag wurde zuletzt von qyx2009 am 31.8.2016 um 16:37 bearbeitet. Erklärungen zu den häufigsten Fragen bezüglich der Vorschriften für die Genehmigung des Designs von Druckbehältern und -rohren. Die Vorschriften für die Genehmigung des Designs von Druckbehältern und -rohren (TSG R1001-2008, im Folgenden einfach „die Vorschriften“ genannt) sind seit dem 30. April 2008 in Kraft. Im Laufe ihrer Anwendung sind einige Probleme aufgetreten, die hier erläutert werden: 1. Probleme mit den Entwerfern sowie den zuständigen technischen Einrichtungen (a) Die Entwerfer. In den „Regeln“ wird an mehreren Stellen auf „Entwerfer“ Bezug genommen, wobei die Bedeutung jeweils unterschiedlich ist. 1. Artikel 9, Absatz 2: „…mehr als 50 Prozent der Mitarbeiter des Entwicklungsunternehmens für Druckbehälter, die mit der Konstruktion beschäftigt sind“, bezieht sich auf die Personen, die in den Bereichen Konstruktion und Überprüfung tätig sind. 2. Artikel 12, Absatz 1: „Gesamtzahl der hauptberuflichen Entwerfer bei den Entwurfsunternehmen für Druckbehälter der Klasse A und C“ sowie Absatz 2: „Gesamtzahl der hauptberuflichen Entwerfer bei den Entwurfsunternehmen für Druckbehälter der Klasse D“ bezeichnen die Summe aller Entwerfer auf allen Ebenen in den Entwurfsunternehmen für Druckbehälter. Absatz (III) „Feste Entwurfsmitarbeiter der Entwicklungsunternehmen für Druckbehälter der Klasse SAD“ bezeichnet die Gesamtheit der Entwurfsmitarbeiter auf allen Ebenen der Entwicklungsunternehmen für Druckbehälter der Klasse SAD; „… wobei mit fest angestellten Analyse- und Entwurfsmitarbeitern die Mitarbeiter in den Entwurfsabteilungen gemeint sind.“ 3. Artikel 20: „Jede Person, die an der Konstruktion von Druckbehältern tätig ist“, bezeichnet die Personen, die in den Konstruktionsabteilungen arbeiten. 4. In Absatz 6 des Artikel 24 bezieht sich der Begriff „Entwerfer“ in allen drei Fällen auf Personen, die in einer Entwurfsposition tätig sind. 5. Absatz 11 des Artikels 36 sowie Absatz 3 des Artikels 38 bezeichnen mit „Entwerfer aller Ebenen“ alle Entwerfer. 6. Absatz 3 des Artikels 39: „Die Besetzung der Entwurfsabteilungen auf allen Ebenen sowie die Änderungen in der Personalstruktur entsprechen im Grunde den Vorschriften.“ Es gilt als zulässig, wenn der Prozentsatz der Entwurfsmitarbeiter, deren Anzahl jährlich abnimmt oder die ausgetauscht werden, 20 % der Gesamtzahl der Entwurfsmitarbeiter nicht überschreitet. Dabei sind unter den Änderungen sowohl Austausche als auch Abberufungen zu verstehen. (II) Zugehörige technische Einrichtungen. Absatz 2 des Artikels 9 „Organisation der technischen Einrichtungen für Druckbehälter“ bezieht sich auf die Entwurfsunternehmen für Druckbehälter der Klassen A, C oder SAD und bedeutet den Nationalen Ausschuss für die Standardisierung von Kesseln und Druckbehältern oder andere von der Generalverwaltung für Qualitätsinspektion beauftragte technische Einrichtungen für Druckbehälter ; Für die Entwurfsstellen für Druckbehälter der Klasse D sind dies das Nationale Komitee für die Standardisierung von Kesseln und Druckbehältern oder die von der Zentralverwaltung sowie den regionalen Aufsichtsbehörden für Sicherheit bei Sondergeräten beauftragten Technischen Einrichtungen für Druckbehälter. “……„Keine weitere Beurteilung der Mitarbeiter bei der Zertifizierungsprüfung“ bedeutet, dass bei der Erneuerungsprüfung keine schriftlichen Prüfungen mehr für alle Mitarbeiter in den Bereichen Design und Überprüfung durchgeführt werden. Absatz (III): „…Teilnahme an mindestens 2 (einschließlich 2) von den zuständigen Institutionen organisierten Fachschulungen“. Insgesamt müssen bei diesen 2 Fachschulungen mindestens 40 Unterrichtsstunden absolviert werden. Die fachliche Ausbildung wird von den von der Organisation für die Prüfung von Entwürfen zuständigen Stellen durchgeführt. Bei Entwurfsunternehmen für Druckbehälter der Klassen A, C oder SAD bezieht sich das auf den Nationalen Ausschuss für Standardisierung von Kesseln und Druckbehältern ; Für die Entwurfsstellen für Druckbehälter der Klasse D sind dies das Nationale Technische Komitee für Normung von Kesseln und Druckbehältern oder die von den jeweiligen provinziellen Behörden für die Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten beauftragten technischen Einrichtungen für Druckbehälter. Zweitens: Weitere zu erläuternde Punkte (1) Gemäß Absatz 1 des Artikels 11 bezieht sich der Begriff „Natur einer Tochtergesellschaft“ ausschließlich auf Tochtergesellschaften großer staatlicher Unternehmen wie CNPC und Sinopec. Alle anderen Unternehmen, die Druckbehälter entwerfen, müssen über eine Geschäftslizenz als juristische Person oder ein Zertifikat als juristische Einheit verfügen. (II) In Anhang A, Punkt A2(2): „Klasse C2 bezeichnet Tankfahrzeuge sowie Langrohranhänger“ sollte lauten: „Klasse C2 bezeichnet Tankfahrzeuge oder Langrohranhänger“. (III) Die Beziehungen zwischen C1, C2, C3 und C4 in Anhang C sind in Tabelle 1 dargestellt. 13. August 2008

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