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1. In den Planungsvorschriften für Sauerstoffstationen 6.0.5-1 wird festgelegt, dass die Menge an Sauerstoffflaschen in jeder Brandabschnitt nicht mehr als 1700 Flaschen betragen darf. Laut der Erklärung zu den relevanten Vorschriften ist ein Satz etwas unverständlich: Jeder Gasbehälter mit einem Fassungsvermögen von 40 L nimmt eine Fläche von etwa 0,16 m² ein. Allerdings hat ein 40-L-Gasbehälter, einschließlich anderer Hilfsanlagen, einen Durchmesser von 239 mm, wodurch er eine Fläche von 0,04484 m² einnimmt. Woher kommt die Zahl 0,16 m²? Normalerweise passt auf 1 m2 eine Anzahl von 16 Flaschen! 2. Auch diese Bestimmung erklärt, dass bei der Berechnung von 1700 Flaschen der Grund dafür ist, warum man bei der Fläche pro Flasche mit 2 multiplizieren muss Die oben genannten Fragen sind nicht ganz klar – ich bitte die erfahrenen Kollegen um Rat!
Nach erneuter Berechnung ergibt sich aus einer Fläche von 0,16 m² ein Radius der Flasche von etwa 225 mm. Das kann doch nicht sein – man hat wohl den Durchmesser statt des Radii verwendet! :L
In den Planvorschriften für Sauerstoffstationen 6.0.5-1 wird festgelegt, dass die Menge an Flaschen mit Sauerstoff in jedem Brandabschnitt 1700 Flaschen nicht überschreiten darf. Laut der Erklärung zu den relevanten Vorschriften ist ein Satz etwas unverständlich: Jeder Gasbehälter mit einem Fassungsvermögen von 40 L nimmt eine Fläche von etwa 0,16 m² ein. Allerdings hat ein 40-L-Gasbehälter, einschließlich anderer Hilfsanlagen, einen Durchmesser von 239 mm, wodurch er eine Fläche von 0,04484 m² einnimmt. Woher kommt die Zahl 0,16 m²? Normalerweise passt auf 1 m2 eine Anzahl von 16 Flaschen! 2. Auch diese Bestimmung erklärt, dass bei der Berechnung von 1700 Flaschen der Grund dafür ist, warum man bei der Fläche pro Flasche mit 2 multiplizieren muss