Thread Content
Vor ein paar Tagen ist ein Projekt von uns abgeschlossen. Ich war für den RCM-Bereich der Antriebstechnik zuständig, also für Maschinen wie Pumpen, Kompressoren und Gasmotoren. Bei der Abnahme sagte ein Experte, dass Anlagenteile eigentlich auch Ventile umfassen sollten. Ich verstehe das nicht – wie können Anlagenteile denn auch Ventile enthalten? Ich arbeite noch an der Überarbeitung des Berichts – bitte geben Sie mir, die Älteren, einige Ratschläge! Sollten Ventile als Antriebseinrichtungen betrachtet werden? Wenn man es mitzählt, zählt dann alles? Oder zählen bestimmte Ventile dazu? {:3_64:}
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 4.11.2016 um 19:51 bearbeitet. Ventile gehören zu den Geräten mit statischen Dichtungen – zur Erfassung der statischen Dichtstellen zählen auch die Ventile. Ein Ventil umfasst in der Regel vier solcher Dichtstellen: die vorderen und hinteren Flansche sowie die Abdeckung und das Dichtmaterial.
Täglich häufig geöffnete Ventile, Antriebseinrichtungen; Immer offen, immer geschlossen – es handelt sich um eine stehende Anlage.
Die Ventile gehören uns – es handelt sich dabei um stationäre Anlagen, die außer durch menschliche Eingriffe nicht automatisch in Betrieb genommen werden können.
Maschinen, Pumpen und Ventile gehören zu den beweglichen Anlagen, Türme, Behälter und Tanks gehören zu den unbeweglichen Anlagen
Hier gehören die gewöhnlichen Ventile zu den stationären Anlagen, während elektrische und pneumatische Ventile zu den beweglichen Anlagen zählen.